ab 1.1.2006 gitb es dsa informatoinsfreiheitsgesetz..
"Jeder hat jederzeit ein Recht auf Einsicht in amtliche Akten, Unterlagen, Dateien und Registraturen. Man muss nicht mehr, wie bisher, persönlich und konkret in einem laufenden Verwaltungsverfahren betroffen sein, um bei den Behörden Akteneinsicht zu bekommen.
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Nun aber, seit dem 1. Januar 2006, ist nicht mehr die Geheimhaltung der Informationen die Regel, sondern ihre allgemeine Zugänglichkeit. Jeder hat einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den amtlichen Informationen, es sei denn, es liegen im Einzelfall spezielle Ausschluss- oder Beschränkungsrechte vor.
Nicht mehr der Zugang zu den Informationen der Behörden ist an Bedingungen geknüpft, sondern deren Geheimhaltung. Der Staat muss begründen, warum er Unterlagen nicht herausrückt, nicht der Bürger, warum er sie haben will. Das Wort "Amtsgeheimnis", das zu den Hauptwörtern deutscher Bürokratie gehört, verliert an Bedeutung. "
ausfhürlihc heir ien artikle dazu zmu nachlesen, auch mti ausnhamen etc.:
http://www.sueddeutsche.de/,tt4m3/deutschland/artikel/579/67512/