ich habe diese frage grade hier im forum gelesen, und kann sie beantworten, da ich ja quasi vom fach bin...
an die redaktionen oder auch presseagenturen gehen sowohl polizei berichte, wenn aktuell etwas passiert ist, und auch ein "programm" der anstehenden öffentlichen gerichtsprozesse, entsprechend von den berichen.
ich weiß, das es auf jedenfall möglich ist, bei der eigenen Aussage die Öffentlichkeit auszuschließen, ob das auch für den gesamten prozess gilt, entzieht sich miner kenntniss, ebenso, ob es die presse dann trotzdem vom konsenz und ausgang des prozesses erfährt.
soweit ich weiß, dürfen aber die namen der prozess beteiligten nur mit deren zustimmung genannt werden. zumindest halten wir das so. für fotos gilt dies auf jedenfall.
im artikel werden dann nur begriffe wie (mutamßlicher) täter, angeklagter, geschädigter, opfer verwendet, oder eventuell noch, z.B. die 20-jährige, der bäckermeister etc....
lg chupito
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