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 Betreff des Beitrags: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 05.03.2013, 19:22 
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Registriert: 05.03.2013, 01:09
Beiträge: 19
Hallo zusammen,
meine Tochter ist 5 und eröffnete mir diese Scheusslichkeiten,
die bei den Umgängen mit dem KV stattgefunden haben.
Ich glaube ihr! Nicht nur ihre Worte, ihr Verhalten
sprachen Bände.

Nun behauptet der Täter, ich hätte das der Kleinen
eingeredet! Unfassbar :wall

In wenigen Tagen kommt eine Gerichtsgutachterin.
Was kommt da auf die Kleine und mich zu?

Erst wenn die Dame da gewesen ist, darf mein
Kind mit der Therapie beginnen.
JA, Kinderschutzbund sind im Boot.

Danke vorab und liebe Grüße,
FORMI ;D


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 05.03.2013, 22:17 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Ich empfehle dir das Buch "Keine Angst vorm "Kinderschänder"" von Martha Schalleck

Da steht einiges über diese Gutachten drin.

Ansonsten kann es alles sein...wird auf jeden Fall eine sehr schwere Zeit. Wünsche euch viel viel Kraft, euch beiden.

LG,

Pu


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 05.03.2013, 23:12 
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Registriert: 05.03.2013, 01:09
Beiträge: 19
Vielen Dank, Pu. :D

Ich befürchte nur, das Buch wird zu spät kommen. Die Dame kommt am Montag.

Bei dem Telefonat, indem der Termin abgesprochen wurde, erwähnte sie auch gleich im Nebensatz man müsse auch sehen wie es mit dem Umgang weitergehen würde. :evil:

Meine Güte, haben die keine anderen Sorgen, als meine Tochter dem Täter wieder zuführen. Das darf doch alles nicht wahr sein!
Meine Kleine will das nicht und ich möchte das auf jeden Fall vermeiden. Jetzt geht es doch vorrangig darum ihr zu helfen.

Die Richterin (Familiengericht) legte mir sehr an Herz erst mit der Therapie für die Kleine zu beginnen, wenn die Gutachterin da war. Damit ihr nicht in den Mund gelegt wird. Und ich dürfte nicht mit ihr sprechen über das Thema, sie nicht ausfragen.

Nicht ausfragen verstehe ich. Aber sie benimmt sich so seltsam und macht unglaubliche Dinge und ich darf nicht mit ihr sprechen?!

Ich fühle mich so hilflos und komme mir vor, als wäre ich die Böse die an den Pranger gestellt wird. Denn es muss ja erstmal geklärt werden, ob ich ihr das nicht eingeredet habe! Wo leben wir eigentlich????

Kann mir jemand Tipps geben? Bitte!

Ich nehme jeden Kampf für meine Kleine auf mich. Sie ist erst 5, sie soll und darf weder kämpfen noch länger leiden.

Liebe Grüße, Formi


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 05.03.2013, 23:19 
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Registriert: 02.08.2011, 11:13
Beiträge: 174
Ich bin mir sicher dass euch beiden nichts passieren wird, denn deine kleine ist erst fünf, und so was kann sich keine 5 Jährige ausdenken. Sie wird sicher bei einem Gutachten geprüft, und du als Mutter darfst e nicht dabei sein, und daher kann man dir später nicht vorwerfen, das du sie beeinflusst hättest.

Viel Glück

_________________
Man findet nur das „Licht der Hoffnung“, wenn man immer an „Hoffnung“ glaubt. Auch wenn es am „Anfang“, nicht gleich findet.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 06.03.2013, 14:46 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Hi formentera,

ich bin mir da leider gar nicht so sicher. Kommt eben drauf an, ob man an jemanden gerät, der von der false-memory-foundation beeinflusst wurde oder nicht.

Ich würde dir für dich nur raten, Tagebuch (über die Verhaltensbeobachtungen) zu führen und Zeichnungen deiner Tochter aufzuheben. Das kann mal sehr wichtig werden.

Das Familienzusammenführung von vielen als wichtig angesehen wird, ist ein Problem, das verstehe ich auch nicht, leider bist du aber da aber nicht die einzige, die von diesem Problem berichtet. Dass das Kind so klein ist sehe ich eher als Gefahr. Wäre es 14 oder älter, würde seinem Nein zum Umgang wenigstens Gewicht gegeben. Und diesen Kampf zu gewinnen halte ich für sehr viel wichtiger noch als das Strafverfahren....

Auch wenn deine Tocher zur Zeit noch nicht in Therapie ist, so kannst dennoch ja DU zu einer spezialisierten Beratungsstelle gehen. Würde ich auch unbedingt machen.

LG,

Pu


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 06.03.2013, 15:43 
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Registriert: 02.08.2011, 11:13
Beiträge: 174
Guten Morgen

Mir ist da jetzt was eingefallen, was dir weiterhelfen kann, gehe zum Weißenring:

Hier der Link:

https://www.weisser-ring.de/internet/
http://www.weisser-ring.at/

ich habe alle zwei Links eingefügt, da ich nicht weiß ob ihr Deutsche oder Österreicher seid. Da wird euch auf jedenfall weitergeholfen.

_________________
Man findet nur das „Licht der Hoffnung“, wenn man immer an „Hoffnung“ glaubt. Auch wenn es am „Anfang“, nicht gleich findet.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 06.03.2013, 19:00 
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Registriert: 05.03.2013, 01:09
Beiträge: 19
Danke liebe Pu.

Habe schon mit dem Weissen Ring Kontakt aufgenommen.
Wenn die Gerichtsgutachterin schon am Telefon von
Umgang spricht, weiß man leider wie sie tickt.
Das kann ja heiter werden!

Es gibt keinen Umgang und basta. Das werde ich ihr schon
klar machen. Wenn mein Kind das will, ist es etwas gaaaaanz
anderes!

Ich bin keine Mutter die weg sieht, ich bin eine Mutter
die kämpft!!!!!

Liebe Grüße, Formi


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 06.03.2013, 21:11 
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Registriert: 14.09.2004, 13:54
Beiträge: 363
Wohnort: Bochum
Hallo Formentera,
leider nehmen Gutachter und Gutachterinnen keine Rücksicht auf das was Kinder wollen.
Deine Tochter ist erst fünf, da zählt der Kindeswille überhaupt gar nicht. Das ist hart, aber so ist es.

Und leider werden familiengerichtlich gesehen, die Umgänge zu den getrennt lebenden Elternteilen gestärkt, also stell dich lieber darauf ein, dass Umgänge stattfinden sollen.

Meine Tochter und ich wir haben das durch mit sehr schweren Ergebnissen und Konsequenzen die sich aus dem Gutachten ergaben.

Und leider kann ich dir keinen Tipp geben, wie du dich verhalten kannst, denn wenn du Pech hast, wird alles was du sagst oder tust gegen dich verwendet.

Es wird ein schwerer Kampf, davon kannst du ausgehen. Dennoch besteht auch die Möglichkeit diesen Kampf zu gewinnen.

Viel Kraft dafür.

Gruß
Schattenfell

_________________
Wirklich reich ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 16.03.2013, 23:27 
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Registriert: 05.03.2013, 01:09
Beiträge: 19
Hallo zusammen :P

der 1.Termin ist vorbei und der 2.steht an.
Ich war ehrlich und authentisch, gastfreundlich
und höflich.
Ich habe nicht gegen den KV gehetzt oder ähnliches.

Abwarten. ... :sheep:

Letzte Woche fing meine Tochter an zu erzählen
und ich habe auf meinem Handy das Diktiergerät
angeschaltet. Habe eindeutig ihre Aussagen!

Mein Anwalt meint, ich sollte das der Gutachterin
vorspielen.
Das müsste reichen, auch wenn es vor Gericht keine
Verwendung findet.
Eindeutiger geht es nicht.
Ich möchte nicht, dass die Kleine mit zich Leuten
immer wieder reden muss.

Was meint ihr???


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 17.03.2013, 09:19 
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Registriert: 14.09.2004, 13:54
Beiträge: 363
Wohnort: Bochum
Hallo Formentera,
na, wenn ihr eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung machen müsst, wird es nicht reichen.
Die Gutachter werden sie selbst befragen und es aufnehmen.

Danach wird geprüft ob die Aussage "erlebnisbezogen" ist.

Was für eine Begutachtung ist es denn und wer hat sie in Auftrag gegeben?

l.g.
Schattenfell

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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 17.03.2013, 11:22 
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Registriert: 05.03.2013, 01:09
Beiträge: 19
Es soll ein Kurzgutachten erstellt werden.
Es soll geklärt werden:

- ob mein Kind aussagefähig ist
- ob ihre Aussagen erlebnisbezogen sind
- ob/wie der Umgang in Zukunft gestaltet wird

Ja, meine Tochter wird sicher befragt werden.

Ich werde mich jedenfalls gegen den Umgang
aussprechen, weil ich es einfach nicht verantworten
kann. Urteile hin oder her.

Falls meine Kleine ihn irgendwann sehen will,
werde ich es ihr ermöglichen. Aber dann wird
jemand dabei sein!

Das werde ich der GA auch sagen.

Der Schutz und das Wohlbefinden der Kleinen
stehen im Vordergrund, und nicht die Rechte
des Vaters/mutmaßlichen Täters.

Damit werden sich alle abfinden müssen.

Ein Mutterherz schlägt härter als jede Faust!


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 17.03.2013, 12:51 
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Registriert: 14.09.2004, 13:54
Beiträge: 363
Wohnort: Bochum
Hallo Formentera,
ich verstehe deine Argumente. Ich verstehe sehr gut, was sich in deinem inneren abspielen mag, meine Tochter und ich haben haben es durch. Meine Tochter war allerdings schon 9 Jahre. Es sollten bewachte Besuchskontakte geben, sie sollte aus der Schulbetreuung abgeholt werden, aber sie hat sich geweigert mit zu gehen......

Mich würde interessieren wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat, das Familiengericht oder das Strafgericht? Falls du das hier schreiben magst.
Es gibt da durchaus Unterschiede und verschiedene Dinge zu berücksichtigen.

Und ist es denn ein Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme? Kurzgutachten hört sich eher an wie eine Stellungnahme.

Ich gehe davon aus, dass es gegen dich verwendet wird, wenn du keinen Umgang zulässt.
Da deine Tochter erst 5 Jahre alt ist, kann es natürlich sehr gut sein, dass es heißt du willst eigentlich nicht, dass sie zu ihrem Vater geht.
Du kannst darauf hoffen, dass du eine verständnisvolle Gutachterin hast und eine die einen Missbrauch nicht ausschließt, das würde ich dir und deiner Tochter sehr wünschen.

Ich habe es damals genauso durchgezogen, keinen Umgang mehr zugelassen (es ist bis heute so) und alles was ich getan habe, was natürlich nur zum Wohl meiner Tochter war, wurde gegen mich ausgelegt.

Im Umgangsrecht sind die Rechte der Väter gestärkt worden, viele Familiengerichte versuchen den Umgang auf Biegen und Brechen durchzusetzen.

Vielleicht ist es noch gut zu wissen, dass Gutachter und Gutachterinnen oft von der Nullhypothese (im Zweifel für den Angeklagten) ausgehen...unabhängig davon was deine Tochter dir jetzt schon erzählt hat.

Als Tipp kann ich dir noch geben, sei vorsichtig mit deinen Äußerungen und am besten wäre wenn auch alles was du sagst aufgenommen wird.

Es gibt Gutachter die schreiben sich nur Stichpunkte auf und im Gutachten stehen dann Dinge, die du nicht gesagt hast oder eben anders gesagt hast.

Liebe Grüße
Schattenfell


Ps: was mir noch einfällt, es könnte sogar möglich sein, dass die Gutachter einen Umgang während der Begutachtung erzwingen wollen.
In der Form, dass sie dann hinter einer Glasscheibe sitzen und beobachten wie deine Tochter sich verhält.
Nur dass du dich nicht wunderst, wenn die mit sowas ankommen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 17.03.2013, 19:27 
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Registriert: 05.03.2013, 01:09
Beiträge: 19
Dankeschön :D

Das Familiengericht hat das Kurzgutachten in Auftrag
gegeben.

Strafanzeige habe ich NOCH NICHT gestellt.
Machen wir uns nichts vor, ohne eindeutige
Beweise eines Kindergynäkologen, hat er gute
Chancen aus Mangel an Beweisen freigesprochen
zu werden. Dann steht ihm voller Umgang zu.
Das will ich vermeiden!

Der KV hatte schon einmal für 1 Jahr ein Umgangsverbot,
da aufgrund seines Verhaltens das Kindeswohl
gefährdet war.
Und danach habe ich nachweislich alles getan, dass
der Umgang gut läuft.
Aber er hat es immer wieder vermasselt.
....und nun das!!!!!

Es kommt auf die GA an. Wenn sie mir glaubt, dass es mir
um den Schutz geht, haben wir gewonnen.
Drückt die Daumen!


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 18.03.2013, 21:34 
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Registriert: 05.03.2013, 01:09
Beiträge: 19
Ich hab die Aufnahme der GA vorgespielt, die Kleine war nicht dabei.
Habe das Gespräch auch abgetippt und das wollte sie haben.
Es ist eindeutig und ich habe sie nicht ausgefragt und ihr auch keine Worte in den Mund gelegt.

Sie fragte weshalb ich das aufgenommen habe und ich sagte, der RA meines Ex hat die
Behauptung aufgestellt, ich hätte mir das ausgedacht. Das Kind hätte das nie behauptet.
Ich wußte mir keinen anderen Rat, als die spontane Aufzeichnung mit Smartphone, als die Kleine zu sprechen begann,
um das zu widerlegen.

Kopien von schriftl. Aussagen der Erzieher aus KIGA und von Eltern von Freunden über ihre Äußerungen
sie habe Angst vorm KV, Rückzugsverhalten usw. hat sie auch bekommen.

Bezüglich des Umganges sagte ich, dass ich mein Kind schützen will und ihre Gesundung im Vordergrund steht.
Wenn die Kleine Umgang will, werde ich alles tun, damit Umgänge stattfinden. Allerdings mit Begleit- bzw. Bezugsperson.
(Das war allerdings nur Thema, bevor sie das Band gehört hatte!)

Die GA hat kurz allen mit meiner Tochter gesprochen. Sie sagte sie habe Angst vor ihm, er hätte viel Alkohol getrunken,
da wäre noch was passsiert aber das will sie nicht sagen, sie habe Angst und wollte zu Mama.

Es wurde kein neuer Termin festgelegt.

Sieht doch gut aus. :D


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 Betreff des Beitrags: Re: Gerichtsgutachterin, was kommt auf mein Kind zu?
BeitragVerfasst: 20.03.2013, 09:51 
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Beiträge: 632
Klingt gut, wenn man es so überhaupt unter diesen Umständen sagen kann. Fest die Daumen drücke!!!!!!!!!!

babas


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