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 Betreff des Beitrags: Schweigepflicht
BeitragVerfasst: 02.01.2012, 14:05 
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Registriert: 02.01.2012, 12:06
Beiträge: 3
Hallo an alle,

ich habe eine Frage:

Kann ein RA in einem Anzeigeschreiben an den Beschuldigten den Arztbericht des Opfers mitschicken? Wer hat diesbezüglich Erfahrungen?

Grüße von Ulla


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BeitragVerfasst: 02.01.2012, 14:22 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Hi Ulla,

ich weiß nur, dass du beim Anwalt ja etwas unterschreibst, also dass er in deinem Namen handeln darf. Was du da unterschrieben hast, solltest du dir nochmal genau ansehen und gegebenenfalls - wenn du unzufrieden mit seinem Handeln ist und er dich nicht genügend mit einbezieht und abspricht- anpassen/wiederrufen.

LG,
Pu


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BeitragVerfasst: 02.01.2012, 14:36 
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Registriert: 02.01.2012, 12:06
Beiträge: 3
Hallo PU,

danke für deine Antwort. Es geht hier um meine Tochter. Sicherlich wird sie ihm, wie das so üblich ist, eine Vollmacht diesbezüglich unterschrieben haben. Nur irrittiert mich diese Vorgehensweise, dass er dem Beschuldigten gleich einen Arztbericht mitschickt. Ich dachte, wenn z. B. dessen Anwalt darauf besteht, dass es zur Lese-Einsicht kommen kann, aber doch nicht gleich ein Arztbericht im ersten Anschreiben, in dem sich der Beschuldigte zunächst einmal äußern soll. Sie fühlt sich wie vorgeführt und schlimmer.

LG

Ulla


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 02.01.2012, 20:34 
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Registriert: 11.06.2011, 15:03
Beiträge: 1396
Wohnort: NRW
Hallo Ulla :)

Also ich muss zugeben, dass ich nicht grad viel Ahnung hab, aber habe mal ein Praktikum bei einer Rechtsanwältin gemacht (ca 5 Monate).

Ein Arztbericht ist ja eine Anlage eines RA-Schreibens. Jeweils eine Abschrift dieses RA-Schreibens bekommt der Anwalt auf der Gegenseite und der, der durch diesen Anwalt vertreten wird. Der Täter bekommt jedoch KEINE Kopie des Arztberichts (und der Anlagen allgemein), sondern 'NUR' sein Anwalt. Kein großer Trost, aber immerhin etwas !

Es soll ja dazu dienen, dass die Gegenseite sich dazu äußern kann und das kann halt der Anwalt am besten.

Nehmt es euch jedoch nicht zu Herzen, was ihr alles von der Gegenseite hören werdet! Rechnet am besten mit dem Schlimmsten, aber ihr habt ja euren eigenen Anwalt ! Die piesacken sich sowieso gerne untereinander...

Liebe Grüße

_________________
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- sanft auf die Haut prasselnd -
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BeitragVerfasst: 02.01.2012, 21:25 
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Registriert: 02.01.2012, 12:06
Beiträge: 3
Hallo Raindrop

danke für deine Info. Tatsache ist aber, dass das Schreiben direkt an den Beschuldigten geschrieben wurde, nicht an den RA, da dieser von der Gegenseite wohl erst danach genommen wurde. Das ist eben für mich verwirrend. Ich hätte nur gern vorher Info darüber, was rechtens ist, bevor ich den RA meiner Tochter frage, was er sich dabei gedacht hat.

LG

Ulla


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 02.01.2012, 22:16 
Also ich hab eine Anzeige gemacht und die ging mit Berichten usw an die Staatsanwaltschaft.
Da der Beschuldigte nun Akteneinsicht hat eh er sich äußert-sieht er die ohne meine Anschrift eh.Das einzige was er nur ansehen darf mit seinem Anwalt außschließlich bei der Staatsanwaltschaft,ist die Videovernehmung,da ich das bei der Polizei so beantragt habe.
Keine Ahnung was da los ist bei dir...sorry
alles Gute joni


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