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 Betreff des Beitrags: fragen zu unterhaltsklage
BeitragVerfasst: 16.05.2007, 06:51 
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ich weiß jetzt nicht, wo ich das hinstellen soll. hab es jetzt einfach mal hierher geschrieben. falls es nicht ganz richtig ist, einfach an die richtige stelle schieben*ls*

ich hab da mal eine frage, die mich schon länger beschäftigt:

ich habe mir schon seit längerem überlegt, meinen unterhalt von meinem vat*r einzuklagen. ich habe aber keine ahnung wie das rechtlich aussieht. könnte ja meine rechtsanwältin fragen. aber ich will da auch nicht nachfragen, ohne selbst ein bisl grundkenntnis zu haben.

also, mein elt*rn sind getrennt seit ich 6jahre alt war und geschieden seit ich ungefähr 7 oder 8 war. ich war bis zu meinem 11. lebensjahr bei meinem vat*r, dann bin ich zu meiner mutter gezogen.

mein vat*r hat mir immer erzählt, dass er für mich unterhalt gezahlt hat. in wirklichkeit hat er keinen pfennig bezahlt. er hatte damals noch arbeit, hätte er also ohne weiteres zahlen können. selbst wenn er arbeitslos gewesen wäre, wäre er doch dazu verpflichtet (oder?).
ich würde gern wissen, ob ich überhaupt noch eine unterhaltsklage führen kann?
gibt es da auch verjährungsfristen?(ich bin jetzt 27jahre).
bei einer unterhaltsklage werde ich sicher nicht nach der tat gefragt, oder? (ich habe meinen vat*r wegen der tat bereits verklagt und er hat es auch schon abgesessen.)
so weit ich weiß, ist er wieder verheiratet und die frau hat glaub ich 2kinder mit in die ehe gebracht. könnte das irgend eine rolle spielen? oder ist das bei der unterhaltszahlung egal?
könnte meine mutter auf die unterhaltszahlungen, die ich einklagen will, anspruch nehmen? oder wird dieser unterhalt, den mein vat*r nie gezahlt hat, allein mir zugesprochen?

so, dann werde ich jetzt erstmal aufhören, euch löcher in den bauch zu fragen und hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt.
ich danke schonmal im voraus für's lesen, gedanken machen und nachschauen.

die kassiopeia


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BeitragVerfasst: 16.05.2007, 10:09 
...kann dir leider nicht helfen aber kann an dich denken :wink: ...

alles Liebe für Dich und möge das was Du vorhast gelingen, kwamboka


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BeitragVerfasst: 16.05.2007, 11:13 
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vielen dank, liebe kwamboka, für dein dasein. das ist wirklich sehr schön zu wissen. auch wenn du im moment schwere gedanken hast, freut es mich, deine lieben worte zu lesen. ich denk an dich...

ich hoffe auch, dass ich auf halber strecke nicht den mut verliere.
mal schauen, was dabei rauß kommt.

bin gespannt, ob mir jemand auf meine fragen antworten kann.


die kassiopeia


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BeitragVerfasst: 18.05.2007, 12:43 
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.....gerade telefonat mit meiner tante gehabt.....
leider alles verjährt. unterhaltsklage über umweg hat eine 3jährige frist und schadenersatzklage ebenso...

die t*ter machen sich das gern zu nutze, dass man noch nicht so weit ist. dass man noch nicht reden kann.
dass man noch nicht den mut und die kraft hat.
sie lassen die zeit einfach für sich arbeiten und diese läuft dann gegen uns.


ja, so ist das.
hauptsache die t*ter haben es gut......

eine etwas enttäuschte
kassiopeia


Zuletzt geändert von kassiopeia am 03.07.2007, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 18.05.2007, 12:53 
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......vielleicht hab ich noch ein schlupfloch.....

......mal schauen..............


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BeitragVerfasst: 18.05.2007, 13:34 
...wünsche es Dir sehr, dass es doch irgendwie geht...

bin in Gedanken da, A*


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BeitragVerfasst: 03.07.2007, 19:07 
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habe nun endlich mal bei meiner rechtsanwältin angerufen und mir einen termin geben lassen wegen der schadenersatzklage. bin mal gespannt, was sie mir sagt und vorallem, welche chancen ich trotz verjährung noch hab :/


kassiopeia


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BeitragVerfasst: 16.07.2007, 15:49 
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.........hatte vorhin termin bei meiner rechtsanwältin.
habe ihr alles berichtet und sie will sich dazu informationen einholen.
nächste woche hab ich wieder einen termin. bin ja mal gespannt..............

war ziemlich aufgeregt. aber sie war sehr nett, wie immer :)


kassiopeia


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BeitragVerfasst: 25.07.2007, 15:58 
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gestern hatte ich nochmal einen termin bei meiner rechtsanwältin.
sie hat sich die ganze sache wegen der schadenersatzklage nochmal angeschaut und sie meinte, es wird höchstwahrscheinlich der einwand kommen, dass es verjährt ist. aber sie will es trotzdem versuchen.

eigentlich bin ich ja ganz froh, dass die sache mit der klage jetzt ins rollen kommt.
auf der anderen seite hab ich schon ein wenig angst. ich weiß nicht, was auf mich zu kommt, ob das alles aussicht auf erfolg hat.
ich weiß nicht, wie mein va*er darauf reagieren wird.

frage mich eigentlich, ob es wirklich die richtige entscheidung ist.
aber die antwort kann nur ich mir geben.
eigentlich weiß ich, dass es die richtige entscheidung ist. es steht mir zu (auch wenn es verjährt ist). unvorhergesehene verhaltensweisen meiner familie vä*erlicherseits wären ja nur eine reaktion darauf, was ihnen nicht in den kram passt......
naja, das lässt sich alles so leicht daher schreiben.....

hoffe, es gelingt mir, dass ich mich im großen und ganzen sicher fühle.

muss noch viel papierkram erledigen, morgen nochmal termin bei meiner anwältin.....


allen, die auch vor einem prozess jeglicher art stehen, wünsche ich viel glück und dass der mut sich niemals davon schleicht,
kassiopeia


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 25.07.2007, 16:10 
Huhu,

normalerweise ist es richtig, Unterhaltsleistungen kann man nicht rückwirkend geltend machen. Wenn man einen Titel (Gerichtsurteil) hatte, kann man eine gewisse Zeit noch sein Geld einfordern, irgendwann verjährt auch das.

Aber vielleicht gibt es ein Hintertürchen. Also ich habe eine Rechtsprechung gefunden, die einem Opfer se#ueller Gewalt auch nach Ende der zivilrechtlichen Klage gegen ihren Erzeuger ermöglichte, finanzielle Ansprüche geltend zu machen. Dabei gings aber nicht um Unterhalt, sondern um Schadenersatz wegen des MBs.
Es ist so, dass ein psychischer Ausnahmezustand (zum Beispiel Erinnerungsverlust, psychische Krankheit usw) dazu führt, dass man nicht verantwortlich dafür ist, dass man nicht rechtzeitig seine Ansprüche geltend gemacht hat. Krankheit ist höhere Gewalt, die man nicht voraussehen kann. Die Verjährung ist damit "gehemmt", dh es verjährt nicht, solange du in diesem psychischen Ausnahmezustand bist.

Finden kannst du das hier: http://www.ra-kotz.de/hemmung_verjaehrung.htm
Das beruht auf dem Beschluss vom 12.06.2001 - 7 W 17/01
OLG Karlsruhe.

Wie das mit Unterhalt ist, kann ich dir nicht sagen, die Entscheidung geht um zivilrechtliche Ansprüche. Aber zum einen sagst du ja, er wäre verurteilt worden...dann dürfte es einfacher sein auch zivilrechtlich noch Geld einzuklagen. Zum Anderen ist Unterhalt doch irgendwie viel "geringer", als Schadensersatz, meinem Rechtsbewusstsein würde es entsprechen, wenn Gerichte dort dann ähnlich urteilen würden.

Legs mal deiner Anwältin vor,

viel Glück,

Pu


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 25.07.2007, 16:12 
...nach Ende der VERJÄHRUNG der zivilrechtlichen Klagemöglichkeit gegen ihren Erzeuger meinte ich natürlich, sorry ;-)

Pu


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 25.07.2007, 16:21 
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hallo Pu!

erstmal vielen lieben dank für deine antwort!
du hast recht: unterhalt kann ich nicht rückwirkend geltend machen. der zug dürfte abgefahren sein.
deshalb bin ich den weg der schadenersatzklage gegangen. ich hoffe, dass das alles so funktioniert, wie ich mir das vorgestellt hab.
denn damals, nachdem die klage durch war, war ich einfach froh, dass ich das hinter mir hatte. ich hätte es nicht geschafft und mich schon gar nicht getraut, eine weiter klage hinten dran zu hängen. in der verfassung war ich einfach nicht.
ich freu mich riesig darüber, dass du was raußgefunden hast, was ich evtl. verwenden kann. sowas in der art hab ich eigentlich auch schon gesucht, aber irgendwie nix richtiges gefunden. deshalb freut es mich wirklich sehr, dass du mir das zur verfügung gestellt hast :D

ich wünsche dir alles liebe und gute und nochmals vielen lieben dank,
kassiopeia


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BeitragVerfasst: 27.07.2007, 11:39 
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heute wieder termin bei meiner anwältin, aber nur kurz um die dringendsten fragen zu klären.
fühle mich etwas besser, wenn auch eine gewisse ungewissheit weiterhin besteht. ich kann eben nicht alles sofort klären, weil auch noch einiges entschieden werden muss. stehe ja noch ganz am anfang und es muss erstmal über beratungskostenhilfe entschieden werden.
und es muss erstmal raußgefunden werden, wo ER wohnt und wie seine finanziellen mittel aussehen.

kassiopeia,
die zaghaft diesen weg weiter geht


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BeitragVerfasst: 14.08.2007, 20:26 
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..........gestern endlich beratungskostenantrag abgegeben..........


eine gespannte
kassiopeia


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