Hallo Tesla,
leider hast du meine Frage nicht beantwortet, aber ich hoffe trotzdem, sie noch beantwortet zu bekommen. Deine intimen Kenntnisse des Beschlusses des OLG lassen mich erwartungsvoll warten...
Ich merke recht entmutigt, dass du dich weiterhin auf deine juristische Position zurückziehst und in keiner Weise bereit bist, auf das einzugehen, was wir dir zu vermitteln versuchen. Ich weiss auch nicht so recht, wie ich dir nahebringen kann, dass es neben den Paragraphen auch noch etwas anderes gibt, das Leiden von Menschen nämlich.
Deine beiden Antworten sind einfach nur menschenverachtend und sehen diese Kinder als willige Mitspieler mit diesem Mann, der sie "zu Sexspielen angeleitet" hat. Kennst du die Gegend und die Menschen, wo sich das ganze abgespielt hat? Weisst du, wie es diesen Kindern überhaupt geht? Dass sie mit Leichtigkeit zu etwas zu überreden sind, wenn man ihnen nur irgendwas verspricht, weil sie nichts haben? Dass man Kinder dann mit allerhand Drohungen dazu bringt, auch weiterzumachen, auch gegen ihren Willen? Hast du irgendeine Ahnung neben der deiner Partagraphen? Du sprichst von "Tat im Einverständnis mit den Kindern"?
"...der Täter hat wohl nicht gegen Menschlichkeit, Toleranz oder gegen die Menschenwürde verstoßen." - Dieser Satz von dir ist doch nicht ernst gemeint, das kann doch nicht sein, dass ein erwachsener, vernünftiger Mensch - und davon gehe ich erstmal aus - so etwas schreibt. Sexueller Missbrauch ist kein Verstoß gegen Menschlichkeit und Menschenwürde? Weisst du, was du da sagst?
"Dass sexuelle Erfahrungen im Kindesalter grundsätzlich schädlich sind, kann mittlerweile als widerlegt betrachtet werden. Das Oberlandesgericht hat in diesem Fall erkannt, dass die Kinder keine psychische Schädigung erlitten haben. Dies ist insofern nachvollziehbar, als dass der Täter wohl keinen psychischen oder physischen Druck ausgeübt hat." Die Quellen zu diesen Aussagen hätte ich gern mal genannt bekommen, echt! Sowohl zu der vermeintlichen widerlegten Ansicht als auch zu den Erkenntnissen des OLG.
"...und eine Widerholungsgefahr bis zum Berufungsurteil dürfte ausgeschlossen sein, da der Täter anscheinend von dem Verfahren sichtlich beeindruckt war und er höchstwahrscheinlich nicht das Verfahren gefährden würde. Hallo, das kenn ich von den ach so einsichtigen Sexualstraftätern. Informier dich doch mal über Wiederholungsstraftaten in diesem Bereich. Uneinsichtigkeit, Selbstmitleid der Täter, das findest du, aber sonst...
Schade, ich hab grad das Gefühl, dass ich gegen eine Wand rede, jemand, der einfach nicht verstehen will, was uns bewegt. Ich behandle zwei dieser Kinder, ich WEISS - verdammt noch mal ich WEISS - was dieser Mann angerichtet hat! Ich sehe es immer und immer wieder! Und sie sind nicht die einzigen Missbrauchsopfer, die ich behandle und weiss Gott nicht die einzigen, die ich kenne. Kinde, bis in die Tiefe ihrer Seele verletzt, gedemütigt, verängstigt, mit Folgen, die du dir in deiner juristischen Überheblichkeit nicht im entferntesten ausmalen kannst.
DU sagst MIR, ausgerechnet MIR, dass kein Verstoss gegen Menschenwürde und Menschlichkeit vorliegt. Das traust du dich?
Komm mal mit, sieh dir die menschen an, rede mit ihnen. Dann kannst du urteilen...
Schade, wahrscheinlich hab ich die Wand nicht einmal im entferntesten erreicht.
Hans
Diese Nachricht wurde am 10.01.2004 um 20:44 Uhr von Hans Saloga editiert.
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