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 Betreff des Beitrags: Nachzahlung OEG > Arge?
BeitragVerfasst: 24.09.2012, 17:19 
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Registriert: 04.12.2010, 14:38
Beiträge: 11
Wohnort: Bonn
Hallo zusammen,

bei mir sieht es ganz gut aus, was den Antrag auf Leistungen nach OEG angeht. :D

Mich würde interessieren, ob die Nachzahlung von der Arge angerechnet werden darf. Die Grundrente darf nicht angerechnet werden - das hab ich schon herausgefunden.

Aber was ist mit der Nachzahlung?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Viele Grüße,

pluna


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 Betreff des Beitrags: Re: Nachzahlung OEG > Arge?
BeitragVerfasst: 26.09.2012, 17:05 
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Registriert: 11.06.2011, 15:03
Beiträge: 1396
Wohnort: NRW
Wenn du dir bei der Grundrente sicher bist (also dass es nicht angerechnet wird), darf es bei der Nachzahlung auch nicht angerechnet werden glaub ich. Argen zahlen ja manchmal auch etwas nach, da ist es ja auch quatsch wenn die das anrechnen weil dir das für die vergangenen Monate gefehlt hat. Sollte das dennoch gemacht werden, immer Widerspruch einlegen :flower:

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 Betreff des Beitrags: Re: Nachzahlung OEG > Arge?
BeitragVerfasst: 27.11.2012, 17:50 
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Registriert: 27.11.2012, 16:19
Beiträge: 25
Meines Wissens kommt es darauf an, wofür nachgezahlt wird: geht es um eine "reine" OEG-Grundrente (bezogen auf den GdS) handelt es sich ja nicht um Einkommen, denn auch die Nachzahlung der Grundrente ist Grundrente.
Handelt es sich um eine Vermögensschadensausgleichsrente die man zusätzlich erhält (also weil man wegen des Gewaltverbrechens einen bestimmten Beruf nicht/nicht mehr ausüben kann und dadurch nur noch weniger verdienen kann), gilt dieser Teil meines Wissens als Einkommen, wird also auch von den Argen berücksichtigt.


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