Hallo CuriousMe354,
also eine rechtliche Leitlinie, die die von Dir beschriebene Situation regelt, gibt es m.E. nicht. Strafbarkeit beginnt erst dann, wenn Kinder und Jugendliche in sexualisierter Haltung dargestellt sind. Allerdings ist es so, wie Unterwegs beschrieben hat, die Eltern müssen ihr Einverständnis dafür geben, dass überhaupt Photos gemacht werden dürfen (auch zur Dokumentation), denn auch ein Kind hat ein Recht auf das eigene Bild und bei Kindern müssen die Erziehungsberechtigten dies genehmigen. Dies ist über die Datenschutzrichtlinie geregelt.
Allerdings sollten zum Schutz der Kinder in der KITA keine Bilder von spärlich bekleideten Kindern gemacht werden, u.a. auch da man nie weiß, wo solche Bilder einmal landen. Auf die Schnelle habe ich hierzu diese Broschüre gefunden, siehe Seite 24/25:
https://www.saferinternet.at/uploads/tx ... garten.pdfNur weil es keine eindeutige rechtliche Richtlinie hierzu gibt, sollte der präventive Gedanke in der KITA Vorrang haben. Damit wird auch signalisiert: hier schauen wir genauer hin.
Hoffe, Ihr könnt das Thema bei Euch in diesem Sinne klären. Gut, dass Du da dran bist!
Liebe Grüße, Petra