Gegen - Missbrauch e.V.

Die Plattform für Betroffene, Überlebende, Freunde und Partner

Dieses Forum ist Teil der eines Angebots von gegen - missbrauch e.V. Unsere Hauptseite finden Sie unter www.gegen-missbrauch.de

Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 17:10

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Rechtliche Fragen
BeitragVerfasst: 02.01.2015, 01:10 
Offline

Registriert: 02.01.2015, 00:59
Beiträge: 1
Hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch einen Hinweis zur rechtlichen Situation bei Missbrauch von Kindern mitteilen.
Ich selbst bin im Grundschulalter von einem Familienangehörigen missbraucht worden.
Ich weiß nicht inwiefern ich hier Details äußern darf, deshalb versuche ich esmöglichst neutral zu beschreiben.
Mein Onkel hat mich damals zu sexuellen Handlungen gezwungen und auch Fotos gemacht.
Damals konnte ich die vollständige Tragweite nicht begreifen und diese Vorfälle sind bereits etwas mehr als 11 Jahre her, allerdings habe ich erst jetzt langsam den Mut, darüber auch offen zu sprechen.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob es sich überhaupt lohnt zur Polizei deshalb zu gehen, oder ob es bereits verjährt ist.
Das Problem ist nämlich, dass ich die Taten genau beschreiben kann, aber sie zeitlich nur eingrenzen kann.
Ich mache mir Sorgen, denn er hat inzwischen eigene Kinder, gleichzeitig mache ich mir Sorgen, ob mir überhaupt jemand glaubt, denn meine Familie ist gelinde gesagt bestehend aus einem Haufen A...
Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Erlebnissen und kann mir ein paar Ratschläge geben?

Viele Grüße


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliche Fragen
BeitragVerfasst: 02.01.2015, 10:43 
Offline
Administrator
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 21.02.2002, 01:00
Beiträge: 2083
Wohnort: Göttingen
Hallo,

nun die Frage der Verjährung ist recht "einfach" zu benatworten:

Grundsätzlich beginnt die Verjährung (in deinem Fall) mit dem 18. Geburtstag, solange ruht diese per se.
Danach endet bei "einfachem smb" die Verhährungsfrist nach 10 Jahren (also der 28. Geb.) und bei "schwerem smb" nach 20 Jahren.
Möglich ist sogar das du schon in die neuen Verjährungsfristen fällst, also z.B. Verlängerung der Ruhefristen das kommt jetzt aber tatsächlich auf den einzelfall an.
Denke aber mit der ersten Aussage kannst du schon mal etwas für klären.

LG Ingo

_________________
Sieh nicht nur die Handlungsweise, die dich bewegt etwas zu tun,
sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun,
damit du lernst etwas zu tun.


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007, 2016 phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de