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 Betreff des Beitrags: Anzeige und Verjährung
BeitragVerfasst: 02.05.2015, 15:05 
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Registriert: 30.07.2010, 10:27
Beiträge: 294
Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, den Täter (Adoptivvater) trotz minimaler Aussichtschancen doch anzuzeigen.
Ich hatte die Tat komplett abgespalten, mit 31 Jahren kamen die Erinnerungen wieder, und nun mit 39 Jahren
bin ich soweit, mir wirklich zu glauben und die Zweifel gehen zu lassen.
Damit einhergehend ist der Wunsch, den Täter, bevor er stirbt, doch noch damit zu konfrontieren, der Ausgang ist
für mich dabei eigentlich unerheblich, ich will nur, dass er weiß, er kann nicht einfach so davon kommen. Ein Verfahren würde ihn und sein Umfeld sehr aufwühlen, seine Taten wären schwerer zu verschweigen.

Nun die rechtliche Frage, bisher wäre ichzu spät gewesen und es wäre garnicht mehr möglich gewesen. Aber im Internet
habe ich gelesen, dass die Ruhezeit bis zur Verjährungsfrist für schweren sexuellen Missbrauch von 18 auf 21 Jahre hochgesetzt
wurde. Dann wäre eine Anzeige also noch möglich.

Stimmt das oder habe ich irgendwas missverstanden?

Saluti Belita


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 Betreff des Beitrags: Re: Anzeige und Verjährung
BeitragVerfasst: 03.05.2015, 11:12 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Hi Belita,

ich weiß nur, wenn du das Abspalten irgendwie belegen kannst (zb durch ne Therapeutin), endet die Hemmung sogar erst mit dem Zeitpunkt deiner ersten Erinnerung.

Ist aber sicher schwerer durchzubekommen, als wenn es noch nicht verjährt ist. Aber geh doch mal zum weißen Ring, die haben Anwälte und wissen auch, wie das einzuordnen ist.

Liebe Grüße,

Pu


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 Betreff des Beitrags: Re: Anzeige und Verjährung
BeitragVerfasst: 03.05.2015, 14:24 
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Registriert: 12.11.2007, 12:01
Beiträge: 95
Wohnort: Waldviertel
Hallo Belita!
Ich weiss leider nicht,wie das mit der Verjährungsfrist ist,aber ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg bei dem,was du vorhast! :) Ich habe den Täter vor einigen Jahren angezeigt,mit von dem Gesetz her möglichen,verhältnismässig gutem Erfolg!
Wünsche dir alles Liebe,Mondkind

_________________
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 Betreff des Beitrags: Re: Anzeige und Verjährung
BeitragVerfasst: 03.05.2015, 16:54 
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Registriert: 19.10.2011, 21:47
Beiträge: 1012
Wohnort: Hamburg
Hallo Belita,

das mit den Verjährungsfristen ist wirklich sehr kompliziert.

Leider betrifft die Anhebung der Ruhezeit (Hemmung) bis zum 21. Lebensjahr nur „Neufälle“, d.h. Taten, die zwischen dem 30. Juni 2013 und dem 20. Januar 2015 passiert sind. Für Taten davor gilt weiterhin die Hemmung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Taten seit dem 21. Januar 2015 läuft die Hemmung nun sogar bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Dazu kommen dann die normalen Verjährungsfristen, also für schweren SMB 20 Jahre. Dies betrifft die strafrechtlichen Verjährungsfristen.

Was Pu erwähnt hat, ist richtig, wenn die Erinnerung erst im Erwachsenenalter einsetzt, beginnt auch erst dann die Verjährungsfrist zu laufen. Dies betrifft aber nicht das Strafrecht, sondern das Zivilrecht, d.h. wenn Du Schadensersatzansprüchen einklagen möchtest. Und hier gibt es andere Verjährungsfristen und keine Hemmung. Da Deine erste Erinnerung jetzt 9 Jahre her ist, wird es wahrscheinlich so sein, dass die Gesetze von 2006 greifen und da galt im Zivilrecht eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Erst am 30. Juni 2013 wurde sie auf 30 Jahre hochgesetzt. Gezählt wird ab Tatzeitpunkt bzw. Erinnerungszeitpunkt.

Das habe ich jetzt nach bestem Wissen beantwortet, ich hoffe, es ist nicht zu kompliziert geworden. Ich kann Dir nur empfehlen, das Ganze mal von einem Juristen abklären zu lassen. Beim Weißen Ring bekommst Du einen Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung, die dann kostenlos ist.

Auch wenn die Tat verjährt ist, kann es für Dich vielleicht hilfreich sein, Anzeige zu erstatten, denn der Fall wird dann ja erstmal aktenkundig und Dein Wunsch ist es ja, den Täter doch noch mit seiner Tat zu konfrontieren. Von einer Anzeige würde er sicherlich erfahren.

Wie immer Du Dich entscheidest, ich wünsche Dir von Herzen ganz viel Kraft und Erfolg für Dein weiteres Vorgehen!

Liebe Grüße von Petra

_________________
„Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“ (Antoine de Saint-Exupéry, Der Kleine Prinz)


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 Betreff des Beitrags: Re: Anzeige und Verjährung
BeitragVerfasst: 05.05.2015, 12:31 
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Registriert: 30.07.2010, 10:27
Beiträge: 294
Vielen Dank für die Antworten, sie haben mir geholfen.
Ich werde mich mal bei Weißen Ring beraten lassen,
auch wenn es nach dem was ich hier gelesen habe, kaum eine
Möglichkeit gibt. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt und wie gesagt,
mir geht es hier nicht um eine Verurteilung oder materielle Entschädigung,
sonder nur dass der Täter nochmal mitbekommt, dass nicht alles unter den Tisch gekehrt
wird.

Saluti Belita


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