Nur noch wenige Tage haben Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt in einer Einrichtung erfahren haben, Zeit, um über den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) Leistungen bei der entsprechenden Einrichtung zu beantragen.
Offiziell endet die Antragsfrist am 31. August 2016.
Erst in den letzten Tagen sind die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und Hessen dem EHS beigetreten. In einer entsprechenden Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums wird dieses hochgelobt und Betroffene ermutigt, einen Antrag zu stellen. Dass die Antragsfrist bald ausläuft, wird mit keinem einzigen Wort erwähnt!
gegen-missbrauch e.V. hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Staatsminister Dr. Ralf Kleindiek heute in einem Brandbrief dazu aufgefordert, die entsprechenden Vereinbarungen mit Institutionen und Bundesländern und somit die Antragsfrist für den FSM im institutionellen Bereich auch über den 31. August 2016 hinaus zu verlängern.
Die wichtigsten Fragen zum Fonds und zur Antragsstellung haben wir für Euch auf unserer Webseite zusammengestellt:
http://www.gegen-missbrauch.de/…/hilfe-fonds-im-institution…
Falls Ihr Unterstützung bei der Antragsstellung benötigt, sprecht uns gerne an!
http://www.gegen-missbrauch.de/aktuelles/hilfe-fonds-im-institutionellen-bereich.html