Bei uns liegt der Sachverhalt zwar etwas anders, da es sich nur um den Stiefvater meines Sohnes handelte, der ihn viele Jahre SMB hat, aber vor solchen Befragungen wirst Du Dein Kind irgendwie nie schützen können.
Ob Du nun eine Anzeige machst oder nicht. Läßt Du alles so wie bisher, weil Du keine machst und der mutmaßliche Täter so keinen Umgang mehr zum Kind bekommt, wird das Kind in diesem gerichtlichen und laufenden Verfahren , nach einer erfolgten Anzeige (Befragung und Aussage bei der Polizei und Stadtsanwaltschaft) so richtig "in die Mangel genommen.Denn jeder Täter inclusive Verteidigung wird auf erfolgte Anzeige sofort , wenn es nur Aussage gegen Aussage steht und keine richtigen Beweise (Verletzungen, DNA, Zeugen etc) vorliegen, sofort ein Glaubwürdigkeitgutachten beim Gericht beantragen. Wir haben das alles mitgemacht. Alleine das ERstellen und die Befragungstermine beim Gtuachter haben ein Jahr gedauert.
Folge des Glaubwürdigkeitsgutachtens, das Strafverfahren wurde eingestellt weil der Gutachter allen Therapeuten und involvierten Instititionen darin unterstellt hat das sie meinem Sohn (damals 15) das alles eingeredet und suggeriert haben und er, bzw. seine Aussage als unglaubwürdig anzusehen ist.
Wir haben sowohl gegen dieses Gutachten wie auch die Einstellung des Verfahrens Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Verfahren läuft jetzt insgesammt schon knapp 3 Jahre und kein Ende in sicht.
Eine strafanzeige ist leider nicht gleichzusetzen mit einer sofortigen Verurteilung oder überhaupt Verurteilung des Täters.
Und was die Kinder in einem solchen Verfahren und endlosen Befragungen /Gutachtn oder irgendwann auch den Prozessen durch zu stehen haben, ist nicht weniger schlimm als das was Sie jetzt durchmacht.
Vor egal welchen Befragungen , willst Du wirklich verhindern das dein Kind keinen Umgang mehr zum "Täter haben braucht", wirst Du so oder so nicht herum gekommen, leider.
Mein Sohn wird jetzt bald 15 und wir haben es immer noch nicht hinter uns, vielmehr wird es noch eine lange Zeit dauern.
Und ob und wie der Täter überhaupt verurteilt wird steht in den Sternen , selbst wenn es jetzt noch eine Anzeige gegen den selben Täter, von einem neuen Opfer , seit letztem Jahr gibt, läuft dieser immer noch frei rum, aber das neue Opfer wird jetzt auch einem "Glaubwürdigkeitsgutachten unterzogen.
Es tut mir sehr leid das ich Dir keine positive oder erfreuliche Antwort geben kann, aber es ist ganz einfach so, egal was man macht, egal in welche richtung man es auch versucht, "Ohne das das Opfer durch befragungen förmlich durch die mangel gedreht wird" , ne das gibt es nicht.
Deshalb schweigen ja auch so viele Opfer, machen keine Anzeige und die Täter können weitermachen wie bisher.
Wir haben uns damals entschlossen eine Anzeige zu machen, damit der Täterfür das zur Rechenschaft gezogen wird was er uns angetan hat. Wir hätten sonst nie Ruhe vor ihm bekommen, denn wir mußten ständig vor ihm "flüchten oder umziehen."
Wir würden das gleiche immer wieder tun, Anzeige und Strafverfahren, egals wie lange es dauert,, da weiß man wenigstens man hat alles versucht damit der Täter bestraft wird.
Ich gaube auch das Dir leider keiner die Entscheidung abnehmen kann , was für euch das Beste ist, oder "euer Weg".
Einen leichten , einfachen Weg gibt es aber leider nicht, und ohne Befragungen auch nicht, egal für was Du Dich auch entscheidest.
Liebe Grüße
Mutterkämpft
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"Man sieht nur mit dem Herzen wirklich gut, denn das Wesentliche bleibt für die Augen alleine verborgen."
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