Aber Berufung müsste doch möglich sein. Die Glaubwürdigkeit etwa, die durch Gutachten festgestellt wird, ist zwar kein Rechtsanwendungs- oder Verfahrensfehler, aber doch eine Tatsachenfrage. Das ist doch auch unabhängig von Justizministerien und Amtsgerichtsdirektoren. Und auch wenn das nicht auf eine höhere Strafe gerichtet sein kann: Eine "Rüge" in der Hinsicht von der nächsten Instanz wirkt ja auch schon mal.
Das soll jetzt nicht irgendwie besserwisserisch klingen, ich will Dich auch nicht angreifen oder so. Ich weiß, dass es bei Gericht immer noch reichlich solcher Schnarchnasen gibt wie diesen Richter.
Aber es gibt Möglichkeiten, z. B. dann eben so über die Berufung, solchen Leute mal eine andere Sichtweise zu vermitteln, das ist nicht alles aussichtslos. Und da wundert es mich manchmal, wie wenig sich auch die Anwälte der Nebenklage für die Opferinteressen einsetzen, das betrifft ja auch z. B. Verfahrenserleichterungen wie Vidoevernehmung oder so. Das ist ja alles vorgesehen, aber aus irgendwelchen Gründen wird es kaum durchgesetzt. Dabei geht es - eine Anwältin habe ich erlebt, die hat gekämpft wie eine Löwin, mit Beschwerden gedroht und Ausschluss des Täters und der Öffentlichkeit während der Opferaussage erreicht...
Sorry, das ging jetzt etwas vom Thema ab.
Maxi