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 Betreff des Beitrags: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 29.04.2013, 19:19 
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http://www.fonds-missbrauch.de/ Seit dem 1. Mai 2013 gibt es den "Fonds Sexueller Missbrauch" für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich. Hier können Betroffene Sachleistungen beantragen. Für den institutionellen Bereich sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

Aus dem Fonds können Betroffene bis zum 30. April 2016 Sachleistungen beantragen.


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 29.04.2013, 20:16 
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http://www.fonds-missbrauch.de/fonds-se ... eberblick/
Der Fonds im Überblick

Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch heute unter dessen Folgewirkungen leiden. Betroffene, die in der Familie im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses sexuell missbraucht wurden, können Sachleistungen wie z.B. Therapien beantragen. Leistungen aus dem Fonds sind für Betroffene gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangig. Das bedeutet, dass er sich nur an die Betroffenen richtet, die Leistungen nicht schon aus den bestehenden Hilfesystemen (z.B. Gesetzliche und Private Krankenversicherung, Gesetzliche und Private Unfallversicherung, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz) gemäß ihren Bedürfnissen erhalten. Auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die verantwortliche Organisation, die Täterin oder den Täter haben Vorrang vor den Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch, sofern sie (noch) gerichtlich durchgesetzt werden können und dies auch zumutbar ist.

Aufgabe des Fonds ist es, noch andauernde Belastungen als Folgewirkung des Missbrauchs auszugleichen bzw. zu mildern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Allgemeine Informationen zum Fonds

Zur Errichtung des Fonds Sexueller Missbrauch stellt der Bund für den Fondsteil familiärer Bereich zum 1. Mai 2013 insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung. Betroffene können aus dem Fonds Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Menschen mit Behinderungen können darüber hinaus Mehraufwendungen beantragen, die notwendig und angemessen sind, damit sie die Hilfeleistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen können (z.B. Assistenzleistungen, erhöhte Mobilitätskosten).

Welche Leistungen werden gewährt?

Voraussetzung für Hilfemaßnahmen ist immer, dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem sexuellen Missbrauch und den heute noch vorhandenen Folgen zu erkennen ist. Die beantragten Hilfen müssen dazu geeignet sein, die noch andauernden Folgen des Missbrauchs zumindest zu mindern.

Es können nur Sachleistungen bewilligt werden. Solche Sachleistungen können z.B. sein:
•Psychotherapeutische Hilfen, soweit sie über Leistungen hinausgehen, deren Kosten die Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen, die Gesetzliche Unfallversicherung oder das Opferentschädigungsgesetz übernehmen.
•Kosten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Missbrauchs wie z.B. für Fahrten zum Ort des Missbrauchs oder zu therapeutischen Sitzungen.
•Unterstützungen bei besonderer Hilfsbedürftigkeit wie z.B. Hilfe bei der Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, soweit die Kosten hierfür von den sozialrechtlichen Hilfesystemen nicht übernommen werden.
•Beratungs- und Betreuungskosten, die entstehen, wenn Betroffene Rechtsberatung oder eine begleitende Assistenz bei der Kontaktaufnahme mit Behörden und Gerichten benötigen.
•Unterstützung von Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, mit denen Betroffene die berufliche und soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erweitern oder nachholen möchten.
•Sonstige Unterstützungen in besonderen Härtefällen.

Wenn Hilfeleistungen aus dem bestehenden Sozialrechtssystem unangemessen verzögert gewährt werden, kann der Fonds Sexueller Missbrauch in Vorleistung treten. Voraussetzung ist, dass eine Übernahme der Kosten durch den betroffenen Kostenträger erwartet wird.

Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.

Wer kann Leistungen beantragen?

Antragsberechtigt sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.

Zeitliche Voraussetzung ist, dass die Tat nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (23. Mai 1949) – auch auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik – und vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs [(StORMG), das Gesetz wird voraussichtlich im Mai 2013 in Kraft treten] begangen wurde


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 29.04.2013, 20:27 
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Welche Leistungen werden gewährt?

Voraussetzung für Hilfemaßnahmen ist immer, dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem sexuellen Missbrauch und den heute noch vorhandenen Folgen zu erkennen ist. Die beantragten Hilfen müssen dazu geeignet sein, die noch andauernden Folgen des Missbrauchs zumindest zu mindern.

Es können nur Sachleistungen bewilligt werden. Solche Sachleistungen können z.B. sein:
•Psychotherapeutische Hilfen, soweit sie über Leistungen hinausgehen, deren Kosten die Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen, die Gesetzliche Unfallversicherung oder das Opferentschädigungsgesetz übernehmen.
•Kosten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Missbrauchs wie z.B. für Fahrten zum Ort des Missbrauchs oder zu therapeutischen Sitzungen.
•Unterstützungen bei besonderer Hilfsbedürftigkeit wie z.B. Hilfe bei der Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, soweit die Kosten hierfür von den sozialrechtlichen Hilfesystemen nicht übernommen werden.
•Beratungs- und Betreuungskosten, die entstehen, wenn Betroffene Rechtsberatung oder eine begleitende Assistenz bei der Kontaktaufnahme mit Behörden und Gerichten benötigen.
•Unterstützung von Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, mit denen Betroffene die berufliche und soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erweitern oder nachholen möchten.
•Sonstige Unterstützungen in besonderen Härtefällen.

Wenn Hilfeleistungen aus dem bestehenden Sozialrechtssystem unangemessen verzögert gewährt werden, kann der Fonds Sexueller Missbrauch in Vorleistung treten. Voraussetzung ist, dass eine Übernahme der Kosten durch den betroffenen Kostenträger erwartet wird.

Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.
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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 30.04.2013, 00:45 
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Danke gysi :)

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 01.05.2013, 22:24 
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Bin seit gestern dabei diesen Antrag auszufüllen (sehr umfangreich :wink:), hake jedoch an einem Satz.

Zitat:
ich beantrage Vorleistungen aus dem Fonds sMb. Begründung:
....
ich stimme zu, dass die Zahlung des gesetzlichen Leistungsträgers bis zur Höhe der Vorleistung unmittelbar an den Fonds sMb erfolgt und dass dies dem gesetzlichen Leistungsträger in Form einer erstattungsanzeige mitgeteilt wird.


Was bedeutet das? Wozu ist das gut? Ist das verpflichtend?

:?

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 07.05.2013, 20:52 
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heute habe ich bei einer beratungstelle weissen ring nachgefragt.
ich poste nicht denn text vom WR:

ich postet wie ich es verstanden habe :

habe nachgefragt. man kann die anträge auch aus dem internet ziehen und ausdrucken und mit dem Ansprechpartner/Beratungsstelle des Vertrauens ausfüllen. Nur zum Abgeben muss man dann doch zum weißen Ring in die besonderen EHS- Stellen. Aber es sollen noch mehr Mitarbeiter dafür ausgebilder werden, dann werden es auch noch mehr stellen

l.g

gisbert


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 07.05.2013, 23:06 
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Lieber Gysi,

das ist eine Fehlinformation. Man muss nicxht den Antrag beim WR abgeben, sondern kann den auch direkt schicken.
Die entsprechenden Postanschriften erfahre ich morgen und werde diese dann hier posten.

LG Ingo

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sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun,
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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 07.05.2013, 23:27 
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danke Ingo für die info .ich hab dir pn geschrieben,vllt habe ich auch von email vom wr etwas falsch verstanden.
l.g
gysi


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 27.05.2013, 11:38 
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Hi,

ich habe mich auch mal schlau gemacht und nachgefragt, wie das nun mit den Anträgen ist. Ich bekam dieselbe Info, die Ingo gab, dass man es auch alleine ausfüllen könne oder in einer anderen Beratungsstelle und dass das Forular auch online herunterzuladen geht (Auskunft weißer Ring).

Heute wurde mir noch eine Mail weitergeleitet, weil mein Interesse daran angenommen wurde (was ich ganz toll finde).

Inhaltlich hat die Initiative Phönix bei der Hotline des unabhängigen Missbrauchsbeauftragten nachgefragt, wo man wohl auch ziemlich unglücklich bezüglich des schnellen, aber unüberlgten hervorstampfens des Fonds ist, der so viele Fragen aufwirft. Gefragt wurde danach, was mit den Daten geschieht.

Ich traue mich nicht die gesamte Mail einzustellen, daher nur einen Auszug. Wer den gesamten Text will, dem leite ich das gerne weiter:

" (...)Denn momentan ist nicht gewährleistet, daß die Daten anonym behandelt werden! Sie behalten sich ausdrücklich vor, eine Anzeige zu stellen!
Sie raten momentan daher dringend davon ab, daß Anträge gestellt werden, bis die Angelegenheit geklärt ist!

Zur Erklärung: es gibt scheinbar eine Vorgabe, daß Täter für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden sollen. Auch einige Krankenkasse handeln inzwischen so, daß sie bei Kenntnisstand, daß es um sexuellen Mißbrauch geht, sich die Kosten der Therapie von den Tätern versuchen zurück zu holen!!!! (...)"

Bezüglich der Frage von Raindrop habe ich noch nichts herausgefunden. Finde die Frage aber sehr interessant und wichtig.

Pu


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 27.05.2013, 12:45 
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Hier das Schreiben was gerade an die Geschäftstelle des EHS rausgegangen ist:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Folge vieler Nachfragen und Verunsicherungen von Betroffenen, die sich hilfesuchend in Verbindung mit dem
Ergänzenden Hilfesystem an uns wenden, möchten wir hier entsprechend qualifizierte Angaben machen und bitten
daher um nachfolgende Auskünfte:
1. In wie weit ist es sichergestellt, das Hilfesuchende die sich an den Weißen Ring wenden hier auf die Vertraulichkeit
und Anonymisierung Ihrer Daten verlassen können, da es ja nicht um eine anonyme Beratung im Allgemeinen geht,
sondern um die Konkrete Hilfestellung bei der Ausfüllung des Antrags zum EHS. Möglich wäre ja da ein Polizeibeamter
hier ehrenamtlich bei der Antragsstellung behilflich ist, Kenntnis von einer noch nicht Verjährten Straftat
erlangt und dies, auf Grund seiner beruflichen Stellung, jetzt als Offizialdelikt behandeln muss.
2. In wie weit ist ausgeschlossen das bei Nennung der Täter im Antragsformular hier keine Regressansprüche an den
Täter gestellt werden (vgl. § 81a BVG, bzw. §294a SGB V)?
3. In wie weit ist im institutionellen Bereich die Datensicherheit der Antragssteller gewährleistet, oder besteht hier
die Möglichkeit das Namen der Täter an die Institutionen übermittelt werden? Welche Möglichkeiten des Schutzes
der Antragsteller sind hier vorgesehen (Schutz vor Verleumdungsklagen etc.)?
4. Besteht die Gefahr dass die noch nicht anonymisierten Antragsunterlagen bei noch nicht verjährten Straftaten
durch die Geschäftsstelle/Clearingstelle an die Strafverfolgungsbehörden weiter gegeben werden?

Im Vorfeld möchte wir uns schon jetzt für die Klärung dieser Sachfragen bedanken und würden Ihnen auch empfehlen
diese, für Betroffenen wichtigen Fragen, auf der Infoseite zum EHS zu palzieren.

Weiterhin möchten wir Ihnen noch mitteilen, das wir als Verein mittlerweile 23 Anträge zusammen mit Betroffenen
ausgefüllt haben, da diese kein Vertrauen zu den Mitarbeitern des Weißen Rings haben.
Mit freundlichen Grüßen


Ingo

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 27.05.2013, 13:05 
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Diese Unsicherheiten bezgl. dieses Fonds gehen seit einiger Zeit auch durch andere Foren.
Es wurde Betroffenen sogar von Mitarbeitern des WR geraten, mit dem Antragstellen noch zu warten, bis sich diese Unsicherheiten geklärt haben.
Ich finde es sehr schade, dass erst mit einem Hilfsangebot "gelockt", gleich aber wieder auch so viel Unsicherheit gestreut wird, dass Betroffene, die doch so sehr Sicherheit brauchen, sich nicht mehr trauen, überhaupt einen Antrag zu stellen. So kann man auch Gelder einsparen...... *Ironie*


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 27.05.2013, 13:49 
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Bzgl meiner Frage habe ich die Service Hotline angerufen. Am anderen Ende war eine - wie ich finde - inkompetente Frau, die erst alles was ich sagte falsch verstanden hat.
Nach dem Telefonat habe ich gemerkt dass das Antragsformular abgeändert wurde, was im Nachhinein eine mögliche Teilerklärung für das ständige falsch verstehen sein könnte.
Nach ihrem Verständnis darf die clearingstelle bei ankreuzen dieses Feldes Kontakt zB zur Krankenkasse wenn es um Psychotherapie geht aufnehmen und eine Rückerstattung fordern. Nach meinem Verständnis ist das quatsch wenn es um eine Vorleistung geht. Das ist nicht der Sinn einer Vorleistung. Immer diese Bürokratie ... :|

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 10.06.2013, 12:52 
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Wohnort: NRW
Eine Frau vom weißen Ring hat fragen beantwortet.
http://vieleineinemblog.wordpress.com/2 ... ie-dritte/ (beim klicken auf "hier" erscheint das Protokoll)

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 06.08.2013, 16:51 
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Beiträge: 1
Hallo,
ich bin neu hier. Ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen, als ich Informationen suchte zum Fonds Sexueller Missbrauch.

Ich habe einen Antrag gestellt - am 22.05.13. Meine bisherigen Erfahrungen dazu:
3 Wochen lang hörte ich nichts. In dem Antrag werden ja sehr persönliche Sachen abgefragt und man muss zahlreiche ebenfalls sehr persönliche Unterlagen als Nachweise mitschicken - und das an eine Geschäftsstelle in Berlin, ohne Wissen, wer da sitzt und was genau die dort mit meinen Daten machen. Trotzdem habe ich's gewagt, doch nicht mal eine Empfangsbestätigung bekam ich, so dass ich mir nicht sicher sein konnte, ob mein Antrag überhaupt dort eingegangen ist.
Ich hab einen Brief an die Geschäftstelle geschickt, denen geschildert, wie es mir (und anderen Betroffenen sicherlich ebenso) geht, tatsächlich hatte ich 3 Tage später eine Empfangsbestätigung mit einer Anonymisierungsnummer, unter der die Unterlagen anonymisiert an die Clearingstelle weitergeleitet werden.
Okay, dachte ich, dann ist mein Antrag auf einem guten Weg, und wartete ...
Ich habe die Hilfe beantragt für eine stationäre Therapie, für die meine KK mal wieder eine Kostenzusage verweigert. Inzwischen wird's für mich brenzlig, Widerspruch an KK ist gelaufen, meine ganze Hoffnung hängt an dem Hilfefonds.
Vor 1 Woche konnte ich das Warten nicht mehr aushalten und rief in der Geschäftsstelle an.
Der Herr dort war sehr nett und verständnisvoll, aber völlig überfordert, weil er nichts beeinflussen kann und ich nicht die einzige bin, die nachfragt. Er konnte nicht herausfinden, ob mein Antrag überhaupt schon an die Clearingstelle weitergeleitet wurde. Auf seiner Liste konnte er ihn „leider nicht finden“. Er sprach davon, dass ja schon ab 1. Mai viele Anträge eingegangen seien und man die Mitglieder der Clearingstelle auch nicht zu sehr belasten wolle, da sie ja alle ehrenamtlich arbeiten. Eine Prognose, wann ich mit einer Entscheidung rechnen könne, konnte er mir nicht geben, und was genau grad mit meinem Antrag passiert, könne er leider auch nicht herausfinden. Ich müsse mich halt gedulden.
Wie waren noch die Schlagwörter – schnell und unbürokratisch? Und die Ehrenamtlichen dürfen nicht belastet werden ... wer fragt nach meinen Belastungen? Und warum überhaupt Ehrenamtliche - bei den großen Versprechungen der Politik???
Ich telefonierte anschließend mit der Hotline des Beauftragten für Missbrauch, um meine Erfahrungen rückzumelden. Die Dame dort war natürlich auch hilflos, sie kann da nichts beeinflussen, meinte nur, die Geschäftsstelle sei möglicherweise hoffnungslos überfordert und es könne sein, dass ich 1/2 - 1 Jahr Wartezeit einkalkulieren müsse.
Es hört sich an, als hätte man nicht damit gerechnet, dass überhaupt Anträge gestellt werden ...

Ich sitz nun da und fühle mich einfach nur verschaukelt, hingehalten, benutzt - wieder mal. Ich finde, wenn die Politik solche Angebote macht und sich damit in eine gutes Licht rückt ("Wir tun was für die Opfer!"), dann muss doch gewährleistet sein, dass die Opfer diese Hilfe auch tatsächlich und zeitnah bekommen - welcher Bedarf da besteht, hätte doch allen klar sein müssen?! Und dass der Arbeitsaufwand nicht von Ehrenamtlichen geleistet werden kann, die das mal so nebenbei in ihrer Freizeit machen - wenn sie grad welche haben.
So macht man als Betroffene/r doch nur wieder dieselben Erfahrungen wie sonst auch: Sieh zu, wie Du alleine klar kommst. In meinen Frust, meine Enttäuschung mischt sich auch Wut: Ich finde es unverschämt, wie man mit mir umgeht!!!

Gruß von Tamila


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 06.08.2013, 18:18 
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Hallo Tamila,

ja, deinen Frust kann ich gut nachvollziehen. Und auch wenn es nicht unbedingt hilft, bist du leider nicht die einzige die mit dem FSM unzufrieden ist, bzw. berechtigte Kritik an der Umsetzung äußerst.
Deswegen haben wir u.a. auch einen offenen Brief formuliert, den du hier findest:
http://www.gegen-missbrauch.de/images/c ... ob_ehs.pdf

Da ich am 21.8 sowieso in berlin beim UBSKM bin versuche ich gerade die Geschäftsstelle bzw. die zuständige Abteilungsleiterin im Ministerium dazu zu bewegen mir am gleichen Tag noch einen termin zu geben um über genau diese Unzulänglichkeiten, die du hier schilderst, mit Ihr ins Gespräch zu kommen und Lösungsvorschläge zu präsentieren.

Allerdings wurde uns bis jetzt immer nur abgesagt, wegen anderen politischen Terminen. Das lassen wir uns nicht unbedingt so gefallen und bleiben dran.

Witzigerweise konnte ich übrigens gestern lesen das aus dem Fond Möbel im Wert von 10.000 Euro bewillgt wurden.

http://www.moz.de/heimat/lokalredaktion ... 1/1182439/

Bei Fragen wende dich gerne an mich.

LG Ingo

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