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 Betreff des Beitrags: Hallo und Frage
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 18:25 
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Registriert: 28.04.2010, 18:16
Beiträge: 3
Hallo, ich glaube ich bin neu hier....na ja, ich dachte ich habe mich schon mal angemeldet hier, deshalb meine Verunsicherung :D
Also: Ich wollte gerne im Bereich rechtliches über OEG schreiben, da ich da Hilfe bräuchte aber ich sah dass dort kaum eine Antwort auf Fragen von Usern kommt....
Woran liegt das?
Hier sind doch so viele Menschen angemeldet.....

Ich habe ein Problem:
Mir wurde OEG anerkannt aber eben nur ein kl. Teil....
Mein Thema ist das Problem dass vieles als Mileugeschädigt einfach so abgelehnt wurde......
Wie schaffe ich das, dass eben mein Mileu ja der sex. MB und die Gewalt zu Hause waren und die eben als Schäden anerkannt werden und nicht gesagt wird, weil ich zu Hause die Liebe nicht bekam, deshalb bin ich geschädigt....??

Wer kann helfen??
Ich weis viele haben diese Probleme deshalb meldete ich mich hier an...


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 18:51 
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Registriert: 26.04.2010, 15:56
Beiträge: 17
Wohnort: Potsdam
also das mit den wenigen antworten liegt einfach daran, dass die Themen geschlossen sind und quasi alle themen ne frage und gleichzeitig die antwort enthalten. man könnte sagen es ist ne art FAQ.

zum anderen muss man ja erstmal anzeige erstatten um überhaupt OEG beanspruchen zu können. Die wenigsten haben aber eine anzeige gemacht, selbst wenn sie hier im Verein und/oder Forum sind, sag ich jetzt mal so.

Warum ich aber eigentlich antworte ist eine Frage die sich mir aufgebrannt hat.

Dir wurde allen ernstes gesagt du hast zu wenig Liebe in der Kindheit erfahren und deswegen wird nur ein kleiner Teil als relevant für OEG angesehen?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29.04.2010, 19:47 
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Registriert: 24.06.2008, 20:37
Beiträge: 497
hi xylon ...

also, kleine korrektur, um eine Opferentschädigung zu beantragen ist ein anzeige keine zwingenede vorraussetzung, kann aber enorm behilflich sein, da einem ohne anzeige einfach meistens nicht geglaubt wird ...

aber man kann den antrag trotzdem stellen ... sehr heikel is das thema tatsächlich bei mb, einfach weil es in den seltesten fällen anzeigen zeugen oder objektive beweise gibt ... vllt muss man da doppelt so hart drum kämpfen ;D ...

und @ sonnenschein ...

vllt ist es eben dass, dass sie das in der familie nicht anerkennen, weil sie meinen es wäre nicht eindeutig, dass es ganu so war wie due es geschildert hast ... da hilft generell nur ein, einspruch einlegen, am besten mit hilfe eines opferanwalts ... der weiße ring hift da auch gerne weiter, die haben meistens opferanwälte an der hand ...
und wenn du kein geld hast, kannst du dir jenachdem wie wenig geld beim amtsgericht ne bratungskosten beihilfeschein oder prozesskosten beihilfeschein holen ...

lg chupi

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oma, bin ich eigentlich philosoph oder dichter?
nunja, viel doof biste schon und wenn du dir noch watte in die ohren stopft bist du auch dichter

vergangeheit ist, wenn es aufhört weh zu tun *mark twain*


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BeitragVerfasst: 02.05.2010, 17:39 
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Registriert: 28.04.2010, 18:16
Beiträge: 3
Hallo ihr Beiden,
danke euch für eure Nachrichten.
Zu der Frage wegen anerkennen nur teilweise:
Hat nix mit dem zu tun, dass mir niemand glaubt.
Ich wurde die ganze Kindheit über mbraucht..
Aber sie erkennen bestimmte Erkrankungen nicht an, also z.B. beschreibt die Frau Dr. Reddemann dass mehr als 80% der ERkrankungen die eine PTBS Patientin hat und mit der Persönlichk. zu tun hat, eben Folgeschäden sind.....
Beim OEG geht es ja nur um Folgeschäden, es wird anerkannt, dass ich missbr. wurde aber es wurde aberkannt dass meine Pers. Störung damit zu tun hat....na ja sie haben mir Borderline auch unterstellt....
Meine Thera sagt ich hätte eine sehr komplexe PTBS aber eben keine BL.
Nun ja las ich zufällig, dass eben mehr als 80% der Erkrankungen eben wegen diesen MB entsteht.....
Na ja, ich sehe das sehr realistisch: alles was nicht zu 1000%ig nachgewiesen werden kann, da drückt sich der Staat....na ja mir wurde erst das OEG ganz verweigert, erst nachdem ich Widerspruch eingelegt habe haben sie 30 GdS anerkannt.....
Opferanwalt gibt es auch Adressen vom w. Ring aber man muss gleich dazu sagen, bezahlen muss man das immer selber!
Manche haben das anders erlebt, ich habe nur 1 Adresse erhalten.....
Der würde erstmal 1000 Euro verlangen bevor er mit dem ganzen anfängt.....Na ja, mit PKH oder Beratungshilfegutschein findet man eh keinen - LEIDER
Und die wenigsten die mit Sozialrecht sich auskennen, kennen sich dann auch mit dem Thema OEG aus, was ja sehr umfassend ist...
Hab mir 2 Bücher zugelegt und da wird man ja bald selbst z einem Juristen :lol:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 02.05.2010, 18:13 
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Registriert: 28.04.2010, 18:16
Beiträge: 3
Wollte noch etwas dazu schreiben, leider kann man nix editieren mehr...
Okay also zum Thema Borderline wäre noch an zu fügen, dass tatsächlich sehr viele MB Opfer diese Erkrankung im Laufe d. Lebens entwickeln - ist also auch eine Pers. Störung;
Laut meines Therapeuten durchaus als Folge der Schädigungen wie Misshandl. Missbr. und Vernachlässigung zu sehen!
Die Frage ist nun nur noch, was sagen Gutachter?
Da das Thema Borderline und PTBS keine klaren Grenzen zieht, also wissenschaftlich nicht genug erforscht ist, kommt es immer wieder zu falschen Diagnosen.
Selbst wenn also jemand ein SVV lebt, muss es noch lange kein Borderl. sein;
Ich war ja nun bei einem Gutachter und da werden wir sehen, was der mir alles für Erkrankungen diagnostiziert und was er z. Thema Folgeschaden oder nicht sagt?
Das andere Thema ist eben, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Deshalb habe ich auch Berufsschadensausgleich beantragt, da laut meines Therap. das auch bei mir sehr wichtig wäre und zutreffend wäre.
Na ja, und das wurde auch abgelehnt mit der Begründung ich könnte den Beruf nicht mehr ausüben, wegen Schädigungsfremden Folgen.
Dabei haben sie meine Borderline als Grund angegeben!
Mein Thera schrieb ans Versorgungsamt, dass ich keine BL habe und ich sogar körperliche Beeinträchtigungen habe, die man durchaus als Folgen wegen PTBS ansehen kann!
Ich bin gespannt wie es weiter geht und hoffte, hier Menschen zu finden, die diesen Kampf auch aufgenommen haben!
Denn klar ist, dass Opfer immer Opfer bleiben und in diesem Staate mehr als Probleme haben, dafür zu entschädigt zu werden.
Wobei in diesem Fall keine Art von Entschädigung eine wirkliche Entschädigung ist! Das Leben ist so oder so verpfuscht aber ich habe Hoffnung, dass ich damit irgendwann leben kann!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 04.05.2010, 12:22 
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Registriert: 24.06.2008, 20:37
Beiträge: 497
hallo sonnenschein

also, ich habe diesen kampf aufgenommen, bin aber noch im wiederspruchsverfahren um die anerkennung als opfer.

das große problem ist, da zum thema was ist folge vom mb auch nur irgendwas hundert prozent zu belegen. wenn man als kleines kind mb wurde, ist das quasi der "grundstein" für das gesamte weitere leben und dessen probleme ... tja, wäre ich nicht missbraucht worden und meine familie wäre trotzdem eben so gewesen wie sie ist (bei mir passieret es nicht in der fam) wäre ich dann auch krank geworden, hätte mich die familiäre situation dann auch als einzelnes schädigen können, oder wäre ich dann dafür unempfindlicher gewesen?

fragen die keiner beantworten kann, weils eben nicht so war, und da liegt das problem, man es das alles nur in dem zusammenhang betrachten, in dem es eben steht und nicht so, wie es ämter und auch wissenschaftler oft versuchen, einzelnes aus dem gesamten herauslösen, das funktioniert nicht.

zum phk ich habe bisher alles mögliche darüber gemacht, zuletzt ging es um möglichkeiten zur studienfinanzierung und dem anwalt habe ich auch von meinem oeg-antrag erzählt und er meinte ich solle mir doch dafür auch direkt noch nen schein vom gericht holen, weil es leichter wäre wenn er jetzt schon nen einblicvk erhaölten würde, als erstsann, wenn er da in nen prozess gehen soll.

soweit erstmal, ich muss leider weg, vllt später mehr

lg chupi

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