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 Betreff des Beitrags: bericht in mona-lisa über münchner-skandalurteil
BeitragVerfasst: 22.02.2004, 19:27 
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ich habe gerade durch zufall einen bericht in ML mona-lisa über das münchner-skandalurteil gesehen.

in dem bericht hieß es das der tä* nun wieder aus der psychiatirie entlassen wurde und auf freiem fuß ist.

es hieß außerdem, dass dieser beschluss unanfechtbar, bis zur eigentlichen verhandlung ist, die in diesem jahr noch stattfinden wird.

stimmt das? oder hab ich da irgendwas falsch verstanden?

*kopfschüttel* das kann doch nicht wahr sein!?

gänseblümchen

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BeitragVerfasst: 22.02.2004, 19:31 
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Hallo Gänseblümchen,

nein, erschreckender Weise hast du das richtig verstanden.
Wir vom Verein haben allerdings gestern die Strafanzeige gegen die entscheidenden Richter wegen Rechtsbeugung eingereicht.

Auch wenn wir uns davon nicht sonderlich viel Versprechen hoffen wir das a) diese Richter dann zukünfig nicht mehr solche Sachen aburteilen können
b) eine sensiblisierung der Justiz
c) und mit ganz viel Glück bekommen die Richter doch noch ihr Fett weg

Ingo, der deine Traurigkeit verstehen kann.

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BeitragVerfasst: 22.02.2004, 19:37 
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Beiträge: 328
puh, hab ja irgendwie noch gehofft, da was falsch verstanden zu haben, vielleicht weil es so unglaublich ist!

im bericht hieß es aber, dass diese richter weiterhin auch s**straftaten verhandeln dürften,
das sie eben unanfechtbar sind und nur das bundesverfassungsgericht, irgendwie einschreiten könnte, was kaum genutzt wird........

ich glaub, ich bin grad echt pessimistisch (und wütend)
gänseblümchen

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BeitragVerfasst: 22.02.2004, 20:24 
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Hallo Rubinchen,

du hast nen denkfehler :-). Wir (also der Verein) erstattet Srafanzeige gegen die Richter. Das bedeutet die beteiligten Personen (wenn es zu einem Prozess kommen sollte) sind : Andere Richter, die staatsanwaltschaft und als Beschuldigte die Richter die den Beschluss erlassen haben. Also nix Kosten :-).

Ich habe die offizielle Stellungnahme sowohl vom bayrischem Justizmnisterium , dem Feneralbundesanwalt und von Frau Zypress (Bundesjustizministerin) hier. Alle Berufen sich entweder auf ihre "Nicht Zuständigkeit" (was teilweise stimmt), bzw. die Richterliche Unabhängigkeit.

Die Strafanzeige an die richter habe ich auch an die Medien weitergeleitet. Auch wenn wir in diesem konkreten Fall ev. nichts mehr ausrichten können, können wir zumindest verhindern das solche Urteile bzw. Beschlüsse nochmal entschieden werden.

Derrick wird dazu morgen auch noch was von der juristischen Seite posten.

Wir geben nicht auf. Und die unterschriften und die Demo haben dafür gesorgt das dieser Fall immer noch in den Medien ist, und auch weiterhin sein wird. versprech

Wir hören nicht auf zu kämpfen.... siehe meine Signatur

Ingo

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BeitragVerfasst: 22.02.2004, 23:15 
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Beiträge: 1868
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Hallo Ingo,

danke für eure Bemühungen. Als ich seinerzeit davon las, war ich sehr geschockt. Ich konnte zwar nicht an der Demo teilnehmen, hab aber eine Mail geschickt. Die wurde dann mit übergeben.

Liebe Grüße
Sascha :)

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BeitragVerfasst: 23.02.2004, 11:44 
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Hallo,

also, genau verhält sich die Sache so: Richter sind leider auch in diesen Fragen grundsätzlich unabhängig. Die haben allerdings eine Grenze und das ist die der Rechtsbeugung. Das ist ein Straftatbestand, womit Richter bestraft werden, wenn sie gegen das Gesetz urteilen. Ich habe gemeinsam mit Ingo eine solche Anzeige erarbeitet. Wir beide meinen, dass es sich lohnt, hier Anzeige zu erstellen. Denn durch die Anzeige entsteht zunächst einmal der einzige Weg, dass der Beschluss juristisch durchleuchtet wird. Ich gehe wie Ingo davon aus, dass die Strafanzeige keine juristischen Folgen haben wird. Das ist aber nicht so, weil die Staatsanwälte da keine Lust drauf haben, sondern weil der Bereich der Rechtsbeugung sehr eng ist (um die Unabhängigkeit des Gerichts zu gewährleisten). Das ist aber auch gar nicht das wichtigste, dass irgendein Richter eine im Zwiefel Geldstrafe zahlen müsste. Wichtiger ist, dass die Debatte in den Medien neu geführt wird. Eine solche Debatte dreht sich um zwei Fragen (das ist auch aus der Anzeige erkennbar)
1) Soll ein gefährlicher Mensch frei rumlaufen dürfen, darf man das an dem wie er genau vorgegangen ist orientieren?
2) Sind Missb****folgen Herkunftsabhängig? (Natürlich nicht)

so, diese beide Fragen in der öffentlichen Diskussion kann man eigentlich nur gewinnen. Auf jeden Fall wird es so sein, dass Menschen, die Entscheidungen treffen in Zukunft sensibilisiert sind für diese beiden Fragen, wenn sie durch die Herstellung von Öffentlichkeit nachdenken. Das ist das mindeste, was wir erreichen können und das werden wir auch erreichen. Nur bitte, ich bin selber Jurist und kenn Gerichte auch ein wenig: Erwartet nicht, dass sich das OLG München jetzt von einem auf den anderen Tag ändert. Auch in der Richterschaft braucht ein Denkprozess Zeit. Sicher, eigentlich haben wir die nicht. Aber wir können uns sagen, dass wir einen Dominostein angestossen haben. Und so lange die Steinreihe fällt -um im Bild zu bleiben- kann man zumindest über eines sicher sein: Es wird sich was verändern!

Viele liebe Grüsse

Derrick

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