Es wurde zwar am 1. April gesendet, war aber offenbar von Brigitte Zypries ernst gemeint. SWR Rheinland-Pfalz, 20.15 Uhr „Ländersache“, Thema Kinderpornografie.
Wieder einmal waren im Privathaushalt eines „braven“, angesehenen Familienvaters tausende von kinderpornografischen Darstellungen gefunden worden.
Um klarzumachen, dass hinter diesen Fotos keine Puppen, sondern lebendige, ausgelieferte Kinder stecken, kam Ralf zu Worte, der als kleiner Junge Opfer eines Kinderpornorings war. Ralf berichtet offen vor der Kamera von seinem Leidensweg, den jahrzehntelangen Traumafolgen des schweren sexuellen Missbrauchs, der an ihm begangen und auf Fotos und Filmen festgehalten wurde.
Ein Verbrechen, dessen Narben nie ganz verheilen.
Volksbeschwichtigend war dann zu erfahren, dass die Politik endlich mit einer Verschärfung der Gesetze reagiert und man höre und staune ab besagtem Sendetag eine neue Höchststrafe für „Sammler von Kinderpornos“ von 2 Jahren eingeführt hat.
Das nun halte ich tatsächlich für einen Aprilscherz, denn solange es noch Staatsanwälte gibt, die glauben, als erstes sei es doch schon mal Strafe genug diesen bösen Buben die PC’s und die Festplatten wegzunehmen, und solange eine Bundesjustizministerin noch Angst hat, offiziell aus einem Delikt das Verbrechen „zu machen“, das es in Wirklichkeit ist, wird diese ermessensmäßige Höchststrafe kaum verhängt werden.
Diese Entscheidung bedeutetet tausend und abertausend von Ohrfeigen in die Gesichter der Opfer von Kinderpornografie.
Eine MINDEST- Strafe von 2 Jahren wäre gerade mal akzeptabel gewesen. dies hier aber ist eine feige Lächerlichkeit !!!
Brigitte Zypries im Interview:
"Wenn man eine Mindeststrafe auswirft, dann wird das Delikt ein Verbrechen und man kann nie sagen, daß der Besitz von bestimmten Bildern ein Verbrechen ist, denn normalerweise sagen wir in unserem Land, das was man zum Eigengebrauch hat, das ist nicht so strafwürdig, wenn es überhaupt strafwürdig ist, wie das was man dealt, was man weitergibt.
Das ist ein Phänomen, das kennen wir bei Rauschgift, wo es eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt zum Eigenverbrauch.
Und das kennen wir auch in anderen Bereichen."
Quelle:
http://www.schotterblume.de/verein/news/098.htm
Ingo