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BeitragVerfasst: 01.05.2011, 02:38 
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Registriert: 11.02.2010, 03:32
Beiträge: 170
Wohnort: Elfenland
hallo nochmals.hab grade hier etwas zur verjährungsfrist gefunden.wer mag,und durchblickt,kanns sich ja durchlesen ;)
http://www.missbrauch-opfer.info/page.asp?IDS=104

LG,die "Elfen"

_________________
Und dann stehst du lächelnd auf deinem Weg,schaust zurück und denkst:
"Damals dahinten, als ich dachte, es geht nicht mehr weiter"


https://www.youtube.com/watch?v=E4eO_6kRiC0 gabrielle aplin- fix you


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BeitragVerfasst: 01.06.2011, 11:15 
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Registriert: 28.02.2005, 23:25
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg
Hallo,

eine Anzeige kann ein Stück weit befreiend sein - auch wenn die Ermittlungen wegen möglicher Verjährungsfristen eingestellt werden.
Ich habe 25 Jahre gebraucht, um erzählen zu können, was passiert ist - und noch einmal sieben Jahre mit vielen Therapien und stationären Klinikaufenthalten, um endlich klar zu sein, was es mit mir gemacht hat.
Vor kurzem war ich fast zwei Monate in einer sehr guten Traumaklinik und spüre endlich so etwas wie Wut und den Wunsch, aktiv zu handeln.
Ich werde Anzeige erstatten und bereite mich darauf vor. Nicht allein - ich denke, das ist sehr wichtig. Allein war ich damals schon. Wenn ich zur Polizei gehe, werde ich Begleitung haben und hoffe, dass es dadurch leichter ist.

Es ist eine schwere Entscheidung - sollte aber unabhängig von der Gesetzeslage getroffen werden. Eher aus dem Gefühl, etwas Gutes für sich zu tun.

Dass diese Verbrechen überhaupt verjähren können, ist ein Unding. Aber das ist ein anderes Thema.

Liebe Grüße an alle hier im Forum


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BeitragVerfasst: 02.06.2011, 01:32 
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Registriert: 20.12.2010, 18:34
Beiträge: 44
hallo,

also so ahtte ich es auch mit nach 10 oder 20 jahren verjährung. wa rnun bei einer anwältin wegen oeg. und da kam das auch zur sprache ob ich jetzt ne anzeige machen soll. habe gesagt ist eh verjährt.

sie hat mir dann erklärt das die verjährung am 31.12.des jahres verjährt in dem man 28 oder 38 wurde. sprich war die tat am 1.1. hat man quasi fast ein jahr länger. habe das aber nie so aus dem gesetz rauslesen können. keine ahnung ob das für sexualstraftaten auch gilt. aber eigentlich müßte sie es wissen sie ist darauf spezialisiert.

aber macht wohl den kohl auch net fett..

liebe grüße

pechvogl


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