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 Betreff des Beitrags: Landessozialgericht staerkt Rechte Traumatisierter
BeitragVerfasst: 06.09.2013, 14:25 
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Registriert: 21.02.2002, 01:00
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http://www.gegen-missbrauch.de/news,211 ... opfer_.htm

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Sieh nicht nur die Handlungsweise, die dich bewegt etwas zu tun,
sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun,
damit du lernst etwas zu tun.


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 Betreff des Beitrags: Re: Landessozialgericht staerkt Rechte Traumatisierter
BeitragVerfasst: 06.09.2013, 14:40 
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Registriert: 24.05.2003, 00:00
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Vielleicht sollten wir es doch mal mit dem OEG versuchen?
Bis der Fonds reagiert,sind wir alt und grau!


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 Betreff des Beitrags: Re: Landessozialgericht staerkt Rechte Traumatisierter
BeitragVerfasst: 06.09.2013, 15:16 
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Registriert: 11.06.2011, 15:03
Beiträge: 1396
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Das hört sich echt gut an, Ingo :D

Ein Gericht kann aber auch anders entscheiden oder?

_________________
Ein einziger Regentropfen
- sanft auf die Haut prasselnd -
Kann eine ganze Welt erleuchten
Sei achtsam dafür


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 Betreff des Beitrags: Re: Landessozialgericht staerkt Rechte Traumatisierter
BeitragVerfasst: 06.09.2013, 15:49 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Meist ist es so, dass die Gerichte es sich bequem machen und auf Urteile berufen, die andere bereits gefällt haben. Vorausgesetzt der Antragsteller führt diese Urteile auch an, denn die machen sich nicht immer die Mühe selbst danach zu suchen.

Dennoch kann jedes Landessozialgericht wieder anders urteilen.

Wirklich verbindlich auch für andere wäre ein Urteil, das von der nächsthöheren Instanz gefällt wurde, also dem Bundessozialgericht. Dies wird angerufen, wenn jemand in Berufung geht.

Falls was falsch sein sollte, ich erhebe keinen Anspruch auf Wahrheit, da ich kein Rechtsanwalt bin, sondern nur aus Erfahrung berichte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Landessozialgericht staerkt Rechte Traumatisierter
BeitragVerfasst: 09.09.2013, 13:37 
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Registriert: 06.08.2011, 20:21
Beiträge: 603
Wohnort: nrw
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.03.2013
- L 4 VG 11/11 -
Ausbruch von Krankheiten im engen Anschluss an erlittene Straftat ausreichend für Anspruch auf Opferentschädigung
LSG Rheinland-Pfalz stärkt Opfer von Straftaten bei Zweifeln über mögliche "Vorschäden"
Bestehen bei Opfern von Straftaten - insbesondere auch sexuellem Missbrauch in der Jugend - Zweifel, ob schon vor der Gewalttat Krankheitsanzeichen bestanden haben (so genannte Vorschäden) oder ob andere Ursachen die Krankheit herbeigeführt haben, so geht dies nicht zu Lasten der Opfer. Es genügt für eine Versorgung nach dem Opfer­entschädigungs­gesetz (OEG), dass die Krankheit in engem Anschluss an den belastenden Vorgang ausgebrochen ist und später keine Umstände hinzugekommen sind, die diesen Vorgang als unwesentlich für die aktuell bestehenden Beschwerden erscheinen lassen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.................................


http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Rh ... s16719.htm
(ra-online GmbH)


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 Betreff des Beitrags: Re: Landessozialgericht staerkt Rechte Traumatisierter
BeitragVerfasst: 09.09.2013, 13:43 
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Registriert: 24.05.2003, 00:00
Beiträge: 2214
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Für die DIS müsste das erst recht zutreffen....
Falls der Richter die Diagnose akzeptiert.....


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