Da die Frage eigentlich immer wieder auftaucht, bzw. diese für viele von euch doch interessant sein könnte hier mal das Vorgehen wenn Ihr eine anwaltliche Erstberatung benötigt, aber nicht die finanziellen Mittel habt:
Geht bitte zu dem für euch zugehörigen Amtsgericht, und zwar dort zum Rechtspfleger.
Mitnehmen müsste ihr Belege über euer Einkommen (also SGBII, ALG I, Lohnstreifen bei z.B. 400 € Kräften, etc.) Dies gilt euch für einen ggf. in häuslicher Lebensgeneinschaft lebenden Partner (ebefalls mit den entsprechenden Belegen).
Weiterhin auch Belege über Lebenswichtige, und zum Unterhalt gehörende Ausgaben, also u.a. Mietvertrag.
Dann bekommt ihr vom Rechtspfleger einen sogenannten Beratungsschein. Mit diesem könnt ihr dann zu einem Anwalt eurer Wahl gehen, und ein anwaltliches Erstgespräch haben (der B-Schein ist aber auch nur für dieses Erstgespräch).
Abhängig vom Anwalt kann es sein das ihr 10,- Euro dazu bezahlen müsst (ist zwar nicht die Regel, kann aber passieren).
In diesem Erstgespräch solltet ihr natürlich nicht nur euren Fall besprechen, sondern auch abklären ob Ihr PKH (Prozesskostenhilfe) bekommen würdet.
Der Anwalt wird euch darüber informieren.
Für alle anderen, die nict in diese Regel fallen: Das anwaltliche Erstgespräch darf gemäß Gebührenordnung die Summe von 180,- Euro nicht überschreiten.
Solltet Ihr schon eine Anzeige gemacht haben, bzw. in einem entsprechenden Verfahren sein, hilft auch sehr oft der Weisse Ring, in der Regel ist aber hier die Grundvoraussetzung eine bereits getätigte Anzeige. Dann übernehmen die auch ( nach entsprechender Prüfung) eventuell die gesamten Anwaltskosten.
Und um die oftmals auch aufkommende Frage zu beantworten:
Eine bestehende Rechtsschutzversicherung (selbst wenn diese Opferschutz beinhaltet) greift in der Regel nicht, da diese nur dann Einspringen wenn Tatzeitpunkt nach Vertragsabschluss liegt (also nicht Rückwirkend)
Ingo
_________________ Sieh nicht nur die Handlungsweise, die dich bewegt etwas zu tun, sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun, damit du lernst etwas zu tun.
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