huhu pluna
also stimme frantek in fast allem zu ..
deine aussage ist ein beweis, ist eben nur die frage ob die vom oeg sie als solche anerkennen, tagebucheintargungen können sehr sehr hilfreich sein....
das du die t*t*r angezeigt hast ist NICHT vorraussetzung, dass du denen die namen nennst wenn sie bekannt sind, haben die aber schon ganz gerne, weil du denen quasi deine ansprüche gegenüber den t+t+rn überträgtst, sprich, die können sich das geld zurück holen.
Grundsätzlich werden die T*ter auch bei verjähten T*ten in Regreß genommen. Ausnahme Bedrohung des Opfers durch den T*ter oder vergleichbare Fallkonstellationen.
2.Wegen der Schadensersatzforderung und auch wegen möglicher Vernehmung der T*ter werden diese grds. über eine Antragstellung informiert.
dies bekam ich von nem sachbearbeiter als antwort auf eine ähnlich frage...
als tipp von mir... oeg-anträge werden gerne schnell abgelehnt, asl plan zumindest ein wiederspruchsverfahren ein, dann ises wenns dazu kommt nicht son schock
lg chupi