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 Betreff des Beitrags: Kann das Gericht deswegen ermitteln?
BeitragVerfasst: 13.06.2011, 13:34 
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Registriert: 13.06.2011, 13:16
Beiträge: 5
Hallo. Tut mir Leid, dass ich hier so reinplatz und dann vermutlich gleich einen komlizierten längeren Text verfasse...weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Zum einen erstmal ich bin Betroffene...der Missbrauch ist längst verjährt, fand in meiner Kindheit statt vor über 15 jahren. Bin nun Anfang 30.
Ich war in Kliniken und habe ambulant versucht mir Hilfe zu holen. Nur leiede wird ambulant abgewunken, weil ich eine schwere dissoziative störung habe. Zudem PTSD, Zwänge und Depression und hin und wieder Essstörungen.
Ich bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente und ergänzend Grundsicherung. War letztes Jahr in einer Klinik für mehrere Monate und das Sozialamt hat mir die Essenspauschale gekürzt.Im Gegensatz zu Hartz 4 Empfängern, wird mir das Geld bei Klinik gekürzt, obwohl ich genauso wenig Geld habe wie die. Nun gab es da in der Klinik mit dem Essen Probleme. Konnte das meisten Essen nicht essen. Ich habe sowieso Zwänge, die sich aufs Essen beziehen und hab mir das meiste selbst gekauft. Ich war also doppelt bestraft. Weniger Geld, durch die Klinik mehr ausgaven und dann noch selbst Lebensmittel kaufen.
Eigentlich sollte ich noch mal in die Klinik, aber da das kann ich mir finaziell nicht leisten. Wäsche waschen kostet Geld, Getränke kaufen (In der Klinik gibt es nur Wasser und Kaffee) und ich esse viel Süßes, um mein Gewicht halten zu müssen, aber Süßigkeiten muss ich mir eben selbst kaufen. Nur wovon? Und Obst muss ich auch selbst kaufen, da es meistens eine Obstsorte gab, gegen die ich allergisch bin.
In die Statd fahren kostet etc etc...
Ich habe Widerspruch eingelegt, ausfürhlich begründet, dass ich und warum ich eben mein Essen selbst kaufen musste. Abgelehnt.
Nun habe ich Klage eingereicht. Und nun das, worüber ich mir Sorgen mache. Ich soll sämtliche Ärzte und Kliniken angeben und die von der Schweigepflicht entbinden, damit die sämtliche Unterlagen anfordern können.
In der Klinik vom letzten Jahr steht eben drin, dass ich von Person X sexuell missbraucht wurde. Habe den Bericht selbst gelesen. Nun habe ich Angst, dass das Gericht Ermittlungen anstellt, wenn die das lesen. Aber es ist ja schon verjährt!!! Ich will das nicht. Ist meine Panik, die ich grad habe unbegründet? Wenn die Person X anschreiben, dann werde ich mit ziemlicher Sicherheit extrem suizidal werden. Ich habe Angst vor der Person, will nicht, dass da was kommt.
Kann mir jemand was dazu sagen?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 13.06.2011, 14:06 
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Registriert: 13.06.2011, 13:16
Beiträge: 5
Ich merke gerade, dass mir wo ich das Schreiben wegen der Klage und dass ich die Schweigepflichtsentbindung noch mal durchlesen, ich zittere und absolute Panik bekomme. Auch bei dem Gedanken, dass fremde Leute im Gericht ALLES lesen können, von intimstes Sachen aus der Therapie, damit ich komme ich nicht klar.
Werde gucken, ob ich das anders regeln kann und das Gericht sich vielleicht mit Gutachten oder schriftlichen Attesten begnügt. Ich will nicht, dass die sämtliche Unterlagen lesen, geht die doch nix an, wie der Missbrauch stattfand, es geht doch nur um mein Essproblem und das wird nur mit 2 Sätzen am Rande erwähnt.
Wenn das nicht geht, lasse ich es. Meine Gesundheit ist mir wichtiger, das macht mich sonst kaputt. Schade nur, dass ein weiterer Klinikaufenthalt, der dringend erfoderlich wäre nicht machbar ist, wenn nicht sicher gestellt ist, dass die mir wieder das Geld streichen...ach mensch...wieso komme ich mir durch dieses Schreiben wie eine Verbrecherin vor? Was kann ich dafür was mir angetan wurde? Ich will doch nur, dass ich in eine Klinik kann, ohne dass mir mein Geld gekürzt wird.


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BeitragVerfasst: 13.06.2011, 16:35 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Also die können nicht einfach zu ermitteln anfangen, die haben ja selbst Schweigepflicht. Abgesehen davon kannst du es doch so machen, dass alle Berichte über dich angefordert werden- und der Teil, der nicht deine Ernährung betrifft, den schwärzt du dann eben.


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BeitragVerfasst: 13.06.2011, 16:38 
gemäß entscheidungen des SG düsseldorf und hamburg darf eine Essenspauschale von den hartzIV leistungen nicht abgezogen werden, weil das essen in der klinik keine geldwerte einnahme darstellt. vielleicht schaust du dir die urteilsbegründungen noch mal genauer an, ob diese entscheidungen auf dich zutreffen.

lg

hexchen


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BeitragVerfasst: 13.06.2011, 17:21 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Ihr Problem ist ja, dass sie kein Hartz4 bekommt und damit schlechter da steht.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 13.06.2011, 17:32 
das gleiche gilt für grundsicherung - auch dort dürfen nur geldwerte leistungen abgezogen werden.

hexchen


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 14.06.2011, 13:47 
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Registriert: 20.12.2010, 18:34
Beiträge: 44
hallo,

gehört nun vlt nicht direkt zum thema, aber wer unter einer esstörung leidet, Bulemie, Binge eating hat anspruch auf mehrbedarf zu harz 4 wie ich gehört habe gilt es auch bei grundsicherung.
es muß allerdings ein ärztliches attest vorgelegt werden. und beantragt werden. (diagnose und psychisch)
von jemanden der das gemacht hat bekommt zusätzlich 98 € pro monat.

hilft dir nun aber aus der akuten situation nicht raus. aber vlt für später wichtig?

liebe grüße

pechvogl


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 14.06.2011, 18:16 
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Registriert: 13.06.2011, 13:16
Beiträge: 5
hexchen, ich habe widerspruch eingereicht , wurde abgewiesen und beim anwalt erfahren, es ist rechtens. ich muss also klagen, um mein recht zu bekommen.

@pechvogel. Ich habe keine Bulimie oder Binge Eating. Ich neige eher zur Magersucht. Habe aber keine klassische Esstörung. Eher eine unspezifische und mein gestörtes Essverhalten hat auch eher mit meinen Zwängen zu tun. aber danke trotzdem für den Hinweis


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