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 Betreff des Beitrags: Zur Polizei trotz Verjährung?
BeitragVerfasst: 13.04.2011, 12:51 
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Hallo zusammen,

erstmal möchte ich sagen, dass dies mein erster Beitrag hier ist. Und ich habe das Gefühl, es wird nicht der letzte sein.

Nun zu meiner Frage: macht es irgendeinen Sinn, nach Ablauf der Verjährungsfrist zur Polizei zu gehen? In meinem Fall geht es um Vergewaltigung, die im Alter von 38 Jahren verjährt (wenn ich das richtig verstanden habe). Leider war ich erst mit 40 Jahren in der Lage, meine Wahrheit zu erkennen.

Irgendwie würde es gut tun, das bei der Polizei zu melden. Allerdings habe ich keine wirklichen Beweise.

Hat jemand einen Rat?

Liebe Grüße,
Raupe

... Irgendwann schlüpft der Schmetterling ;)


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BeitragVerfasst: 13.04.2011, 14:18 
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Nunja,

so viel ich weiß wurde jetzt ein wenig an der Verjährungsfristschraube gedreht und es kommt darauf an was passiert ist.
Aber sicherlich hat es auch einen Sinn noch zur Polizei zu gehen, so unter anderem auch, weil von dem Täter noch gefahr ausgehen kann.

Jedoch sollte man sich den Schritt sehr genau überlegen. Es ist nicht leicht und kostet viel Kraft und auch wenn die Polizei mitlerweile gut geschult ist kann es Probleme geben. Da muss man schon stark für sein.

Nein, ich will dir das nicht ausreden. Es macht Sinn, wenn du es dir zutraust. Verjährung, ja vielleicht ein Argument. Aber ihn Aktenkundig zu machen und somit andere zu schützen ist wichtig. Zudem kann es gut tun gehört zu werden. Zu merken, dass einem jemand glaubt. Beweise hin oder her.

Also, meine Meinung. Zwiegespalten.
:roll:

Alles gute und herzlich Willkommen
Sad

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BeitragVerfasst: 13.04.2011, 15:11 
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hallo,

also jetzt wird es ganz ganz theoretisch zur verjährungsfrist ...

also oweit ich das verstanden habe, beginnt die verjährungsfrist bei mb-fällen in der kindheit, erst an dem tag, in dem das opfer in der lage ist anzeige zu erstatten, inbesondere ist dies wohl auf das abhängigkeitsverhältniss ausgelegt, weil ja grade bei inner familiären geschehnissen, eben täter und opfer unter einem dach leben. aber es hat auch etwas mit der zumutbarkeit zu tun. die verjährungsfrist beginnt also nicht automatisch mit dem 18. lebensjahr.

sie oprientiert sich zumindst theoretisch auch an der lebensgeschichte des opfers... also wenn zum beispiel jemand mit 22 noch zu hause wohnt, wegen zum beispiel ausbildung studium oder auch noch ein finanzielle abhängigkeit besteht, beginnt die verjährungsfrist später....

genauso, wenn jemand aus gesundheitlichen gründen nicht in der lage ist.... wenn zum beispiel grade zwischen 18 und 25 die "hochzeit" der postraumatischen belastungsstörung ist... oder auch wenn es eine verdrängung gibt, eine amnesie .....

ganz theoretisch jetzt hieße das auch, wenn ich mich erst mit 40 wieder erinner beginnt auch erst dann die verjährungsfrist .... praktisch glaube ich aber nicht so recht, das sich das durchsetzen lässt.

lg chupi

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oma, bin ich eigentlich philosoph oder dichter?
nunja, viel doof biste schon und wenn du dir noch watte in die ohren stopft bist du auch dichter

vergangeheit ist, wenn es aufhört weh zu tun *mark twain*


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BeitragVerfasst: 13.04.2011, 15:25 
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Hallo chupito,

hier verwechstlst du Stra - und Zivilrecht. Im Zivilrecht gab es jetzt vor kurzem eine solche Entscheidung, aber die ist noch nicht rechtskräftig.

Im Strafrecht ist nicht vorgesehen was an den verjährungen zu machen, da sträuben sich noch alle. Daher ist der §78b des STGB maßgeblich. http://dejure.org/gesetze/StGB/78b.html

Und daher ist tatsächlich wie Raupe das schreibt beim §177 (20 Jährige Verhährung) der 38. Geburstag der Stichtag.

Ingo

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Sieh nicht nur die Handlungsweise, die dich bewegt etwas zu tun,
sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun,
damit du lernst etwas zu tun.


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BeitragVerfasst: 13.04.2011, 15:52 
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Registriert: 12.04.2011, 11:39
Beiträge: 52
Wohnort: NRW
Toll, dass so schnell so viele Antworten kommen. Vielen Dank dafür!

Was mich jetzt an dieser Frage noch besonders interessiert: wie reagiert denn die Polizei, wenn ich nun da hin gehe und sage, was mir in meiner Kindheit vor ca. 35 Jahren angetan wurde?

Sagen die "da können wir nichts mehr für sie tun". Oder nehmen die Ermittlungen auf und befragen alle Beteiligten? Oder geben die das an die Staatsanwaltschaft? Oder schreiben die das einfach nur in ihren Computer und dann schaut das nie mehr irgendwer an?

Auch die letzte Option wäre für mich im Hinblich auf eine Täterkonfrontation, die sicherlich noch dieses Jahr für mich ansteht, hilfreich. Es würde mir einfach gut tun, dem Täter sagen zu können, dass ich das bei der Polizei aktenkundig gemacht habe.

Das unterschtreicht meine Ernsthaftigkei. In erster Linie geht es aber darum, ein ganz kleines bisschen Recht und Unterstützung zu bekommen. Dem Täter zu zeigen, dass unsere Gesellschaft einen Rahmen bietet in dem man solches Unrecht zur Anzeige bringen kann. Damit komme ich ein bisschen aus meiner Isolation in die mich der Täter brachte und ich drehe den Spieß ein bisschen um, denn nun ist er der Isolierte.

Ein weiterer Punkt ist, dass ich nach wie vor Angst vor dem Täter habe. Wenn ich ihm mitteile, dass er bei der Polizei mit der Sache nun in den Akten steht fühle ich mich sicherer.

Erst jetzt, wo ich diese Zeilen geschrieben habe, wird bewusst warum ich damit eigentlich gerne zur Polizei gehen möchte ;)

Viele Grüße,
Raupe

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... irgendwann schlüpft der Schmetterling :)


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BeitragVerfasst: 13.04.2011, 17:24 
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Beiträge: 296
Wohnort: grenze Westerwald/ NRW
Liebe Raupe,

viele Strafanzeigen sind erst gar nicht zur Verhandlung gekommen, wegen, z.B. Verjährung oder zu wenig aussicht auf Erfolg, (So sagte damals eine Spezial-Anwältin zu mir), würde zu viele Kosten verursachen.

Wir sind dann vors Sozialgericht gezogen.

Nur der Antrag Auf OEG (Opfer-entschädigungsgesetz) hat es ermöglicht, daß trotz Biefen und Tagebucheinträgen , also Beweise die erstmal nicht zur kenntnis genommen wurden, der Täter überhaupt mal verhört wurde, da das zuständige Land natürlich nicht freiwillig zahlen will.
Der Staatsanwalt sagte, das war wohl ein Verfahrensfehler, daß der Täter nie angehört,bzw.befragt wurde.

MIR hat es aber immerhin gut getan, überhaupt etwas getan zu haben, sich nachträglich zu wehren.

Es kann aber auch, wie schon vorher gesagt, sehr stressig werden.Du hast aber auch das Recht, wenn Verfahren z.B. wegen OEG jederzeit abzubrechen.

Die Entscheidung mußt du delbst fällen, wir können nur von unseren Erfahrungen berichten.

Sind selber grad im chaos, aber hoffe, daß du mit dem Geschriebenen was anfangen kannst.

Liebe Grüße, Rippi

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is halt so


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BeitragVerfasst: 13.04.2011, 17:46 
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Ich nochmal....

Mir hat eine Frau vom Opferschutz der Polizei sehr geholfen. Vielleicht können die dort auch mehr sagen und einige Antworten auf deine Fragen geben. Mach dich doch mal schlau, gibt es sicher auch in deine Umgebung und zur Not kann man die auch per Mail kontaktieren, so habe ich das dann gemacht.

Nur so ne Idee.

Sad

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BeitragVerfasst: 14.04.2011, 13:29 
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Beiträge: 52
Wohnort: NRW
Danke Rippi und Sad für eure Antworten. Insbesondere den Hinweis mit dem Opferschutz von der Polizei finde ich gut. Alternativ fällt mir gerade auch noch der Weisse Ring ein. Vielleicht lasse ich mich da mal beraten.

Erstmal vielen Dank an euch alle!!!

Raupe

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BeitragVerfasst: 18.04.2011, 22:38 
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Beiträge: 10
Hallo liebe,
ich kenne mich mit den Fristen nicht genau aus. Und auch wenn Du nun nicht sicher bist, ob Verjährung vorliegt oder nicht, ist es für Dich wichtig diesen Schritt zu gehen, dass hast Du ja schon selbst geschrieben. Man macht es aktenkundig, gibt es bekannt, das ist wichtig.
Und nicht gleich aufgeben. Uns ist es so gegangen, bzw. mir als ich die Anzeige aufgab, das mir ein Polizist gegenübersaß, dem ich dieses Protokoll fast selbst formulieren musste, es viel ihm sehr schwer damit umzugehen, was auch die Sache an dem Tag für mich nicht leicht machte.
Aber es wurde dann an die dafür zuständige Polizistin weitergegeben und die war einfach nur toll. Sehr einfühlsam, angagiert, kämpfte sie fast sozusagen an unserer Seite und ich konnte sie jederzeit anrufen, bei uns war ja alles noch sehr present und der Täter in nächster Nähe.
Vielleicht wendest Du dich auch an eine Missbrauchsstelle vor Ort, die können Dir da bestimmt auch noch genaueres sagen.
Aber eins ist sicher, es wird Dir helfen und vielleicht auch anderen...
Viel Glück und natürlich Kraft.

Bibi - wir müssen stark sein


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BeitragVerfasst: 19.04.2011, 10:30 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Hi Raupe,
angenommen, es gibt weitere Opfer, die nun noch nicht über 38 Jahre sind- dann kann es durchaus zu einer Wiederaufnahme oder erstmalige Aufnahme eines Verfahrens kommen. Wieviele Anzeigen es schon gibt oder geben wird, weißt du doch erst, wenn du es versuchst.

LG,
Pu


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BeitragVerfasst: 22.04.2011, 11:55 
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Beiträge: 170
Wohnort: Elfenland
hallo,raupe,
also erstmal find ichs gut,dass du dich damit beschäftigst,dich und andere vor dem Täter zu schützen.
Leider kann ich dir aus meiner Erfahrung heraus keinen Mut diesbezüglich machen.Bei mir war die "Lage" ähnlich.Außer,dass das mit der Verjährungsfrist noch anders geregelt war.
Also ich war erst bei ner Anwältin,die mir sagte,dass es vermutlich zu keinem Prozess kommen wird,weil die Geschehnisse zu lang her seien.
Ich habs trotzdem angezeigt.
Okay,war wirklich kein "Spaziergang",aber im Nachhinein wars gut für mich,für mein Inneres.Um mir selbst sagen zu können:"ich wehr mich jetzt".
Ansonsten hat es nichts gebracht.
Also jeder sollte diese Entscheidung wirklich sehr genau überdenken.
Das ist alles,was ich raten kann.
Und für mich war der Preis zu hoch,denn nicht alle Kripo-Beamten sind immer gut geschult,was diesen Bereich angeht.
Tut mir Leid,dass ich nix Positiveres dazu sagen kann.

_________________
Und dann stehst du lächelnd auf deinem Weg,schaust zurück und denkst:
"Damals dahinten, als ich dachte, es geht nicht mehr weiter"


https://www.youtube.com/watch?v=E4eO_6kRiC0 gabrielle aplin- fix you


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BeitragVerfasst: 28.04.2011, 09:57 
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Bianca1969, Pu, Katrin78: danke auch für eure Hinweise. Es tut gut, eure Erfahrungen und Meinungen zu hören.

Falls ich diesen Schritt demnächst mache werde ich auf jeden Fall von meinen Erfahrungen berichten.

Liebe Grüße,
Raupe

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BeitragVerfasst: 30.04.2011, 01:58 
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Beiträge: 566
Wohnort: Berlin
verjährungsfrist 20 jahre?

oh wie ich sehe hab ich mich zu wenig darum gekümmert :shock:

waren es damals 10? weil i hab immer stichtag mei 28ten gesehen und bis da hab i überlegt ob i ne hypnosethera mache oder net

nach dem 28ten hab i net mehr drüber nachgedacht :oops:

_________________
Nur die die dich wirklich lieben, versuchen deine Mauern zu verstehen, lernen sie zu akzeptieren und versuchen mit ihnen umzugehen.

Wir werden alle als Engel geboren, nur manchen werden die Flügel genommen.


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BeitragVerfasst: 01.05.2011, 00:19 
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Beiträge: 497
huhu tears...

nun mit der verjährungsfrist da kommt es auf die art des mb an.... bzw die wird nach der mindest und höchstrafe des vergehens... verbrechens berechnet...

so, falls ich jetzt nicht irgendwelche önderunge nicht mitbekommen habe, ist die verjährung nur bei schwerem mb 20 jahre... wie der genau definiert ist, weiß ich jetzt nicht hundertpro... meine aber das dies nur gilt wenn in irgendeiner form ein eindringen stattgefunden hat...

wenn es sich also "nur" um angrabschen oder "doktorspielchen" handelt ist die verjährungsfrist geringer.

lg chupi

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BeitragVerfasst: 01.05.2011, 02:33 
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Beiträge: 170
Wohnort: Elfenland
huhu,tears,
bei mir war die rede von einer verjährungsfrist von 15jahren,gerechnet vom letzten übergriff.und die hab ich verpasst.also mir wurd gesagt,dass das so gerechnet wurde nach der schwere der vorfälle,und nach dem alter des täters.und der war zu der damaligen zeit noch nicht ganz volljährig.
lg,die "Elfen"

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Und dann stehst du lächelnd auf deinem Weg,schaust zurück und denkst:
"Damals dahinten, als ich dachte, es geht nicht mehr weiter"


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