Hallo Samirah,
eine Übersicht über die Verjährungsfristen findest Du hier:
http://www.gegen-missbrauch.de/speziell ... hrung.htmlDiese Auflistung dient ausschließlich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Um eine rechtsverbindliche Aussage zu erhalten empfehlen wir deshalb immer, einen Opferanwalt bzw. eine Opferanwältin zu kontaktieren. Die Kosten für eine Erstberatung werden von manchen Fachberatungsstellen übernommen.
Abgesehen von einer Anzeige, kann es aber evtl. sinnvoll sein, sich an die Kirche zu wenden, um Unterstützungsleistungen zu beantragen (z.B. Therapiekostenübernahme) bzw. eine finanzielle Leistung in Anerkennung des erlittenen Leids. Die Beantragung für eine Übernahme von Therapiekosten kann man auch über den Fonds Sexueller Missbrauch beantragen, wobei das wahrscheinlich länger dauert.
Falls Du spezielle Infos hierzu brauchst (für Ansprechpartner in Deiner Nähe), schreib mich gerne über PN dazu an.
Liebe Grüße, Petra