Mittwoch, 20. April 2005
Bekennende Pädophile der Gruppe „Krumme 13” erneut vor Gericht
Vor dem Landgericht Trier hat am Mittwoch ein Berufungsverfahren gegen zwei bekennende Pädophile der Gruppe „Krumme 13” wegen Verbreitung pornografischer Schriften begonnen. Das Gericht muss prüfen, ob ein von den Angeklagten ins Internet gestellter Text pornografisch ist.
Darin wird die sexuelle Erfahrung eines elf Jahre alten Jungen mit einem Erwachsenen positiv dargestellt. Die 49 und 45 Jahre alten Männer waren in erster und zweiter Instanz zu 8 Monaten Gefängnis beziehungsweise 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Quelle:
http://rhein-zeitung.de
Dienstag, 26. April 2005
Urteil im Prozess gegen bekennende Pädophile erwartet
Im Berufungsverfahren gegen zwei bekennende Pädophile will Landgericht Trier heute das Urteil verkünden. Die beiden Mitglieder der Gruppe „Krumme 13” sind wegen Verbreitung pornographischer Schriften im Internet angeklagt. Die beiden 49 und 45 Jahre alten Angeklagten aus Hamburg und Berlin sollen auf ihrer Webseite den angeblichen Erlebnisbericht eines Elfjährigen über seine sexuelle Erfahrungen mit einem Erwachsenen ins Netz gestellt haben. Darin wurde die Erfahrung des Kindes positiv dargestellt.
Quelle:
http://rhein-zeitung.de
Mittwoch, 27. April 2005
Zwei Pädophile erneut verurteilt - Kinderpornografie als "Erlebnisbericht" getarnt
Im dritten Anlauf hat das Landgericht Trier am Dienstag zwei bekennende
Pädophile des Vereins " Krumme 13 " wegen gemeinschaftlichen Verbreitens von pornografischen Schriften zu Haftstrafen verurteilt.
Ein 49-jähriger ehemaliger Trierer Grenzschutzbeamter erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.
Der zweite Angeklagte, der derzeit bereits eine dreijährige Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs verbüßt, muss nun insgesamt drei Jahre und vier Monate absitzen.
Mit dieser Entscheidung blieb das Gericht nur knapp hinter dem ursprünglichen Strafmaß der Urteile aus erster und zweiter Instanz zurück.
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Die beiden Mitglieder der Vereinigung " Krumme 13" , die sich für die Legalisierung von Sexualkontakten zwischen Kindern und Erwachsenen einsetzt, hatten einen pornografischen " Erlebnisberichtn eines elfjährigen Jungen im Internet veröffentlicht. Darin wird geschildert, wie der Junge mit einem erwachsenen Mann Oralverkehr vollzog und Analverkehr
vorbereitete.
Nach Überzeugung ds Gerichts handelt es sich bei dem Text um Kinderpornografie, verpackt in eine " schnulzige Geschichte", die einem
pädophilen Publikum zur Stimulation diene. Der zwei Seiten lange
Erlebnisbericht" war Teil einer Textsammlung. Der 45-Jährige hatte den Text in das Internet-Angebot der "Krummen 13" eingestellt. Die Angeklagten waren bereits in erster und zweiter Instanz zu sechs Monaten auf Bewährung beziehungsweise acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den Fall an das Landgericht zurück verwiesen, da die Richter außer Acht gelassen hatten, in welchem Zusammenhang der Text erschienen war.
Dies sei für die Beurteilung einer Schrift als Pornografie aber entscheidend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verteidigung hat angekündigt, erneut Revision einzulegen.
Quelle:
http://rhein-zeitung.de