Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" hat am 2. Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen:
Menschen, die als Kind oder Jugendliche/r in der Zeit von 1949 bis 1975 in der BRD bzw. 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Unrecht erfahren haben, können jetzt eine finanzielle Entschädigung bei der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" beantragen.
Alle Informationen zu den Schritten für eine Anmeldung zu Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen, zu den Adressen und Kontaktmöglichkeiten der Anlauf- und Beratungsstellen sowie zum Hintergrund der Stiftung findet Ihr unter
http://www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.
Ein Info-Telefon für allgemeine Fragen rund um die Stiftung ist im Auftrag der Stiftung unter der Telefonnummer 0800 221 221 8 kostenfrei zu erreichen.