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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 13.05.2016, 20:14 
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Hi,

ja, ab Datum des Eingangs des Antrages. :)

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 14.05.2016, 12:39 
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glückwunsch Birmas, freu mich für euch.

:)

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Antoine de Saint-Exupéry


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 15.05.2016, 13:54 
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danke für die antwort, sad,

danke liv, für's mitfreuen, ich freue mich auch :)
allen, die noch warten:
viel erfolg

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Der Hass auf das Böse hat ein beängstigend gutes Gewissen.
Jacques Wirion


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 19.05.2016, 23:51 
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sad hat geschrieben:
Hi,

ja, ab Datum des Eingangs des Antrages. :)

Sad


hallo nochmal,

mittlerweile hab ich raus bekommen, dass es nicht erst ab eingng des antrages gilt, sondern sogar rückwirkend bis zum beginn der gemeinsamen arbeit mit dem therapeuten, wo ich zur überbrückung immer wieder auch selbst gezahlt habe
plus fahrtkosten

zur info für andere
das geht aus dem schreiben zur bewilligung so nicht deutlich hervor
is aber so
:D

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 20.05.2016, 09:39 
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Oh, das ist toll. Mir am Telefon hatte man es anders gesagt. :)
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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 23.05.2016, 22:57 
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Wir haben auf der Hauptseite von GM vor Kurzem die wichtigsten Fragen zum Fonds noch einmal zusammengestellt:

Fact Sheet zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS)/ Fonds sexueller Missbrauch familiärer Bereich
http://www.gegen-missbrauch.de/fsm.html

Fact Sheet zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS) : Institutionen
http://www.gegen-missbrauch.de/aktuelle ... reich.html

Da wird kommt die Frage auch vor, ab wann Therapiekosten übernommen werden. Und es ist so, wie Birmas hier schon geschrieben hat, Therapien können rückwirkend erstattet werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen, aber noch nicht beendet wurden. Kosten für eine bereits abgeschlossene Therapie oder für bereits bezahlte Sachkosten können nicht geltend gemacht werden.

LG, Petra

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 21.06.2016, 23:37 
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Aktuelles vom FSM (familiärer Bereich):

Die Auszahlungsdauer der Fondsmittel wurde um zwei Jahre verlängert. Die Auszahlung der Fondsmittel ist somit derzeit bis Ende 2019 möglich. Damit eine rechtzeitige Auszahlung erfolgen kann, sollten Rechnungen für bewilligte Leistungen bis zum 01.12.2019 bei der Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch eingereicht werden.

Quelle: http://www.fonds-missbrauch.de/

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 01.08.2016, 23:05 
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Drohendes Ende des Fonds Sexueller Missbrauch im institutionellen Bereich

Nur noch wenige Tage haben Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt in einer Einrichtung erfahren haben, Zeit, um über den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) Leistungen bei der entsprechenden Einrichtung zu beantragen.

Offiziell endet die Antragsfrist am 31. August 2016.

Erst in den letzten Tagen sind die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und Hessen dem EHS beigetreten. In einer entsprechenden Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums wird dieses hochgelobt und Betroffene ermutigt, einen Antrag zu stellen. Dass die Antragsfrist bald ausläuft, wird mit keinem einzigen Wort erwähnt!

Wir haben Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Staatsminister Dr. Ralf Kleindiek heute in einem Brandbrief dazu aufgefordert, die entsprechenden Vereinbarungen mit Institutionen und Bundesländern und somit die Antragsfrist für den FSM im institutionellen Bereich auch über den 31. August 2016 hinaus zu verlängern.

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 04.08.2016, 10:39 
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Ich weiß nicht, ob es richtig ist, hier zu fragen, oder leiber ein anderes Thema aufzumachen. Wenn es hier nicht okay ist, kann ich das gerne in ein neues Thema verschieben, möchte es aber erstmal hier lassen.

Ich habe mir vor einer Weile aus beruflichen Gründen den Antrag näher angesehen. Und ich stellte fest, dass ich da auch reinpasse.
Es ist MB im institutionellen Bereich (eine Freizeit der Kirche) durch einen Kirchenangestellten. Abgesehen davon, dass ich zwar mittlerweile viel darüber weiß / erinnere, was passiert ist, kann ich es (noch?) nciht genau an einem Jahr festmachen, ich weiß nur, dass ich 9 oder 10 Jahre ungefähr alt war.

So, wenn ich nun also so einen Antrag stellen würde - das müsste ich ja im August noch machgen, da, so wie es aussieht, am 31.8. die Antragsfrist endet. Es ist so, dass ich in der aktuellen Therapie gerade den letzten Verlängerungsantrag gestellt habe, das heißt, spätestens Ende diesen Jahres ist Schluss mit Therapie, egal, was da noch kommt, und egal, ob ich noch Zeit brauche, um "aufzuräumen". Kann ich theoretisch einen Antrag stellen für "danach"? Als z.B. ab Januar 2017 Therapiestunden beantragen, weil bis dahin ungefähr noch die Krankenkasse zahlt?

Es ist nicht meine erste Therapie, die ich gerade mache, aber die erste, in der ich wirklich über die Dinge spreche. Nachweise über Therapien, die ich gemacht habe, habe ich jedoch nicht.

Geht so ein Antrag im Voraus? Die einzige andere Option, die ich habe, wäre ansonsten, Therapiestunden selbst zu finazieren. Ich kenne die Einrichtung, bei der ich in dieser Stadt wegen des Fonds anrufen kann. Aber da ich auch beruflich damit zu tun habe, scheue ich mich besonders.

Grüße.
Samirah


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 04.08.2016, 13:12 
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Hallo Samirah,

du kannst diesen Antrag tatsächlich schon jetzt stellen, wenn klar ist das die KK danach nicht meher zahlen wird. Und bei einer Bearbeitungsdauer von ca. 12. Monaten brauchst du aber auch etwas geduld. Aber du kannst ab Tag der Antragstellung (bitte per Einschreiben schicken) dann auch rückwirkend etwaige Rechnungen einreichen.

Ingo

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sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun,
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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 04.08.2016, 15:42 
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Danke!


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 23.08.2016, 21:59 
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Der vollständige Jahresbericht 2015 über den Fonds ist letzte Woche veröffentlicht worden:

http://www.fonds-missbrauch.de/fileadmi ... M_2015.pdf

LG, Petra

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 01.09.2016, 10:40 
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Irgendwo habe ich jetzt gelesen, dass man beim Fonds weitere 5000,- € genehmigt bekommt, wenn man einen GdB vorweisen kann.
Stimmt das?


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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 01.09.2016, 11:59 
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Zitat:
Besteht ein erhöhter Leistungsbedarf aufgrund von Behinderung, kann zusätzlich ein Mehrbedarf von bis zu 5.000 Euro bewilligt werden.

Quelle: http://www.fonds-missbrauch.de/meldunge ... n-bereich/

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 Betreff des Beitrags: Re: "Fonds Sexueller Missbrauch"
BeitragVerfasst: 01.09.2016, 13:47 
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Tja,stellt sich nur die Frage, was erkennen die als Behinderung an? D.h., muss es eine Körperbehinderung sein oder wird auch eine seelische Behinderung anerkannt?
Reicht da ein GdB von 50%?
Empfiehlt sich da ein Bericht der Therapeutin?
Kannst Du das mal für mich raus finden?


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