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 Betreff des Beitrags: Servicestellen müssen auch Termine für Richtlinien-Psycho­th
BeitragVerfasst: 11.11.2017, 21:10 
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Servicestellen müssen auch Termine für Richtlinien-Psycho­therapie vermitteln
Freitag, 10. November 2017

/dpa
Berlin – Terminservicestellen müssen auch Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten vermitteln, wenn eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist. Das hat das Bundesschiedsamt jetzt gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundes­ver­einigung (KBV) entschieden.

Demnach müssen die Patienten zunächst eine Sprechstunde besuchen, um über die Servicestellen einen Termin für eine probatorische Sitzung zu erhalten. Nur wenn der Therapeut anschließend eine psychotherapeutische Behandlung empfiehlt und diese auf dem Formular PTV 11 als „zeitnah“ erforderlich kennzeichnet, hat der Patient Anspruch. Der Beschluss sieht außerdem vor, dass die Terminservicestellen dem Versicherten einen weiteren Termin vermitteln sollen, falls sich in der probatorischen Sitzung zeigt, dass Therapeut und Patient nicht zusammenarbeiten können.

aerzteblatt.de

Psychotherapie: Große Nachfrage nach Terminen
Unzuverlässige Patienten erhöhen Praxiskosten
Terminservice der KVen ab April auch für Psychotherapeuten
Der KBV zufolge hatte der GKV-Spitzenverband auf die Erweiterung der Terminver­mittlung gedrängt. Die KBV lehnte dies mit Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen ab, weshalb schließlich das Bundesschiedsamt eingeschaltet werden musste. Nach dem Gesetz sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verpflichtet, Termine für ein Erstgespräch sowie die sich „aus der Abklärung ergebenden zeitnah erforderlichen Behandlungstermine“ zu vermitteln. Nach Auffassung der KBV handelt es sich dabei ausschließlich um Termine für die Sprechstunde und für die Akutbehandlung. „Wir werden prüfen, ob wir gegen den Beschluss des Bundesschiedsamtes klagen“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.

Angepasst wird zudem die Regelung zur Behandlung im Krankenhaus, wenn den Versicherten dort ein Termin vermittelt wurde. Laut Entscheidung des Bundesschieds­amtes darf die gesamte psychotherapeutische Behandlung dort erfolgen und muss nicht nach sechs Wochen enden. Diese Sechs-Wochen-Frist gilt sonst für Patienten, die über die Servicestellen zur fachärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus geschickt werden.

© hil/sb/aerzteblatt.de

Quelle : https://m.aerzteblatt.de/news/83409.htm


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 Betreff des Beitrags: Re: Servicestellen müssen auch Termine für Richtlinien-Psych
BeitragVerfasst: 13.11.2017, 01:14 
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Danke fürs Posten Gysi.

Hat schon jemand Erfahrungen mit der neuen Regelung gemacht ?

LG, Petra

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 Betreff des Beitrags: Re: Servicestellen müssen auch Termine für Richtlinien-Psych
BeitragVerfasst: 13.11.2017, 17:06 
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Nein, ich nicht.
LG Susa

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Probleme sind da um gelöst zu werden


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 Betreff des Beitrags: Re: Servicestellen müssen auch Termine für Richtlinien-Psych
BeitragVerfasst: 14.11.2017, 22:26 
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Hallo zusammen,

ich kann Erfahrungen von einer Bekannten dazu berichten: Sie ist nach Aufforderung ich glaub auch mit einem Wisch von ihrer Hausärztin direkt zu ihrer Krankenkasse gegangen und hat das Problem geschildert und die haben ihr einen Psychiater / Psychologen genannt, bei dem Sie innerhalb von 48 Stunden einen Termin bekommen und auch ich glaube 5 Folgetermine zu Akutberatung bekommen hat. Der Psychologe hat dann auch bei der Suche nach einem langfristen Therapieplatz unterstützt, auf den sie nun allerdings doch noch ein knappes halbes Jahr warten muss.

Bei Bedarf kann ich gern mal nachfragen um welche Krankenkasse es sich dabei handelt.

LG Nela


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 Betreff des Beitrags: Re: Servicestellen müssen auch Termine für Richtlinien-Psych
BeitragVerfasst: 14.11.2017, 23:15 
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Cool, Danke für die Info!

LG, Petra

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 Betreff des Beitrags: Re: Servicestellen müssen auch Termine für Richtlinien-Psych
BeitragVerfasst: 02.03.2018, 23:47 
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SWR-Beitrag zur Reform des Psychotherapiegesetzes bzw. den langen Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz

Interview mit der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin Dr. Felicitas Bergmann, Projektbeauftrage der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie.

https://www.swr.de/wissen/langes-warten ... index.html

Fand ich ganz interessant.

LG, Petra

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