Zunächst einmal prüfen, ob es sich tatsächlich um Kinderpornografie handelt:
Kinderpornographie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die jünger sind als 14 Jahre.
Sexueller Missbrauch bedeutet, dass an dem Kind sexuelle Handlungen durch einen Erwachsenen oder ein anderes Kind vorgenommen werden, oder dass das Kind diese Handlungen an einem Erwachsenen vornimmt. Darunter fallen auch Handlungen, die das Kind an sich selbst vornimmt.
Nacktbilder von Kindern sind keine Kinderpornographie.
Wenn es sich tatsächlich um Kinderpornographie handelt, gibt es folgende Meldestellen:
Baden-Württemberg:
flz@lka.bwl.de
Bayern:
blka@polizei.bayern.de
Berlin:
lka@polizei.berlin.de
Brandenburg:
dauerdienst.lka@polizei.brandenburg.de
Bremen:
office@polizei.bremen.de
Hamburg:
www.polizei.hamburg.de (in der rechten Spalte unter "Hinweise auf Kinderpornografie")
Hessen:
hlka@polizei.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern:
www.isinet-mv.de/pages/index.htm?/pages ... stelle.htm
Niedersachsen:
www.polizei.niedersachsen.de/dst/lka/ak ... grafie.htm
Nordrhein-Westfalen:
https://service.polizei.nrw.de/egovernm ... ternet.php
Rheinland-Pfalz:
landeskriminalamt.fahndung@polizei.rlp.de
Saarland:
kpik6kdd@land.slpol.de
Sachsen:
lka@polizei.sachsen.de
Sachsen-Anhalt:
Anzeigen.Hinweise@lka.pol.lsa-net.de
Schleswig-Holstein:
www.polizei.schleswig-holstein.de/wir/w ... rauch.html
Thüringen:
cybercop-tlka@t-online.de
ACHTUNG: Keine Bilder selbst herunterladen, Sie würde sich sonst strafbar machen. Merken Sie sich lediglich die Webadresse und gebe siie diese an die Behörde weiter.