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 Betreff des Beitrags: GM's Jahresrückblick 2016 zur Situation Betroffener
BeitragVerfasst: 23.01.2017, 23:54 
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Überwiegend Kosmetik – Mehr Schein als wirkliche Hilfen für Betroffene sexualisierter Gewalt
gegen-missbrauch e.V. zieht zum Jahresbeginn eine ernüchternde Bilanz


„So richtig ernst genommen werden die Anliegen von Betroffenen sexualisierter Gewalt immer noch nicht, wichtige Anliegen werden seit Jahren von den zuständigen Politikern einfach ausgesessen.“ Das ist die ernüchternde Bilanz, die gegen-missbrauch e.V. aus dem vergangenen Jahr zieht, so Ingo Fock, 1. Vorsitzender des Vereins.

Bestes Beispiel: die (Nicht-)Reformierung des Sozialen Entschädigungsrechts

Mit ihrem Amtsantritt im Jahre 2013 übernahm Bundessozialministerin Andrea Nahles auch die Verantwortung für die geplante Neuordnung des Rechts der sozialen Entschädigung, welches Christine Bergmann, ehemalige Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs bereits 2011 in ihrem Abschlussbericht empfahl. Passiert ist seitdem nicht viel. Frau Nahles hat bisher nicht einmal einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Ingo Fock „Es ist für uns unbegreiflich, dass Frau Nahles diese wichtige Aufgabe einfach aussitzen kann. In jedem anderen Job hätte sie schon längst die Kündigung erhalten“.

Die Ignoranz für die Belange von Betroffenen sexualisierter Gewalt wird aber auch in unserem zweiten Beispiel deutlich.

Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) familiärer Bereich – 13 Bundesländer verweigern die Beteiligung

Aufgrund des großen Widerstands von Betroffenen und Fachleuten gegen das drohende Ende des Fonds wurde dieser über den 30. April 2016 hinaus verlängert. Die Auszahlungsdauer der Fondsmittel wurde um zwei Jahre verlängert und ist somit derzeit bis Ende 2019 möglich.

So langsam geht dem Fonds allerdings das Geld aus, denn bis auf dem Bund haben bisher nur der Freistaat Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen in den FSM Topf eingezahlt. Die restlichen 13 Bundesländer verweigern vehement ihre Beteiligung für den nicht-institutionellen Bereich. Im Oktober 2016 Jahres schrieb gegen-missbrauch e.V. alle Ministerpräsident_innen der säumigen Bundesländer an und forderte diese auf, sich endlich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zu stellen und sich am Fonds zu beteiligen. Ingo Fock „Die stehlen sich alle mit dem Argument aus der Verantwortung, dass das Bundessozialministerium das Sozialentschädigungsrecht reformieren soll. Dass die Betroffenen aber JETZT Hilfe benötigen, scheint denen ziemlich egal.“

Aber auch der Fonds selber erfordert einen langen Atem für die Betroffenen. Ganze 18 (!) Monate müssen Antragssteller mittlerweile auf die Bewilligung ihrer Mittel warten. Die anfangs versprochene schnelle und unbürokratische Hilfe zur Überbrückung der bestehenden Lücken in den Regelsystemen (Krankenkassen, Opferentschädigungsgesetz, etc.), stellt viele Betroffene auf eine harte Belastungsprobe. Seitens der Geschäftsstelle des Fonds wurde nun Erleichterung signalisiert. Man werde weitere Beratungsgremien einrichten, damit Anträge schneller bearbeitet werden können.

Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) institutionellen Bereich – schleppende Vereinbarungen

Bewegung kam auch in den Fonds für Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt in einer Einrichtung erfahren haben. Auch hier konnte das drohende Ende der offiziellen Antragsfrist zu Ende August 2016 abgewendet werden. Doch lange blieb unklar, welche Institutionen und Länder sich tatsächlich weiterhin am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) beteiligen. „Das zuständige Familienministerium schien keine großen Aktivitäten an den Tag zu legen, diesen undurchsichtigen Zustand zu beenden. Frau Schwesig und ihre Mitarbeiter hatten es schlichtweg versäumt, sich rechtzeitig um die Verlängerung der entsprechenden Vereinbarungen mit Institutionen und Bundesländern zu kümmern.“ erklärt Fock. Am 12. Januar d.J. veröffentlichte das Familienministerium nun die Namen der Institutionen und Länder, die sich aktuell am EHS beteiligen.

Mangelnde Reformierung des Strafrechts

Gepuscht durch die geballte sexuelle Gewalt in der Silvesternacht 2015/2016 wurde im letzten Jahr im Hauruckverfahren ein neues Sexualstrafrecht auf den Weg gebracht, welches den Grundsatz „Nein heißt Nein“ bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung berücksichtigen soll und endlich auch die sexuelle Belästigung unter Strafe stellt. So weit, so gut. Der Kinderschutz blieb jedoch unberücksichtigt. Denn noch immer wird der „einfache“ sexuelle Missbrauch von Kindern rein strafrechtlich wie ein „Vergehen“ behandelt, da die Mindeststrafe hierfür bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr liegt. „Ein Unding“, so Fock, denn „eine Vielzahl von Strafverfahren kann somit gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Mutmaßliche Täter_innen gelten weiterhin als nicht vorbestraft und werden auch im Bundeszentralregister nicht erfasst.“

Aber mit Gesetzesänderungen allein ist es nicht getan. Ohne eine erhebliche personelle Aufstockung in den Ermittlungsbehörden, die ohnehin schon seit Jahren über eine extrem hohe Arbeitsbelastung klagen, werden viele Straftaten auch weiterhin nicht angemessen verfolgt werden können.

Keine Berücksichtigung komplex traumatisierter Menschen bei Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie

Zum 1. April 2017 tritt eine neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft, die im letzten Jahr verabschiedet wurde, die den Zugang zu Psychotherapie erleichtern soll. Die Situation komplex traumatisierter Menschen fand jedoch kaum Berücksichtigung bei der Neufassung der Richtlinie, die maximalen Stundenkontingente für die verschiedenen Therapieverfahren wurden nicht erhöht. Auch ist eine zweckmäßige Bedarfsplanung versäumt worden um den Mehrbedarf an Psychotherapie zu decken.

Betroffene sexualisierter Gewalt brauchen jedoch verlässliche Strukturen in der Therapie. Dazu gehört eine stabile Vertrauensbasis zum Therapeuten / zur Therapeutin und die Gewissheit, das eigene Trauma bearbeiten zu können, ohne dass es möglicherweise zu einem plötzlichen Therapieabbruch kommt, nur weil das Stundenkontingent aufgebraucht ist. „Wir hätten uns eine Erweiterung des Stundenkontingents unabhängig vom Therapieverfahren gewünscht“, so Fock. „Stattdessen planen die Krankenkassen, für die nächsten fünf Jahre insgesamt 25 Millionen für Therapien von Menschen mit pädophiler Neigung zur Verfügung zu stellen. Das steht für uns in keinem Verhältnis, zumal das Projekt „Kein Täter werden“ in seiner jetzigen Form sehr umstritten ist.“

Aufarbeitung light

Geschichten die erzählen – so der Slogan, mit der die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) im letzten Jahr gestartet ist. Für die Jahre 2016 – 2018 steht ein Budget von insgesamt 4,2 Millionen Euro zur Verfügung. Zeitrahmen und Budget stehen jedoch in keinem Verhältnis zur Aufgabenstellung. Zum Vergleich: die Ryan Kommission, die in Irland die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche erforscht hat, benötigte ganze 10 Jahre, um ihren Bericht der Öffentlichkeit vorzustellen. Und leider gibt es auch keine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Kommission; sie hat deshalb kein Recht, Akten einzusehen oder Zeugen vorzuladen.

Bisher haben sich rund 460 Betroffene gemeldet, die für ein Interview bereit stehen. Ein sehr mutiger Schritt, wie wir finden. Denn für viele ist es alles andere als leicht, über ihre Erlebnisse zu sprechen. Und nicht jede oder jeder, der sprechen könnte, ist dazu bereit. Zu groß ist die Enttäuschung darüber, dass es in den letzten Jahren keine fühlbare Verbesserung im allgemeinen Hilfesystem gegeben hat.

„Viele Betroffene sind zudem nicht mehr bereit, immer und immer wieder als Forschungsobjekt herzuhalten„ so Fock. „Das können wir gut verstehen. Trotzdem unterstützen wir das Projekt, denn es hilft dabei, das Thema weiterhin in der Gesellschaft zu platzieren und das Ausmaß sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen deutlich zu machen.“

UBSKM Initiative „Sexuelle Gewalt“ mit den Kultusbehörden der Länder

UBSKM Johannes-Wilhelm Rörig brachte es in mehreren Interviews auf den Punkt: „Sexueller Kindesmissbrauch gehört noch immer zum Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland.“ Deshalb startete im letzten Jahr die bundesweite Initiative „Sexuelle Gewalt“, die das Ziel hat, 30.000 deutsche Schulen für das Thema sexuelle Gewalt zu sensibilisieren, damit eigene Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt entwickelt werden. Eine lobenswerte Initiative, die schon längt überfällig war.

Um Schutzkonzepte auch nachhaltig zu etablieren, ist es jedoch dringend erforderlich, dass Pädagogen bereits während ihrer Grundausbildung umfangreiches Wissen über sexuelle Gewalt vermittelt bekommen.

Aktuell betroffene Kinder und Jugendliche nicht vergessen!

Präventionsprojekte dürfen aber nicht vergessen lassen, dass auch Kinder und Jugendliche, die aktuell sexuelle Gewalt erfahren, adäquate und schnelle Hilfen erhalten. Doch noch immer gibt es kein ausreichendes Beratungsnetz und viele der bestehenden Fachberatungsstellen sind aufgrund mangelnder staatlicher Förderung unterbesetzt oder unzureichend qualifiziert bzw. ausgestattet (z. Bsp. für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder Migrationshintergrund). Und die meisten Beratungsstellen fangen nur Mädchen und junge Frauen auf, die Versorgung männlicher Betroffener ist nach wie vor völlig unzureichend. Zudem sind qualifizierte Traumatherapeut_innen weiterhin Mangelware.

Positives zum Jahresbeginn


Seit dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen rechtlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung, die eine professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens bietet.

Menschen, die als Kind oder Jugendliche/r in der Zeit von 1949 bis 1975 in der BRD bzw. 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid erfahren haben, können jetzt eine finanzielle Entschädigung bei der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" beantragen, die am 2. Januar diesen Jahres ihre Arbeit aufgenommen hat.

Ausblick auf das Wahljahr 2017

Ingo Fock: „Wir haben jetzt das Wahljahr 2017. Es wird sich zeigen, welchen Stellenwert das Thema Kindesmissbrauch bei den einzelnen Parteien wirklich hat und welche Partei sich z. Bsp. dafür einsetzen wird, dass das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) endlich gesetzlich verankert wird.“

Denn mangels gesetzlicher Grundlage und geregelter Definition von Kompetenzen und Befugnisse ist der Handlungsspielraum des UBSKM Johannes-Wilhelm Rörig stark eingeschränkt. Und so bleibt auch das Amt UBSKM in der gesamtpolitischen Ordnung leider nur das, was es scheint: überwiegend Kosmetik. Dies wird dem unermüdlichen – und für viele unbequemen – Engagement von Herrn Rörig und seinen Mitstreitern aus Fach- und Betroffenenrat in keiner Weise gerecht.

Wir brauchen endlich eine starke politische Lobby, die die Anliegen von Betroffenen sexueller Gewalt ernst nimmt und sich dafür einsetzt, dass die Lebenssituation von Betroffenen real verbessert wird.

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„Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“ (Antoine de Saint-Exupéry, Der Kleine Prinz)


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 Betreff des Beitrags: Re: GM's Jahresrückblick 2016 zur Situation Betroffener
BeitragVerfasst: 26.01.2017, 00:50 
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Das StadtRadio Göttingen berichtet über uns:

Verein gegen-missbrauch in Göttingen zieht zum Jahresbeginn eine ernüchternde Bilanz
Geschrieben von Jonas Rietschel


Datum: Dienstag, 24. Januar (24.01.2017)

Der Verein gegen-missbrauch in Göttingen hat zum Jahresbeginn eine ernüchternde Bilanz gezogen. Demnach würde dem Thema Missbrauch auf der politischen Ebene nach wie vor nicht genug Aufmerksamkeit zukommen. So sei es beispielsweise nur dem großen Widerstand von Betroffenen und Fachleuten zu verdanken, dass der Fonds Sexueller Missbrauch über den 30. April 2016 hinaus verlängert werden konnte. Trotzdem müssten Antragsteller weiterhin 18 Monate auf die Bewilligung ihrer Mittel warten. Der erste Vorsitzende des Vereins gegen-missbrauch, Ingo Fock, dazu wörtlich: „So richtig ernst genommen werden die Anliegen von Betroffenen sexualisierter Gewalt immer noch nicht, wichtige Anliegen werden seit Jahren von den zuständigen Politikern einfach ausgesessen.“ Der Verein begrüßt jedoch den rechtlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung, der besonders schutzbedürftigen Verletzten seit dem 1. Januar zusteht.

http://www.stadtradio-goettingen.de/red ... x_ger.html

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