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 Betreff des Beitrags: Wichtig: Klinik Finanzierung ???????
BeitragVerfasst: 29.04.2005, 15:59 
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Registriert: 23.06.2004, 23:47
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hallo .....

hätte ein paar wichtige fragen zum thema klinik:

von wem wird die klinik finanziert, wenn man arbeitslos ist? ??? bekommt man weiterhin lebensunterhalt (hartz 4) wärhend der zeit der klink? mit wem muss man da sprechen? muss man das mit dem arbeitsamt und der krankenkasse absprechen? wie bekommt man das hin ? meines wissens zahlt das arbeitsamt die krankenkasse nur 6 wochen, wenn man krankgeschrieben ist? was passiert danach? was passiert, wenn sich während des klinkaufenthalts z.b. das arbeitsamt meldt? wird man dann gesperrt?


wie lange dauert es, bis man einen klinikplatz bekommt? geht es, dass man eine art "noteinweisung" beantragen kann, wenn man sehr unstabil ist?
oder ist es in dem fall besser, sich gleich an eine psychatrie zu wenden ?


wäre schön, wenn jemand was dazu sagen kann .. ist echt wichtig .....

danke

paea

n.


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BeitragVerfasst: 29.04.2005, 16:22 
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Hallo Nono,

ok, dann will ich das mal versuchen: Also, die Klinikkosten werden entweder von der Krankenkasse oder dem Rentenversicherer (BFA/LVA) Bezahlt. Natürlich bekommt man auch weiterhin Geld, das Krankenfgeld von der Krankenkasse. Und natürlich bekommst du auch keinen Ärger mit dem AA wen du den das voher mitteilst. Während der Klinikzeit bekommst du das sogenannte Übergangsgeld gezahlt, nach Klinikende wieder ganz normal ALG II.

Um einen Therapieplatz zu bekommen musst du am besten zu deinem Thera, wo ihr dann gemeinsam eine entsprechende Klinik sucht, dann muss das bei der KK oder dem Rentenversicherungsträger beantragt werden. In der Regel meldet sich dann auch schon die Klinik bei dir, wenn die Kostenzusage vorliegt und teilt dir mit wann dein Aufnahmetermin ist (oft erfolgt vorher noch ein Vorgespräch wobei es darum geht ob die Klinik die richtige für dich ist).

Eine Außnahme bildet die hier sogeannte Akutklinik, hier brauchst du lediglich einen Überweisungsschein deines Hausartes. Da musst du dich nur vorher um einen Platz bemühen (in der Regel beträgt die Wartezeit 4 Wochen, kann aber auch wesentlich schnell gehen, kommt auch auf die Dringlichkeit an). Hier wird dir ganz normal ALG II weitergezahlt, weil die maximale Dauer einer Akutklink, bzw. der dortige Aufenthalt 21 Tage ist.

Hoffe das hilft erstmal weiter

Ingo

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sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun,
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BeitragVerfasst: 29.04.2005, 17:00 
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öh hm kurze anmerkung machen möcht *hoffe is ok*

beim ALG2 werden bei einer stationären klinik aufenthalt, inzwischen 35% abgezogen von den 345 euro im monat. das wie es früher beim sozialamt war mit den 88Euro gibt es beim ALG2 nicht.

und wenn du zum beispiel nur eine zuzahlung bekommst ALG2 also einen rest betrag zu den 345 euro dann ziehen sie normalerweise nichts ab. das warum habe ich nicht ganz verstanden. erklärt wurde es mir, das das arbeitsamt das als unzumutbare härte sieht.
fand ich komisch, da ich ja dadurch dann trotzdem 345 euro hatte. aber öh naja.

weiß nun nicht ob man das hier verstehen kann :oops:

ängstlich


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BeitragVerfasst: 29.04.2005, 17:06 
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danke ingo für die info !!!

@ängstlich danke für die info ... hm.. das versteh ich nur grad nich so ganz .. sry.. also wenn man nur alg2 bekommt.. und in die klinik geht, wird was abgezogen ? ... selbst, wenn man es schon nur minimumsatz bekommt? was is dann mit miete etc. ?

hmmm
viele grüsse
n.


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BeitragVerfasst: 29.04.2005, 17:11 
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hallo nono,

also bei mir war das so. das das arbeitsamt, rein von den lebenkocsten also den 345 euro 35% abgezogen hatten, also ich gut 215 euro so zum leben hatte. die miete ect wurde ganz normal weiter gezahlt. da dürfen sie normal auch nicht ran so viel ich weiß, da ja gesichert sein muß das du nach der klinik eine unterkunft weiter hin hast.

da ich nun aber wieder kindergeld bekomme, die ja angerechnet werden, zahlt das arbeitsamt ja keine 345 euro mehr mir sondern die ziehen da 154 euro kindergeld ab (das bekomm ich ja auch von einer anderen stelle). nun habe die mir dann die abgezogenen 35% nachgezahlt weil die von den 191 euro nichts abziehen dürfen? da es dann als unzumutbare härte wohl gilt.

*wie gesagt verstanden auch nicht wirklich*
doch ich hatte dadurch den ganzen aufenthalt meine vollen 345 euro plus miete ect was ja eh kommt.

ängstlich


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BeitragVerfasst: 29.04.2005, 17:12 
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Ja, das ist richtig was Ängstlich schreibt, denn in den 345 € vom ALG 2 ist ja u.a auch ein enstrpechender Anteil für Lebensunterhalt drinnen. Nun sagt aber der Gesetzgeber, das wenn du in der Klinik bist (was ja quasi ne Vollpension ist) man dir etwas vom ALG 2 kürzen kann, weil du ja keine Lebensmittel mehr kaufen brauchst für die Zeit.

Ich schreibe dir hier nur was unsere "Entscheidungsträger" so denken und beschliessen, nicht meine eigene Meinung (das mal betonen muss :-) ).

Ingo

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BeitragVerfasst: 29.04.2005, 17:27 
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Beiträge: 361
@ängstlich ok danke.. !!! ich hab das glaub jetz verstanden .... :-) ....

@ingo danke für die info .. is schu klar, dass du nur das widergibst, was unsere "soziale" demokratie so ausbrütet .. . ;-) ...


aber nochmal ne frage... sry... so viele fragen hjab...
während des aufenthalts is es ausgeschlossen, dass das arbeitsamt irgendwie was schreibt, dass man auftauchen muss oder so ? die sehen dass dann schon ein,d ass man während der klinik sich ned melden kann und so ? .....

n.


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BeitragVerfasst: 29.04.2005, 17:36 
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Also du gehts ja nicht in die Klinik um dich vor irgendetwas zu drücken, sondern auf grund von medizinischen Notwendigkeiten. Natürlich musst du das dem Arbeitsamt mitteilen, das du in der Klinik bist bzw. Krank geschrieben bist. Dann bist du deiner Mitwirkungspfllicht nach dem BSG (Bundessozialgesetz) nachgekommen. Dies wird dann vermerkt, und schon ist dieses Thema dann für dich erledigt .

Ingo

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BeitragVerfasst: 01.05.2005, 01:20 
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Registriert: 23.06.2004, 23:47
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danke ingo.. danke euch allen ...... !!!!!!!
hoffe, das klappt irgendwie und die kk oder bfa finanziert das auch ....

.......

n.


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