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BeitragVerfasst: 02.10.2004, 03:29 
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Registriert: 17.04.2004, 11:18
Beiträge: 2
@ Heike

anbei ein Text vom BKA, der Dir vielleicht die ein oder andere Frage beantwortet.

Zitat:
Mache ich mich strafbar, wenn ich im Internet nach KiPo suche,
um dies der Polizei mitzuteilen?


Wir raten Ihnen ab, unaufgefordert aktiv im Internet nach Kinderpornografie zu suchen,
auch wenn Sie dies mit der Absicht tun, die Strafverfolgungsbehörden bei Ihrer Arbeit
zu unterstützen.

Nach§ 184 Abs. 5 Strafgesetzbuch (Unternehmensdelikt) wird derjenige bestraft, der es
unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinderpornografischen Schriften zu
verschaffen.

Auch wenn erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der
Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand des § 184 Abs. 5
Strafgesetzbuch erfüllt (vg. Tröndle/Fischer aaO Rdnr. 42), kann es in jedem Fall für Sie
zu Schwierigkeiten kommen, ihre ursprüngliche Absicht, die Strafverfolgungsbehörden
bei ihrer Arbeit zu unterstützen, den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darzulegen.



Was mache ich, wenn ich strafbare Pornografie auf einer Internetseite entdeckt habe?

Wenn Sie eine Internetadresse festgestellt haben, auf der kinder-/tierpornografische
Schriften zu finden sind, so teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte dem
Landeskriminalamt ihres Bundeslandes oder dem BKA per E-Mail mit. Sollten Sie diese
Seite mit Ihrem Internetbrowser aufgerufen haben, so löschen Sie bitte den Inhalt des
Cachespeichers (beim Microsoft Internet Explorer ist dies standardmäßig der Inhalt des
Ordners "Temporary Internet Files" im Windows-Verzeichnis; beim Netscape Navigator
ist der Inhalt des Ordners "Cache" im Programmverzeichnis des Navigators zu löschen).

Dort werden möglicherweise die Inhalte der aufgerufenen Internetseiten über das Ende
der Internetsitzung hinaus gespeichert, so dass Sie sich rechtlich gesehen im Besitz
von Kinderpornografie befinden.



Was mache ich, wenn ich strafbare Pornografie in einer Newsgroup gefunden habe?

In diesen Fällen bitten wir Sie, die festgestellte Nachricht per E-Mail an das für Ihren
Wohnsitz zuständige Landeskriminalamt oder an das BKA weiterzuleiten oder mitzuteilen,
in welcher Newsgroup und durch wen das Posting zu welchem Zeitpunkt erfolgte.



Was mache ich, wenn mir strafbare Pornografie per E-Mail zugesandt wurde?

Sollte Ihnen unaufgefordert Kinder-/Tierpornografie zugesandt worden sein, so bitten wir
Sie ebenfalls, diese Mail mit Anhang dem Landeskriminlamt Ihres Bundeslandes oder dem
BKA per E-Mail zukommen zu lassen und danach von Ihrer Festplatte zu löschen.



Wo kann ich Straftaten bezüglich Kinder-/Tier-/Pornografie im Internet melden?

Die Aufgaben des BKA sind auf dem Gebiet der Strafverfolgung auf wenige, eng
umrissene Bereiche beschränkt.
Im Bereich der Verfolgung von Sexualdelikten - und damit auch dem Teilbereich der
Kinderpornografie im Internet - hat das BKA keine unmittelbare Ermittlungszuständigkeit,
sondern leitet Informationen über Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie im
Internet an die zuständigen Stellen im In- und Ausland weiter.

Hinweise über strafbare Inhalte in den Datennetzen sollten daher in erster Linie an die für
Ihren Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft gerichtet werden.

Wie zuvor bereits erwähnt, können Sie Hinweise auch einem der im Internet vertretenen
Landeskriminalamt oder dem BKA unter info@bka.de zukommen lassen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der Hinweise leider nicht
möglich ist, jede E-Mail zu beantworten. Jeder strafrechtlich relevante Sachverhalt wird
jedoch an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.


Was Deine Frage bezüglich Chatrooms betrifft muss ich Dir leider sagen, das die rechtliche Handhabe dagegen verschwindend gering ist. Es verhält sich dabei leider so, das die Anbahnung von Kontakten - selbst wenn sie ganz offensichtlich nur auf eins abzielen - nicht als Straftatbestand gelten. Auch dann nicht, wenn sich Erwachsene gezielt mit Fakenamen einloggen um Kontakte zu minderjährigen zu knüpfen.

Es ist ein Greul das diese Regierung nicht in der lage ist, dahingehend die Gesetze zu ändern und bereits die (eindeutige) Anbahnung unter Strafe stellen.

In solchen Fällen ist es oftmals eher ratsam, sich an die Betreiber des Chats zu wenden und dort solche Vorfälle zu melden. Denn diese sind - nachdem sie davon in Kenntnis gesetzt worden sind - mitverantwortlich.

gruß,

Heiko


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