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 Betreff des Beitrags: Quälende Befragung des Kindes wg.Ablehnung des Umgangs
BeitragVerfasst: 05.06.2010, 07:00 
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Registriert: 12.06.2007, 18:03
Beiträge: 6

Hallo!
Meine Tochter,jetzt 7,wurde im Alter von 3 Jahren vom eigenen Vater missbraucht,vertraute sich mir gottseidank rasch an,ich bemühte mich auf mehrfache Empfehlungen um ein Gutachten in der hiesigen Kinderschutzambulanz. Mein Kind weigerte sich,das wiederzugeben,was sie mir erzählt hatte,wich aus,erzählte Belangloses u.hatte vor allem kein Vertrauen zu der Gutachterin. Das ganze Mauschelei-Drama mit der Kinderschutzambulanz habe ich vor 3 Jahren schon im geschlossenen Angehörigen-Forum gepostet unter dem Titel Täterschutzambulanz
Nun läuft seit 4 Jahren der Versuch,das Kind dem Vater wieder zuzuführen,auf gerichtliche Anordnung wurde begleiteter Umgang versucht.Meine Tochter wehrte sich wiederholt massiv gegen diesen Umgang,sie wollte nicht mal kurz den Kopf durch die Tür stecken,um den Vater zu sehen-bei der Umgangsstelle des Jugendamtes-schließlich beendete das Jugendamt von sich aus die Umgangsversuche mit einem entspr.Bericht an das Familiengericht,in dem der Widerstand und die situative Ängstlichkeit meines Kindes beschrieben wurden.Der Vater fordert nun einen Umgangspfleger,die Verfahrenspflegerin scheint ihm-ob willentlich oder wg.gesetzlicher Vorgaben-Unterstützung geben zu wollen, sie will dem Richter vorschlagen,dass ein/e Therapeut/in oder SozialarbeiterIn das Kind Schritt für Schritt den Umgang schmackhaft macht.Auch war sie, die Verfahrenspflegerin,trotz der schon so oft und zuletzt beim Jugendamt/Umgangsstelle durchgeführten Befragungen gerade wieder hier, um mein Kind zu fragen-wieder einmal-wieso es den Vater nicht sehen will. Dieses Mal hat meine Tochter sich allerdings erstmals schimpfend und wütend geweigert,überhaupt ein Wort dazu zu sagen-verständlicherweise.
Nur wird es mir endgültig zu bunt,ich habe Angst,das Kind wird zerrieben.Es muss doch auch mal Ruhe vom Thema bekommen. Sie ist in Therapie, aber selbst dort ist das Thema Vater noch tabu für sie,zum Glück hat sie eine sehr geduldige Therapeutin-und mir ist die Therapie ja in 1. Linie wichtig,damit meine Tochter, wenn sie möchte,über das sprechen kann,was sie bewegt,erfreut,belastet,und seien das alltägliche Dinge. Kein Druck mehr!Sie sollte erfahren dürfen,dass SIE das,worüber sie reden will oder was sie spielerisch zeigen will,kontrollieren kann.
Gäbe es eine Anzeige/Strafverfahren/Urteil, so sähe es sicher anders aus. Aber vor 4 Jahren war ich so gescockt, so unvorbereitet, dass ich dankbar die Ratschläge von Institutionen annahm und aus der Schnittmenge den scheinbar geeignetsten Weg wählte. Ich befragte Zartbitter,Dunkelziffer,Zornröschen,Mädchenhaus,Frauenberatungsstelle,Jugendamt, Juristen-Nur mochte ich meiner Tochter seinerzeit und bis heute wegen des gescheiterten Gutachtens und der immer wiederkehrenden Versuche(siehe oben),das Kind zum Umgang mit dem Vater/Täter zu überreden, nicht schon wieder eine Befragung zumuten-was ja nötig wäre bei einer Strafanzeige angesichts des nicht aussagekräftigen Gutachtens.Widerlegt werden konnte der Missbrauch in besagtem Gutachten übrigens auch nicht.
Zu dem ganzen Schlamassel kommt eine schwere Erkrankung meinerseits(Krebs vor 4 Jahren und ne Menge blöder Folgeschäden durch die massive Therapie usw.)So geht mir langsam die Puste aus, dieser 4jährige Kampf gegen Mauscheleien beim Gutachten, immer wieder das Kind zu Jugendamt oder Verfahrenspflegerin bringen,damit sie dort schon wieder die immer und immer wieder gleichen Fragen beantworten soll-sie leidet enorm darunter :cry: UND ICH WILL DAS ENDLICH STOPPEN!!! Aber wie? Was soll ich tun? :?: WAS KANN ICH TUN,UM MEINER TOCHTER ENDLICH WIEDER EIN BEFRAGUNGSFREIES LEBEN ohne Angst,den Vater/Täter doch treffen zu müssen zu ermöglichen?
:idea: :?: :?:
lale

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wenn du denkst, es geht nicht mehr
kommt von irgendwo ein lichtlein her
nimm es und zünde kerzen an
dann wächst`s zum lichtermeer heran


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 07.06.2010, 17:47 
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Registriert: 10.02.2009, 12:32
Beiträge: 53
Wohnort: NRW
Bei uns liegt der Sachverhalt zwar etwas anders, da es sich nur um den Stiefvater meines Sohnes handelte, der ihn viele Jahre SMB hat, aber vor solchen Befragungen wirst Du Dein Kind irgendwie nie schützen können.

Ob Du nun eine Anzeige machst oder nicht. Läßt Du alles so wie bisher, weil Du keine machst und der mutmaßliche Täter so keinen Umgang mehr zum Kind bekommt, wird das Kind in diesem gerichtlichen und laufenden Verfahren , nach einer erfolgten Anzeige (Befragung und Aussage bei der Polizei und Stadtsanwaltschaft) so richtig "in die Mangel genommen.Denn jeder Täter inclusive Verteidigung wird auf erfolgte Anzeige sofort , wenn es nur Aussage gegen Aussage steht und keine richtigen Beweise (Verletzungen, DNA, Zeugen etc) vorliegen, sofort ein Glaubwürdigkeitgutachten beim Gericht beantragen. Wir haben das alles mitgemacht. Alleine das ERstellen und die Befragungstermine beim Gtuachter haben ein Jahr gedauert.
Folge des Glaubwürdigkeitsgutachtens, das Strafverfahren wurde eingestellt weil der Gutachter allen Therapeuten und involvierten Instititionen darin unterstellt hat das sie meinem Sohn (damals 15) das alles eingeredet und suggeriert haben und er, bzw. seine Aussage als unglaubwürdig anzusehen ist.
Wir haben sowohl gegen dieses Gutachten wie auch die Einstellung des Verfahrens Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Verfahren läuft jetzt insgesammt schon knapp 3 Jahre und kein Ende in sicht.

Eine strafanzeige ist leider nicht gleichzusetzen mit einer sofortigen Verurteilung oder überhaupt Verurteilung des Täters.

Und was die Kinder in einem solchen Verfahren und endlosen Befragungen /Gutachtn oder irgendwann auch den Prozessen durch zu stehen haben, ist nicht weniger schlimm als das was Sie jetzt durchmacht.

Vor egal welchen Befragungen , willst Du wirklich verhindern das dein Kind keinen Umgang mehr zum "Täter haben braucht", wirst Du so oder so nicht herum gekommen, leider.

Mein Sohn wird jetzt bald 15 und wir haben es immer noch nicht hinter uns, vielmehr wird es noch eine lange Zeit dauern.
Und ob und wie der Täter überhaupt verurteilt wird steht in den Sternen , selbst wenn es jetzt noch eine Anzeige gegen den selben Täter, von einem neuen Opfer , seit letztem Jahr gibt, läuft dieser immer noch frei rum, aber das neue Opfer wird jetzt auch einem "Glaubwürdigkeitsgutachten unterzogen.

Es tut mir sehr leid das ich Dir keine positive oder erfreuliche Antwort geben kann, aber es ist ganz einfach so, egal was man macht, egal in welche richtung man es auch versucht, "Ohne das das Opfer durch befragungen förmlich durch die mangel gedreht wird" , ne das gibt es nicht.

Deshalb schweigen ja auch so viele Opfer, machen keine Anzeige und die Täter können weitermachen wie bisher.

Wir haben uns damals entschlossen eine Anzeige zu machen, damit der Täterfür das zur Rechenschaft gezogen wird was er uns angetan hat. Wir hätten sonst nie Ruhe vor ihm bekommen, denn wir mußten ständig vor ihm "flüchten oder umziehen."

Wir würden das gleiche immer wieder tun, Anzeige und Strafverfahren, egals wie lange es dauert,, da weiß man wenigstens man hat alles versucht damit der Täter bestraft wird.

Ich gaube auch das Dir leider keiner die Entscheidung abnehmen kann , was für euch das Beste ist, oder "euer Weg".

Einen leichten , einfachen Weg gibt es aber leider nicht, und ohne Befragungen auch nicht, egal für was Du Dich auch entscheidest.

Liebe Grüße
Mutterkämpft

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"Man sieht nur mit dem Herzen wirklich gut, denn das Wesentliche bleibt für die Augen alleine verborgen."


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