Hallo Ingo,
das Buch von Korinna Kuhnen kannte ich schon. Mit Abstand das beste Buch in D zur Thematik, teilweise ja auch etwas kritisch, wenn es zur Strafbarkeit reiner Nacktfotos von Kindern geht.
Seltsam fand ich allerdings, daß ein Schwerpunkt dieses Buches ja die EU Richtlinie ist, die jetzt JP kriminalisiert, sie aber im ganzen Wort kein Buch über produzierte JP verliert. Vielleicht kann sie dies in der 2.Auflage nachholen.
Ingo hat geschrieben:
Das bedeutet z.B. das ein Kind was nackt in "natürlicher Pose" auf einem Bett liegt keine KiPo-Darstellung ist.
Sollte dies so sein ? In den USA stehen Eltern als "Kinderpornographen" vor Gericht, weil sie ihre Kinder im Planschbecken oder in der Wanne fotographiert haben. Darauf kann ich gerne verzichten. Was eine "natürliche Pose" ist, ist auch beliebig interpretierbar. So eindeutig ist diese Definition leider auch nicht.
Ingo hat geschrieben:
Weiterhin ist es auch kein sexueller Missbrauch nach §176 wenn ein Täter ein Kind auffordert sich vor ihm sexuell aufreizend zu posieren (da das posieren nicht als sexuelle Handlung gewertet wird), dies würrde z.B. auch nicht als Herstellung von Kipo gewertet.
Nein, diese vermurkste Sexualstrafrechtsreform wurde ja gerade nur damit begründet, daß die Posing Lücke jetzt endlich geschlossen ist.
Sie ist allerdings sehr gut im § 182 versteckt:
"# (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
# (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(..........)
* 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
* 2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist. ( <----- Hier ist sie, damit wollte man jegliche Ausnahmen verunmöglichen )
Ingo hat geschrieben:
Weiterhin wünsche ich mir ebenfalls ein EU-Einhetliches Schutzalter, um einen gewissen Tourislmus (ob nun real oder virtuell) zu verhindern.
Die jetzigen Schutzalter sind mir zu hoch, da sie an der Lebenswirklichkeit, besonders von Mädchen, vorbeigehen. Das alte 12er Schutzalter, welches wir ja in den NL bis 02 hatten, fand ich realistischer. Eventuell könnte man auch über ein geschlechtsspezifisches Schutzalter nachdenken. 12/14.
Schutzalter heißt ja auch nicht, was immer wieder vergessen oder ignoriert wird, das Personen oberhalb des Schutzalters nicht geschützt wären. Das Schutzalter sollte aber möglichst kompatibel mit der Strafmündigkeit sein. Auch da plädiere ich auf eine Absenkung auf 12, wie wir sie übrigens in den NL immer noch haben. Das Mindestalter für Sex hat man von 12 auf 16 erhöht, für die NL sehr realistisch......
( Was jetzt zu der Absurdität führt, daß z.B. zwei 15jährige Mädchen, die mitenander Sex haben, wegen "Kindsmißbrauch" BEIDE angezeigt werden können )
Die Pädos lachen sich in ihren Foren darüber kaputt !
Virtuelle Fantasieprodukte und Texte würde ich, wie es der oberste Gerichtshof in den USA auch entschieden hat, gar nicht unter Strafe stellen wollen, da es hier keine Opfer gibt. Sonst müßte ich ja auch den Tatort verbieten, der einen Kindermord in allen Einzelheiten darstellt.
Sexuellen Mißbrauch kann man nur eindämmen, wenn man sich auf die Straftaten beschränkt, bei denen wirklich ein Mißbrauch vorliegt. Und natürlich gibt es auch ein Alter, wo man nicht mehr von Einvernehmlichkeit sprechen kann, wenn es sich um Kinder handelt, deshalb ja das Schutzalter. Anstatt nur auf mehr Repression, sollte man aber viel mehr auf Prävention setzen ( Sexualerziehung, Medienerziehung, usw. )
Dies sind meine Vorstellungen, die eigentlich fast genau denen des niederländischen Gesetzgebers bis zum Herbst 02 entsprechen, deshalb auch Konsens bei niederländischen Kinderschutzorganisationen, bzw. Vereinen gegen KP WAREN. Kritisiert wurde diese Liberalität nur von christlich fundamentalistischen, bzw. Organisationen, die von der UNO oder den USA ferngesteuert worden sind.