Hallo Ulla
Also ich muss zugeben, dass ich nicht grad viel Ahnung hab, aber habe mal ein Praktikum bei einer Rechtsanwältin gemacht (ca 5 Monate).
Ein Arztbericht ist ja eine Anlage eines RA-Schreibens. Jeweils eine Abschrift dieses RA-Schreibens bekommt der Anwalt auf der Gegenseite und der, der durch diesen Anwalt vertreten wird. Der Täter bekommt jedoch KEINE Kopie des Arztberichts (und der Anlagen allgemein), sondern 'NUR' sein Anwalt. Kein großer Trost, aber immerhin etwas !
Es soll ja dazu dienen, dass die Gegenseite sich dazu äußern kann und das kann halt der Anwalt am besten.
Nehmt es euch jedoch nicht zu Herzen, was ihr alles von der Gegenseite hören werdet! Rechnet am besten mit dem Schlimmsten, aber ihr habt ja euren eigenen Anwalt ! Die piesacken sich sowieso gerne untereinander...
Liebe Grüße