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 Betreff des Beitrags: neues vom richter
BeitragVerfasst: 18.01.2005, 19:11 
gestern hat mal wieder mein "lieblingsrichter" vom amtsgericht in w. zugeschlagen. er hat ganz neue erkenntnisse aus dem bereich der psychologie.
1. bei der posttraumatischen belastungsstörung eines mb-opfers handelt es sich keineswegs um eine störung, die durch den täter ausgelöst wurde, sondern um die von der mutter auf die tochter projizierte wut. wenn die mutter sich zurückhielte, hätte die tochter keine probleme.
2. beim gutachten durch die behandelnde psychiaterin handelt es sich im allgemeinen und hier im besonderen um ein gefälligkeitsgutachten dessen glaubwürdigkeit gegen null geht.
3. wenn eine mutter sich so für ihr kind einsetzt, wie ich das tue, hat das krankheitswert. andere mütter tun das schließlich auch nicht. bei einem vater, der sich einsetzt wie mein mann handelt es sich per se um eine gestörte persönlichkeit, da sich väter normalerweise nicht um ihre kinder kümmern und an mb-geschichten schon mal gar nicht interessiert sind.
4. wenn ein schülerin nachhilfe braucht, weil sie wegen häufiger dissoziationen dem unterricht nur schwer folgen kann, kann man als jugendrichter am amtsgericht in w. daraus schließen, dass diese schülerin besonders belastbar ist und allen anforderungen in erhöhtem maß gerecht werden kann. die tatsache, dass sie nachhilfe erhält und annimmt, ist der beweis, dass keine posttraumatische belastungsstörung vorliegt.
5. wenn ein mb-opfer nicht in der lage ist selbst briefe an das gericht zu schreiben, sondern ihrer mutter den auftrag per vollmacht und schriftlich gibt, kann man daraus schließen, dass sie (das opfer) böswillig verpflichtungen nicht nachkommt.

bei solchen einschätzungen denkt man unwillkürlich an reiseziele wie belgien

hexchen


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BeitragVerfasst: 18.01.2005, 21:31 
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Registriert: 26.02.2004, 22:58
Beiträge: 61
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Ist das dein ernst? Ich fass es nicht!


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BeitragVerfasst: 18.01.2005, 23:46 
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Registriert: 15.02.2003, 01:00
Beiträge: 673
Wohnort: Berlin
Ab zur Anwaltskammer!!!! Der Typ ist nicht tragbar, er ignoriert ja offenbar völlig schamlos jede wissenschaftliche Erkenntnis, von einem gesunden Menschenverstand gar nicht erst zu reden.
Großer Gott, in was für einer Welt leben wir eigentlich? Wie krank ist diese Gesellschaft, wenn es schon als krankhaft, pathologisch auffällig gilt, wenn eine Familie sich kümmert, wenn Eltern sich sorgen und sich um ihre Kinder kümmern, sich einsetzen....

Oh Gott!

Die Anwaltskammer muß benachrichtigt weredn!!!

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Man muß noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können.
(Friedrich Nitzsche)


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BeitragVerfasst: 19.01.2005, 09:00 
die anwaltskammer hat mit richtern leider gar nichts zu tun.
es gibt keine möglichkeit gegen diesen richter vorzugehen, da er streng juristisch gesehen, keinen fehler gemacht hat. er, und nur er, entscheidet darüber, welches gutachten er akzeptiert. er, und nur er, entscheidet darüber, wie ein prozess zu führen ist. er wird dabei vom gesetz geschützt. richter sind unabhängig und solange sie keine rechtsbeugung betreiben unangreifbar.
selbst eine dienstaufsichtsbeschwerde würde nichts fruchten, da er nicht gegen irgendein gesetz mit seinen äußerungen verstoßen hat.
ich finde es beschämend für unseren staat, dass er zuläßt, dass solche richter sich an kindern und deren familien vergreifen dürfen; beschämend, dass der staat seine bürger nicht vor solchen monstern in roben schützt. wir fühlen uns von diesem richter als familie gedemütigt und missbraucht.

hexchen


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BeitragVerfasst: 19.01.2005, 22:23 
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Registriert: 15.02.2003, 01:00
Beiträge: 673
Wohnort: Berlin
zu Recht

Mir fälllt dazu einfach nichts mehr ein. Es ist entmutigend, beschämend, schrecklich.

Ich denk an Euch.

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(Friedrich Nitzsche)


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BeitragVerfasst: 29.01.2005, 22:13 
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Registriert: 29.08.2004, 21:56
Beiträge: 50
Wohnort: im Wald
Hallo Hexchen

Das ist ....(gibt kein passendes Wort)
Nächste Instanz?
Wünsche Euch viel Kraft.

Rapunzel


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BeitragVerfasst: 18.02.2005, 19:01 
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Registriert: 06.09.2003, 00:00
Beiträge: 103
Zum Glück sind nicht alle Richter überall so.

Gerade heute findet sich hier ein Artikel, wo der die Verhandlung führende Richter ganz anders entschieden hat:

[ Bericht über Prozess und Urteil

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Inter Surgo Meliore Omine


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BeitragVerfasst: 29.06.2006, 16:52 
heute morgen schlag ich die zeitung auf: "mein" richter hat wieder zugeschlagen. er hat einen gruppenleiter der johanniter, der sich an zwei 15-jährigen mädchen, die ihm anvertraut waren, verg***. strafe: 6 monate auf bewährung. ein mädchen cuttet jetzt, beide mädchen sind wegen der schwere der folgen seit monaten in psychologischer behandlung. die 5 vorherigen prozesse wegen mb, über die in der zeitung berichtet wurden, endeten mit freisprüchen.
hört das nie auf? wird ihm nie das handwerk gelegt? warum darf solch ein mann weiter über täter zu gericht sitzen und diese schützen? was ist das für ein staat, in dem so etwas möglich ist?

ich kann es nicht begreifen und kaum noch ertragen.

hexchen


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BeitragVerfasst: 29.06.2006, 22:07 
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Registriert: 09.04.2004, 11:23
Beiträge: 907
Ist revision möglich ?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29.06.2006, 23:52 
als nebenkläger - und die opfer sind als nebenkläger aufgetreten - hat man kein recht, einen revisionsantrag zu stellen.

hexchen


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BeitragVerfasst: 30.06.2006, 10:38 
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Beiträge: 430
Doch, als Nebenkläger hat man das Recht, Berufung und Revision einzulegen. Man kann das Urteil nur nicht mit dem Ziel anfechten, eine andere Rechtsfolge (sprich: höhere Strafe) durchzusetzen. Aber Verfahrens-und Rechtsanwendungsfehler kann man mit der Revision bzw. eine erneute Tatsachenüberprüfung mit der Berufung erreichen. Und schon das könnte diesen Richter vielleicht mal zum Nachdenken bringen, wenn die nächste Instanz vielleicht etwas andere Ansichten hat...

Maxi

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 30.06.2006, 11:17 
dafür müsste man aber erst einmal einen verfahrens- oder rechtsanwendungsfehler nachweisen können und solcher fehler scheint er sich nicht schuldig zu machen. meine aussage bezog sich auf die möglichkeit in einem revisionsverfahren eine höhere strafe zu erreichen - diese möglichkeit hat eben nur der staatsanwalt.

in unserem eigenen zweiten verfahren, indem wir als nebenkläger zugelassen waren, hat sogar ein beobachter des justizministeriums gesessen - es hat ihn nicht interessiert. in einem anderen verfahren hat eine mutter die überprüfung des verfahrens vom amtsgerichtsdirektor gefordert - es hat ein gespräch gegeben direktor/richter - es hat ihn nicht interessiert. in beiden fällen gab es keinen der o.g. fehler.

hexchen


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 30.06.2006, 12:28 
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Registriert: 26.04.2004, 22:53
Beiträge: 430
Aber Berufung müsste doch möglich sein. Die Glaubwürdigkeit etwa, die durch Gutachten festgestellt wird, ist zwar kein Rechtsanwendungs- oder Verfahrensfehler, aber doch eine Tatsachenfrage. Das ist doch auch unabhängig von Justizministerien und Amtsgerichtsdirektoren. Und auch wenn das nicht auf eine höhere Strafe gerichtet sein kann: Eine "Rüge" in der Hinsicht von der nächsten Instanz wirkt ja auch schon mal.

Das soll jetzt nicht irgendwie besserwisserisch klingen, ich will Dich auch nicht angreifen oder so. Ich weiß, dass es bei Gericht immer noch reichlich solcher Schnarchnasen gibt wie diesen Richter. :wink: Aber es gibt Möglichkeiten, z. B. dann eben so über die Berufung, solchen Leute mal eine andere Sichtweise zu vermitteln, das ist nicht alles aussichtslos. Und da wundert es mich manchmal, wie wenig sich auch die Anwälte der Nebenklage für die Opferinteressen einsetzen, das betrifft ja auch z. B. Verfahrenserleichterungen wie Vidoevernehmung oder so. Das ist ja alles vorgesehen, aber aus irgendwelchen Gründen wird es kaum durchgesetzt. Dabei geht es - eine Anwältin habe ich erlebt, die hat gekämpft wie eine Löwin, mit Beschwerden gedroht und Ausschluss des Täters und der Öffentlichkeit während der Opferaussage erreicht...

Sorry, das ging jetzt etwas vom Thema ab.

Maxi

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 30.06.2006, 19:33 
in aller kürze, den rest hab ich dir in einer pn geschrieben.

der richter hätte verfahrensfehler machen oder rechtsmissbräuchlich urteilen müssen. beides hat er nicht gemacht. eine rüge wird nur dann erteilt, wenn es juristisch etwas zu rügen gäbe - solange er nur seinen ermessensspielraum nutzt kann man ihm nichts vorwerfen. einfach so, weil einem das ergebnis nicht schmeckt, wird kein verfahren überprüft, keine rüge ausgesprochen.
unser zweiter anwalt hat im gegensatz zur ersten anwältin, die uns von einer beratungsstelle empfohlen worden war, wirklich alle anträge gestellt. sie sind samt uns sonders abgeschmettert worden. er hat sich wirklich eingesetzt. wir alle haben uns eingesetzt - auf kosten meiner tochter, die letzten endes diese ganzen befragungen - durchgeführt in verhörmanier - aushalten musste.
wir haben alle rechtsmittel ausgeschöpft. wenigstens in dem punkt brauchen wir uns als eltern nicht zu schämen für das, was wir getan bzw unterlassen haben.

hexchen


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