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 Betreff des Beitrags: Wie steht euer Verein Gegen-Missbrauch zum neuen §184c ?
BeitragVerfasst: 01.12.2009, 12:14 
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Im Gegensatz zu vielen Vereinen und Organisationen dieser Art, habt ihr ja eine sehr ausführliche Änderung der Gesetze, des § 184ff, sowie des neuen §184c auf eurer Seite. ( z.B. Dunkelziffer hat da gar nichts, erwähnt noch nicht mal diese Reform )

Ich habe bis Herbst 2002 selbst in einem gemeinnützigen Verein gegen Kinderpornographie und sex. Mißbrauch gearbeitet, in den Niederlanden, aber die bei uns schon damals erfolgte Gesetzesverschärfung war für mich der Grund, meine ehrenamtliche und auch berufliche Arbeit in diesem Bereich frustriert einzustellen.

Ich halte sie nicht nur für weit überzogen, sondern für völlig kontraproduktiv.
Beim Kinderschutz gibt es für mich keine Kompromisse, aber Jugendlichen muß man eine höhere Autonomie zugestehen. Auch sollte sich die Strafbarkeit von Pornographie nur darauf erstrecken, eben auch nur die Abbildungen strafbarer Handlungen unter Strafe zu stellen. Diesen vernünftigen Pfad hat man jetzt verlassen.

Gibt es in Deutschland eine Organisation oder einen Verein, der sich gegen sex. Missbrauch wendet, gegen KP, aber auch gegen den §184c ?

Eine große Diskussion darüber will ich hier nicht anzetteln - es sei denn jemand von euch wünscht dies - dafür gibt es ja den Schutzalterblog.

Mich wundert nur, daß soviele Vereine diese Verschärfung begrüßen, die aber - bis auf wenige Ausnahmen - vorher von keinem dieser Vereine gefordert wurde. Ich hätte mir in einer Reform eine Abschaffung der Verjährung für schwere (Sexual)straftaten gewünscht, aber nicht mit dem Konstrukt "Jugendpornographie"/"Scheinminderjährigkeit" einen Teil legaler Pornographie zu kriminalisieren.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 01.12.2009, 16:37 
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Hi Caroline,

ich kann nur für mich sprechen, nicht für den Verein, denn der besteht eben aus mehreren Menschen, die auch verschiedener Meinung sein können (siehe auch Diskussion über die Internetsperren- da waren auch verschiedene Meinungen da).

Ich begrüße, dass pornographische Darstellungen von und an Jugendlichen sowie ihnen pornographisches Material zugänglich zu machen, unter Strafe gestellt wird. Mit 14 oder 16 braucht man durchaus noch Schutz, denke ich. Die beginnende Sexualität in dieser Altersgruppe rechtfertigt da noch nicht Pornographie, dass erotische Filme aus Neugier geguckt werden, dagegen spricht ja nichts. Ich finde, die Gefahr des Missbrauchs ist zu hoch und auch ein Jugendlicher kann diese Gefahren nicht immer einschätzen (wie viele träumen da noch vom großen Geld oder der Modellkarriere- das sind echte Kinderträume). Bestraft werden ja die Erwachsenen, nicht die Jugendlichen. Die Jugendlichen haben es nur schwerer, an solches Material zu kommen und können bei solchen Produktionen nicht mitwirken. Finde ich gut- sie sollen Ausbildung machen, sexualität nicht an Geld gebunden erfahren. Und sie sollen geschützt werden vor Ausbeutung durch Erwachsene.

Also kurz: Ich bin froh, dass es unter Strafe steht.

LG,
Pu


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BeitragVerfasst: 03.12.2009, 14:03 
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Pu hat geschrieben:
Ich begrüße, dass pornographische Darstellungen von und an Jugendlichen sowie ihnen pornographisches Material zugänglich zu machen, unter Strafe gestellt wird.


Auf Deutschland bezogen ist dies ja teilweise eine Gespensterdiskussion. In D sind nie kommerzielle Pornos mit Jugendlichen gedreht worden, schon deshalb, weil zahlreiche andere § dem entgegenstanden.

Allerdings war Prostitution - bis zu der Reform vor 1 Jahr - in D bereits ab 16 erlaubt. Es hätte ausgereicht einfach hier das Alter von 16 auf 18 zu erhöhen ( im § 182er ), wie es ja auch geschehen ist.

Aber davon mal abgesehen, finde ich es schizophren, wenn der Gesetzgeber einerseits den Jugendlichen fehlende Mündigkeit in der Sexualität unterstellt, andererseits die allgemeine Strafmündigkeit bei 14 belässt. Der Gesetzgeber erwartet - zurecht - daß ein Jugendlicher sich seiner Handlungen voll bewußt ist. Nur bei der Anfertigung / Weitergabe pornographischer Aufnahmen nicht (mehr). Passt für mich nicht zusammen.

Pu hat geschrieben:
dass erotische Filme aus Neugier geguckt werden, dagegen spricht ja nichts. (...)Bestraft werden ja die Erwachsenen, nicht die Jugendlichen.


Auch die Jugendlichen machen sich ja strafbar, wenn sie Pornographie verbreiten, bei "Jugendpornographie" ist jetzt sogar der Besitz strafbar, auch für Jugendliche ( sie sind ja ab 14 strafmündig ).
Damit stellt man die Abbildungen legaler sexueller Handlungen auf eine Stufe mit Kinderpornographie, was für mich nicht nachvollziehbar ist.

Ich habe den Eindruck, daß diese § von Politikern beschlossen worden sind, die sich nicht mit Pornographie auskennen (wollen).

Pornographie mit 14jährigen gab es ohnehin nie im normalen Verleihmarkt. Und die Pornographie mit 15, meist aber 16/17jährigen, die in Nordeuropa bis vor ein paar Jahren produziert wurde, die ist ja auch von staatlichen Behörden streng kontrolliert worden.

Dazu kommt noch die Problematik, daß ja i.d.R. kein Pornokonsument weiß, ob die Darstellerin jetzt 16, 17 oder 18 ist.

Jetzt einen so großen Kreis von Konsumenten zu kriminalisieren, die sich bewußt dafür entschieden haben legale Pornographie zu kaufen, anstatt illegale Pornographie aus dem Netz zu ziehen, ist doch absolut kontraproduktiv.

In den Niederlanden hat diese Gesetzesreform - obwohl Polizei und Justiz, da sie diese größtenteils abgelehnt haben, sie sehr maßvoll umsetzen - jedenfalls dazu geführt, daß sich viele aus ihrem Engagement zurückgezogen haben, ausgetreten sind und Einzugsermächtigungen für Spenden aufgekündigt haben.


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BeitragVerfasst: 03.12.2009, 17:29 
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Hi,

vordergründig scheint mir das logisch, dass jemand nicht gleichzeit strafmündign und nicht strafmündig sein kann, wenn er zwischen 14 und 18 Jahren ist.

Andererseits aber gilt da doch noch das Jugendstrafrecht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gesetz nen 16 Jährigen bestraft, der sich heimlich sexfilme mit 16 Jährigen ansieht.
Ich denke, es geht um die Verbreitung und die Erwachsenen und die Macher.

Übrigens nie in Deutschland produziert stimmt nicht. Nur eben nicht legal.(Kannste einige Überlebende hier aus leidvoller Erfahrung fragen). Man kam nur nicht an die Kriminellen heran, die mussten ja nur sagen, sie habens doch nur selbst gekauft. Und solange ein Markt da ist.....endets eben nicht. Wo Geld ist ist Kriminalität.

Naja trotzdem gibts meines Wissens nichts, wo der Verein sagt "So und so denkt der Verein, so und so müssen alle denken". Der Verein setzt sich aus Menschen zusammen. Gemeinsam ist nur der gemeinsame Kampf gegen Missbrauch.

Ich erlebe diesen Verein durchaus diskussionsbereit und da wo Emotionen aufeinanderstoßen, ist das eben so. Eben weils Menschen sind.

Ausgeschlossen wirst du jedenfalls nicht wegen ner Meinung, die (vielleicht, weiß ich ja nicht) nicht so viele teilen oder dir ne Meinung aufgedrückt (Das wird nur jemand, der sich PRO Missbrauch ausspricht oder Leute absichtlich triggert oder sowas- da ist die Satzung eindeutig). Und mit eventuellen heftigen Meinungsverschiedenheiten musste dann eben leben- gehören dazu. Solange es sachlich ist. Gibts hier in vielen Bereichen. Ich finds immer mutig, wenn jemand zu seiner Meinung steht und sie begründet. Hatte auch schon Meinungen vertreten, die keine Mehrheit fanden. Und andere hier auch.

Also erstmal herzlich willkommen.

LG;
Pu


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BeitragVerfasst: 03.12.2009, 20:03 
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Hallo Caroline,


Sicherlich, und da gebe ich dir recht, stehe auch ich ( und sicherlich un vielen Punkten auch wir als Verein) auf Kriegsfuss mit dem geltenden Strafrecht in Deutschland. Und sicherlich werden hier oftmals auch Reformen beschlossen die etwas wirklichkeitsfern sind.

Insbesondere fehlen klare Defintionen. So wird man der gesamten Juristischen Schriftwelt keine eindeutige Definition von Kinderpornografie finden. Es gibt lediglich die Definition des BGH die dann auf Kinder übertrahen wird.

"Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn Sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamztendenz auschliesslich oder überwiegend auf das lüstere Interesse des betrachters in sexuellen Dingen abzielt"

Das bedeutet z.B. das ein Kind was nackt in "natürlicher Pose" auf einem Bett liegt keine KiPo-Darstellung ist.

Weiterhin ist es auch kein sexueller Missbrauch nach §176 wenn ein Täter ein Kind auffordert sich vor ihm sexuell aufreizend zu posieren (da das posieren nicht als sexuelle Handlung gewertet wird), dies würrde z.B. auch nicht als Herstellung von Kipo gewertet.

Weiterhin wünsche ich mir ebenfalls ein EU-Einhetliches Schutzalter, um einen gewissen Tourislmus (ob nun real oder virtuell) zu verhindern.

Unsere Forderungen als Verein hängen sich sicherlich nicht am 184c auf, sondern würden, wenn denn, genereller Art sein.

Dies mal so kurz

Ingo

P.S. Ein sehr gutes Buch zu der Themaik KiPo und Internet z.B. (was auch mir vieles näher gebracht hat) ist das hier:

http://astore.amazon.de/gegenmissbrau-2 ... 3801720853

_________________
Sieh nicht nur die Handlungsweise, die dich bewegt etwas zu tun,
sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun,
damit du lernst etwas zu tun.


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BeitragVerfasst: 05.12.2009, 14:05 
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Pu hat geschrieben:
.Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gesetz nen 16 Jährigen bestraft, der sich heimlich sexfilme mit 16 Jährigen ansieht.
Ich denke, es geht um die Verbreitung und die Erwachsenen und die Macher.


Nein, bereits der BESITZ von Jugendpornographie ist in D jetzt strafbar.
Und dies gilt für ALLE, selbst bei einem 12jährigen würde man dies beschlagnahmen, strafrechtliche Konsequenzen hätte es bereits mit 14.

Im Anhörungsausschuß des Deutschen Bundestages, der sich leider hartnäckig geweigert hat, entsprechende pensionierte Experten der niederländischen und dänischen Polizei einzuladen, obwohl die bereit waren auf eigene Kosten anzureisen, haben selbst die handverlesenen und meist konservativen Strafrechtsexperten aus D, bis auf zwei (!) Ausnahmen, zumindest die Besitzstrafbarkeit von Jugendpornographie abgelehnt.

Von der Strafbarkeit von Texten (!) ganz zu schweigen.

Pu hat geschrieben:
Übrigens nie in Deutschland produziert stimmt nicht. Nur eben nicht legal.(Kannste einige Überlebende hier aus leidvoller Erfahrung fragen).


Pu, ich habe natürlich von der legalen Produktion gesprochen. Nur kann ich doch nicht generell pornographische Aufnahmen mit 15-17jährigen als Mißbrauch einstufen, nur weil es Mißbrauch bei Privataufnahmen - sowie bei kriminellen Produktionen auf dem Balkan und in Osteuropa - gab.

Daß wäre ja so, als würde ich jedem unterstellen, der ein Kaufhaus mit einer vollen Einkaufstasche betritt, in der etliche Artikel sind, die er schon woanders gekauft hat, daß er ein Ladendieb ist, selbst wenn er einen Kassenbon dabei hat, der das Gegenteil belegt. Und in bestimmten Ländern, z.B. Moldawien, Weißrussland, usw. gabs schon früher keine Verurteilungen, die wird es auch in der Zukunft kaum geben. Anstatt hier aber Druck auf diese Länder auszuüben, z.B. über den Europarat, will man jetzt auch die kriminalisieren, die vollkommen legal produzierte Pornofilme erworben haben.

Pu hat geschrieben:
Gemeinsam ist nur der gemeinsame Kampf gegen Missbrauch. (...) Also erstmal herzlich willkommen.


Danke, aber Mitglied werde ich ohnehin nicht werden (wollen).
Da würde mir dann ohnehin sehr schnell ein Ausschlußverfahren drohen.
Aber ein paar Beiträge werde ich schon schreiben. Die Regeln und das deutsche Strafrecht habe ich dabei immer im Hinterkopf.


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 Betreff des Beitrags: @ Ingo
BeitragVerfasst: 05.12.2009, 16:17 
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Hallo Ingo,

das Buch von Korinna Kuhnen kannte ich schon. Mit Abstand das beste Buch in D zur Thematik, teilweise ja auch etwas kritisch, wenn es zur Strafbarkeit reiner Nacktfotos von Kindern geht.

Seltsam fand ich allerdings, daß ein Schwerpunkt dieses Buches ja die EU Richtlinie ist, die jetzt JP kriminalisiert, sie aber im ganzen Wort kein Buch über produzierte JP verliert. Vielleicht kann sie dies in der 2.Auflage nachholen.

Ingo hat geschrieben:
Das bedeutet z.B. das ein Kind was nackt in "natürlicher Pose" auf einem Bett liegt keine KiPo-Darstellung ist.


Sollte dies so sein ? In den USA stehen Eltern als "Kinderpornographen" vor Gericht, weil sie ihre Kinder im Planschbecken oder in der Wanne fotographiert haben. Darauf kann ich gerne verzichten. Was eine "natürliche Pose" ist, ist auch beliebig interpretierbar. So eindeutig ist diese Definition leider auch nicht.

Ingo hat geschrieben:
Weiterhin ist es auch kein sexueller Missbrauch nach §176 wenn ein Täter ein Kind auffordert sich vor ihm sexuell aufreizend zu posieren (da das posieren nicht als sexuelle Handlung gewertet wird), dies würrde z.B. auch nicht als Herstellung von Kipo gewertet.


Nein, diese vermurkste Sexualstrafrechtsreform wurde ja gerade nur damit begründet, daß die Posing Lücke jetzt endlich geschlossen ist.

Sie ist allerdings sehr gut im § 182 versteckt:

"# (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
# (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(..........)

* 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
* 2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist. ( <----- Hier ist sie, damit wollte man jegliche Ausnahmen verunmöglichen )

Ingo hat geschrieben:
Weiterhin wünsche ich mir ebenfalls ein EU-Einhetliches Schutzalter, um einen gewissen Tourislmus (ob nun real oder virtuell) zu verhindern.


Die jetzigen Schutzalter sind mir zu hoch, da sie an der Lebenswirklichkeit, besonders von Mädchen, vorbeigehen. Das alte 12er Schutzalter, welches wir ja in den NL bis 02 hatten, fand ich realistischer. Eventuell könnte man auch über ein geschlechtsspezifisches Schutzalter nachdenken. 12/14.

Schutzalter heißt ja auch nicht, was immer wieder vergessen oder ignoriert wird, das Personen oberhalb des Schutzalters nicht geschützt wären. Das Schutzalter sollte aber möglichst kompatibel mit der Strafmündigkeit sein. Auch da plädiere ich auf eine Absenkung auf 12, wie wir sie übrigens in den NL immer noch haben. Das Mindestalter für Sex hat man von 12 auf 16 erhöht, für die NL sehr realistisch......

( Was jetzt zu der Absurdität führt, daß z.B. zwei 15jährige Mädchen, die mitenander Sex haben, wegen "Kindsmißbrauch" BEIDE angezeigt werden können )

Die Pädos lachen sich in ihren Foren darüber kaputt !

Virtuelle Fantasieprodukte und Texte würde ich, wie es der oberste Gerichtshof in den USA auch entschieden hat, gar nicht unter Strafe stellen wollen, da es hier keine Opfer gibt. Sonst müßte ich ja auch den Tatort verbieten, der einen Kindermord in allen Einzelheiten darstellt.

Sexuellen Mißbrauch kann man nur eindämmen, wenn man sich auf die Straftaten beschränkt, bei denen wirklich ein Mißbrauch vorliegt. Und natürlich gibt es auch ein Alter, wo man nicht mehr von Einvernehmlichkeit sprechen kann, wenn es sich um Kinder handelt, deshalb ja das Schutzalter. Anstatt nur auf mehr Repression, sollte man aber viel mehr auf Prävention setzen ( Sexualerziehung, Medienerziehung, usw. )

Dies sind meine Vorstellungen, die eigentlich fast genau denen des niederländischen Gesetzgebers bis zum Herbst 02 entsprechen, deshalb auch Konsens bei niederländischen Kinderschutzorganisationen, bzw. Vereinen gegen KP WAREN. Kritisiert wurde diese Liberalität nur von christlich fundamentalistischen, bzw. Organisationen, die von der UNO oder den USA ferngesteuert worden sind.


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 Betreff des Beitrags: Abermals verschärfte EU Richtlinie
BeitragVerfasst: 30.03.2010, 19:30 
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http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit ... 35de01.pdf

Diese Richtlinie geht abermals weiter als die alte. Wie schon oben geschrieben, halte ich die Definition von Kind = unter 18 für total verunglückt. Um auf die Meldungen von gestern einzugehen, ich verstehe nicht, wieso ich als Erwachsene nicht mit Kindern in sozialen Netzwerken oder auf Chatseiten "reden" soll, denn "offline" tue ich dies ja auch, ohne irgendwelche bösen Absichten zu haben. Mir geht dies in der Form einfach zu weit. Sollen sie Kinderschänder so hart bestrafen wie möglich, aber nicht alle unter Generalverdacht stellen, bzw. immer mehr legale Handlungen kriminalisieren.


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BeitragVerfasst: 06.04.2010, 09:21 
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Hi Caroline,

ich frage mich, wo du findest, dass Erwachsene nicht grundsätzlich mit Kindern online reden sollen.

Ich fand nur, dass sie dies nicht zum Zwecke sexueller Ausbeutung tun sollen und das ist ja wohl völlig logisch und ok so.

Bitte gib ne Textstelle an (zitieren- in so langen Texten kann niemand suchen, selbst bei aufmerksamem Lesen könnte man ja etwas überlesen haben)
Das mit den langen Textstellen wirkt auf mich- zugegeben- irgendwie so wie die "allgemeinen Geschäftsbedingungen" mancher Seiten, wo man zustimmen muss, dass man sie gelesen hat, wo 30 Seiten kleingedruckter Text stehen, den zu entziffern und zu deuten man manchmal schon ne Schulung braucht- und wo nachher ne Kostenabrechnung kommt mit der Aussage "Sie haben doch zugestimmt, sieht man doch am Kreuzchen". Wie gesagt- ich sage nur, dass es auf mich so wirkt, nicht dass du das beabsichtigst. Bitte hilf den Austausch zu verbessern, indem du aus so langen Texten die genaue TExtstelle herausgreifst, auf die du dich beziehst.

LG,
Pu


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BeitragVerfasst: 12.05.2010, 13:41 
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@ Pu: Die Frage ist, wie kann man strafbare von legalen Handlungen beim "Grooming" abgrenzen. (S.8, Anhang § 5 )

Meiner Meinung nach erst dann, wenn wirklich zu illegalen Handlungen aufgerufen wird. Aber schon eine legale Handlung kann als "Vorbereitungshandlung" für eine illegale Handlung ausgelegt werden.

Die Überschriften sind ja alle "schön": gegen sex. Mißbrauch,
aber im Detail ist vieles nebulös, widersprüchlich, kontraproduktiv, sogar gefährlich.

Am Ende kann hier leicht unterstellt werden, daß man eben ganz andere Absichten hatte. Es kann nicht sein, daß ich in der Beweispflicht bin, wenn ich mich mit einem 13jährigen Mädchen aus dem Chat treffe, um mit ihr z.B. Badminton zu spielen.

Dies hat auch mit "Präventionsstaat" nichts mehr zu tun, sondern es ist ein tiefes Mißtrauen gegen jeden. Das § bietet hier aber nur vordergründig Schutz. Denn daran halten sich weder Straftäter noch zu neugierige Kinder. Viel wichtiger wäre doch, daß man die Eltern und die Schule in die Pflicht nimmt, daß man sich generell NIE alleine mit neuen Chatbekanntschaften trifft.

Ich hatte als Mädchen auch viele erwachsene Freunde, ohne daß da irgendjemand sonstwas versucht oder getan hätte.

Pu, mir gefällt einfach nicht, wie hier jede(r) unter Generalverdacht gestellt wird, wie Eltern und Schule aus der Verantwortung genommen werden und alles durch ständig strengere § "gelöst" wird.

( Mal abgesehen von der Absurdität, daß Kinder hier wieder unter 18jährige sind. Noch sind sexuelle Kontakte zwischen über 14jährigen Jugendlichen und Erwachsenen in D aber legal )

Die Strafrechtsverschärfungen der alten Kohl Regierung fand ich da logischer.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/12/030/1203001.pdf

Und Jugendlichen - wobei man sich da über das Alter streiten kann und soll - sollte man schon eine gewisse sexuelle Autonomie zugestehen, die natürlich einen ausreichenden Jugendschutz nicht außer acht läßt.


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BeitragVerfasst: 14.05.2010, 10:34 
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Hi Caroline,

ich versteh dich zugegebenermaßen absolut nicht. "Grooming" bezeichnet die Kontaktaufnahme zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs. Das unter Strafe zu stellen ist doch ok. Deine Angst, dass dir bei normaler Kontaktaufnahme unterstellt werden könnte, du würdest Grooming betreiben, verstehe ich nicht. Jemandem eine Straftat zu unterstellen, die er nicht getan hat oder vorbereitet, ist ja schließlich auch eine Straftat. Ich verstehe nur, dass dieser GEsetzesentwurf nicht weit genug geht, weil einfach nicht klar gesagt wird, ab wann man davon ausgeht, dass jemand dies zum Zwecke des grooming tut.
So aus dem gesunden Menschenverstand würd ichs so verstehen, wenn jemand ständig mit sexueller Sprache mit einem Kind redet, es dann einläd und darauf drängt, niemanden darüber zu unterrichten, seine eigenen Kontaktdaten nicht korrekt angibt und vielleicht sogar ne Vorstrafe hat in diesem Bereich- dann sollte man von grooming ausgehen und schon an dieser Stelle eingreifen und strafen dürfen. Also das finde ich korrekt. Die die nur n Chattreffen machen, sind keinesfalls in Gefahr als kriminell zu gelten. Ich habe auch schon Chattreffen gemacht- auch mit Kinder als Gästen. Die Eltern hatten alle Daten und konnten jederzeit anrufen- und umgekehrt. Außerdem wars immer ne ganze Gruppe, niemals nur 1. Von daher verstehe ich deine Ängste nicht. Als Erwachsener biste doch auch in der Verantwortung, zu alleinigen Treffen ohne Elternwissen nicht ja zu sagen, selbst wenn das Kind unbedingt ja sagt und nur Badminton spielen will.

Weiterhin schreibst du: "Am Ende kann hier leicht unterstellt werden, daß man eben ganz andere Absichten hatte. Es kann nicht sein, daß ich in der Beweispflicht bin, wenn ich mich mit einem 13jährigen Mädchen aus dem Chat treffe, um mit ihr z.B. Badminton zu spielen. "
Aber gleichzeitig: "Viel wichtiger wäre doch, daß man die Eltern und die Schule in die Pflicht nimmt, daß man sich generell NIE alleine mit neuen Chatbekanntschaften trifft. "
LEtzteres wird ja getan. Und sollte auch noch mehr getan werden. Nur machen Kinder nicht immer, was man ihnen sagt, besonders, wenn Erwachsene sie direkt hereinlegen, haben Kinder oft den Weitblick für Gefahren nicht mehr.
Wenn alle Kinder diese Gefahren abschätzen könnten, weil Schule und Elterhaus den Wunderlerntrichter hätten, mit dem es bei den Kids so ankommt, wie es soll (und zwar trotz Supermanntrickfilmen, die Kinder zur Identfikation einladen), könnteste eh nicht n Kind einfach zum Badminton einladen. Jedenfalls nicht ohne Eltern- und dann könnten die ja auch Badminton spielen, oder? Von daher versteh ich deine Argumentation nicht.
Weder die Schulen sind schuld noch die Eltern und schon Recht nicht die Kinder, wenn ein Erwachsener ein Kind zum Zwecke des "grooming" im Chat anquatscht und dann auch noch Erfolg hat. Nur der Täter ist daran Schuld.

Dieses Gesetz ermöglicht also in sehr eindeutigen Fällen ein bischen mehr ein schnelles Eingreifen- ohne erst mit dem Leben eines Kindes als Lockvogel spielen zu müssen. Wer im Chat nicht mit eindeutig Minderjährigen sexuell spricht, hat auch nichts zu befürchten.

Und weißt du was? langsam ärgerts mich, dass du das so verdrehst. Vielleicht versteh ich dich auch einfach nur falsch. Für mich klingts aber immer so, als wolltest du unbedingt unterstellen, dass nun jeder kleine Chatter kriminalisiert wird, obwohl dem nicht so ist. Wozu? Um denen, die wirklich sexuell mit Kindern sprechen, das Argument geben zu können "Ich wollte doch nur Badminton spielen"?

Und nochmal zur Altersgrenze- ein 16 jähriger und ein 40 Jähriger haben auch meiner Meinung nach nichts zusammen im Bett zu suchen. 18 als Grenze finde ich da schon absolute Untergrenze.

Du sprichst von deinen erwachsenen Freunden damals- haben die mit dir andere Spiele als nur Badminton gespielt? Falls dem so wäre, könnte ich zumindest verstehen, warum es so wichtig für dich ist, dass diese guten Freundschaften "nicht so schlimm " waren und ja nichts passiert ist.

Pu


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BeitragVerfasst: 15.05.2010, 10:10 
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Pu hat geschrieben:
Ich verstehe nur, dass dieser GEsetzesentwurf nicht weit genug geht, weil einfach nicht klar gesagt wird, ab wann man davon ausgeht, dass jemand dies zum Zwecke des grooming tut.


Pu, ich will hier nicht Dutzende von Aussagen und Dokumenten der EU Nomenklatura verlinken, schließlich ist dies kein wissenschaftlicher Blog, sondern in erster Linie einer für Betroffene, bzw. Menschen, die sich gegen sexuellen Mißbrauch engagieren. Letzteres habe ich ja bis Herbst 02 auch aktiv getan. Aber es gibt eben auch noch deutlichere Aussagen aus der EU, die diese Gefahren erkennen lassen.

Der "Grooming" Paragraph ist aus GB übernommen worden.
Und dort wird er ständig mißbräuchlich angewendet. Du schreibst, daß der Gesetzesentwurf nicht weit genug geht, vermutlich meinst Du eher, wie ich, daß er zu unkonkret ist. Es ist völlig nebulös, was genau Grooming sein soll, wo es anfängt und welche Handlungen jetzt konkret strafbar sein könnten. Es ist reine Interpretation.

Bei Deinem Beispiel stimme ich Dir zu, aber so konkret steht dies nicht im Gesetz.

Pu hat geschrieben:
"Wer im Chat nicht mit eindeutig Minderjährigen sexuell spricht, hat auch nichts zu befürchten."


Was sind denn "eindeutig" Minderjährige ? Unter 14, unter 16, unter 18 ?
Im Chat kann außerdem jeder alles schreiben. Was machst Du, wenn die angeblich 18jährige auf einmal 13 ist ?

Außerdem darfst Du als Erwachsener eine sexuelle Beziehung mit Jugendlichen ab 14 haben, im Chat darfst Du die dann aber nicht mehr anbahnen, auch dies ist unlogisch.

Pu hat geschrieben:
"dass nun jeder kleine Chatter kriminalisiert wird, obwohl dem nicht so ist. Wozu? Um denen, die wirklich sexuell mit Kindern sprechen, das Argument geben zu können "Ich wollte doch nur Badminton spielen"?"


Weil ich nicht will, daß wir in Kontinentaleuropa bald englische Verhältnisse haben. Dort müssen sich selbst die Eltern kriminologisch durchleuchten lassen, wenn sie nur die Nachbarskinder von der Schule abholen.

Pu hat geschrieben:
Und nochmal zur Altersgrenze- ein 16 jähriger und ein 40 Jähriger haben auch meiner Meinung nach nichts zusammen im Bett zu suchen. 18 als Grenze finde ich da schon absolute Untergrenze.


Findest Du, aber die Untergrenze liegt im dt. § immer noch bei 14.
Die ist für Mädchen schon etwas zu hoch, denn 14jährige Mädchen sind heute weiter entwickelt als 1975.

Wir hatten ja eine 12er Schutzaltersgrenze bis 2002 in den NL, aber auch ein intelligenteres und differenzierteres Sexualstrafrecht.

Pu hat geschrieben:
Du sprichst von deinen erwachsenen Freunden damals- haben die mit dir andere Spiele als nur Badminton gespielt?


Ja: Schach, Fußball, Videospiele, usw.
Ich rede ja von meiner Kindheit, Pu.


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BeitragVerfasst: 17.05.2010, 00:17 
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Beiträge: 8
Wohnort: Kassel
Zur Altersgrenze .... Laut § 176 liegt sie bei 14 ... da geht es um Kinder, nicht um Jungendliche. Aber in § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht heißt es:

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

und im Falle des § 182 ganz klar bei unter 18 Jährigen

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html

_________________
Qui tacet, consentire videtur.

Wer schweigt, scheint zuzustimmen.


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