Die R+V Versicherungen der Raiffeisen+Volksbanken sind ja gerade in der Kritik, weil in einem Präzedenzfall
eine türkischstämmige Frau auf Schadensersatz wegen Geschlechtsdiskriminierung nach dem AGG klagt (siehe auch hier in der sueddeutschen:
"Hochschwanger ohne Existenzgrundlage"). Neben dem Einzelschicksal und dem Frauenbild der R+V, dem sich auch
die Maedchenmannschaft annimmt, regt mich aber bei genauerer Betrachtung vor allem folgendes auf:
Die AGG-Police der R+V, die Unternehmen gegen Diskriminierungsklagen versichert, will auch sexuelle Belästiger schützen:
Zitat:
R+V übernimmt auch - wieder als einzige Versicherung - die Rechtsschutzkosten, wenn es noch nicht um Schadenersatz, sondern nur um einen Widerruf oder Unterlassung geht - etwa bei sexueller Belästigung oder ehrverletzenden Aussagen.
Und sexuelle Belästiger schützt die R+V sogar wenn es strafrechtlich bedeutsam wird:
Zitat:
Noch eine Besonderheit bei R+V: Neben den zivilrechtlichen Klagen, etwa wegen Mobbing oder entgangener Beförderung, schließt die Police auch strafrechtliche Verfahren ein, die bei Beleidigungen oder sexueller Belästigung eingeleitet werden.
Eine billige Versicherung gegen Strafzettel hat die R+V noch nicht im Angebot - aber sexuelle Belästigung immerhin ist jetzt mit Versicherungsschutz zu haben:
https://online.ruv.de/kredit/content/portal/makler/aktuelles/archiv/agg_police.jsp
Wenn jetzt viele überlegen ihr Nokia-Handy zurückzugeben (ich habe keines) möchte ich doch vorschlagen, Versicherungsverträge mit R+V zu kündigen (ich habe keinen mehr).
Es grüsst:
Gwyndon