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 Betreff des Beitrags: Brauche eventuell Hilfe
BeitragVerfasst: 07.04.2008, 22:35 
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Registriert: 03.05.2003, 00:00
Beiträge: 446
Wohnort: Baden-Württemberg
Hallo Team,

ich habe folgendes Problem:

Da ich zurzeit wieder abhängig bin, habe ich mit meiner Therapeutin folgenden "Plan" erarbeitet:

Ich gehe zuerst in eine Entzugsklinik und dann zur Nachbehandlung in die Klinik, in der meine Therapeutin arbeitet.

Nun will die Krankenkasse mir aber nur den Aufenthalt in der Entzugsklinik genehmigen (dagegen können sie ja auch nichts tun), die Nachbehandlung soll ambulant stattfinden.

Wir haben Widerspruch eingelegt, da wir beide wissen, dass ich es ambulant nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit schaffe und ich einfach raus aus meinem Leben muss um wieder klarzukommen mit DIS etc...

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, wäre es dann möglich, dass ihr euch als Verein einschaltet?

Ich sollte wahrscheinlich erstmal abwarten, aber ich würde gerne im Vorraus wissen, ob ich dann noch Hilfe bekommen könnte, oder ich mich dann damit abfinden muss.

Danke

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 08.04.2008, 00:28 
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Beiträge: 2083
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Hallo du,

nun, ich hoffe mal das ihr bei der Nachbehandlung das Zauberwort "Reha" mitgeschrieben habt.

Dennoch wird es nun etwas schwerer, denn das letzte Mittel gegen einen abgelehneten Widerspruch wäre !! eine Klage vor dem Sozialgericht. Die käme aber nur dann zum tragen, wenn die KK bei der Ablehnung als auch beim Widerspruch auf die formalen Rechtsmittel hinweist. Ist das nicht der Fall ist das ein Formfehler, und man kann gegen die ganzen Ablehnungen Formbeschwerde einlegen ( mit entsprechenen Begründungen für eine Neuprüfung). Aus der Erfahrung weiss ich das dann oft die KK einlenken ( weil Sie es scheuen einen Musterprozess zu verlieren).

Wenn was sein sollte melde dich also mal.

Ingo

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Sieh nicht nur die Handlungsweise, die dich bewegt etwas zu tun,
sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun,
damit du lernst etwas zu tun.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.04.2008, 17:10 
Hallo Ingo,

der Widerspruch wurde abgelehnt. Auf die Rechtsmittel wurde beide Male hingewiesen. Das heißt, ich hätte jetzt nur noch die Chance, gerichtlich gegen den Widerspruch vorzugehen? Und muss man selbst die Kosten dafür tragen, wenn man verlieren würde?


Meine Therapeutin will versuchen mich so in der Klinik unterzubringen, dann müsste ich nur den Hotelkostenbeitrag zahlen (die Klinik ermöglicht Patienten auch ihre Partner mitzubringen, diese müssen dann auch einen Hotelkostenbeitrag zahlen) und hätte eben nur Einzeltherapie.

Werd mich noch an den Weißen Ring wenden, ob die einen Teil übernehmen können. Wird aber schwierig, weil es ja in erster Linie nicht um eine "Gefahrabwendung geht".

Gibt es vielleicht Organisationen, die so etwas sonst noch übernehmen? Nur, falls du etwas weißt...

Aber erstmal muss ich abwarten, ob die Klinik überhaupt einstimmt, denke aber schon. Die kennen mich ja...

Zum Entzug werde ich am 9. Mai gehen, heißt, allzu viel Zeit habe ich nicht mehr.

Wäre toll, wenn du ein paar Antworten auf meine Fragen hättest,

Liebe Grüße


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.04.2008, 17:14 
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Registriert: 03.05.2003, 00:00
Beiträge: 446
Wohnort: Baden-Württemberg
hab vergessen mich einzuloggen, sorry

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.04.2008, 18:37 
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Registriert: 21.02.2002, 01:00
Beiträge: 2083
Wohnort: Göttingen
Hallo Alexa,

nun, da es sich ja ( wenn ich das nun alles richtig verstehe) auch in der Nachbehandlung um eine Drogenproblematik handelt, kann ich dir da erstmal nur empfehlen dich an eine entsprechende Suchtberatung zu wenden, weil die sich natürlich auch viel besser mit dieser speziellen Rechtslage auskennen.
Da aber dann noch das Trauma dazu kommt, wäre dann vielleicht ein gemeinsames Vorgehen sinnvoll. Vielleicht lässt sich ja da doch noch was drehen.

Ingo

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