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 Betreff des Beitrags: R+V versichert Diskriminierer und Belästiger gegen Klagen
BeitragVerfasst: 28.01.2008, 05:33 
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Registriert: 06.09.2003, 00:00
Beiträge: 103
Die R+V Versicherungen der Raiffeisen+Volksbanken sind ja gerade in der Kritik, weil in einem Präzedenzfall eine türkischstämmige Frau auf Schadensersatz wegen Geschlechtsdiskriminierung nach dem AGG klagt (siehe auch hier in der sueddeutschen: "Hochschwanger ohne Existenzgrundlage"). Neben dem Einzelschicksal und dem Frauenbild der R+V, dem sich auch die Maedchenmannschaft annimmt, regt mich aber bei genauerer Betrachtung vor allem folgendes auf:

Die AGG-Police der R+V, die Unternehmen gegen Diskriminierungsklagen versichert, will auch sexuelle Belästiger schützen:

Zitat:
R+V übernimmt auch - wieder als einzige Versicherung - die Rechtsschutzkosten, wenn es noch nicht um Schadenersatz, sondern nur um einen Widerruf oder Unterlassung geht - etwa bei sexueller Belästigung oder ehrverletzenden Aussagen.


Und sexuelle Belästiger schützt die R+V sogar wenn es strafrechtlich bedeutsam wird:

Zitat:
Noch eine Besonderheit bei R+V: Neben den zivilrechtlichen Klagen, etwa wegen Mobbing oder entgangener Beförderung, schließt die Police auch strafrechtliche Verfahren ein, die bei Beleidigungen oder sexueller Belästigung eingeleitet werden.


Eine billige Versicherung gegen Strafzettel hat die R+V noch nicht im Angebot - aber sexuelle Belästigung immerhin ist jetzt mit Versicherungsschutz zu haben:
https://online.ruv.de/kredit/content/portal/makler/aktuelles/archiv/agg_police.jsp

Wenn jetzt viele überlegen ihr Nokia-Handy zurückzugeben (ich habe keines) möchte ich doch vorschlagen, Versicherungsverträge mit R+V zu kündigen (ich habe keinen mehr).

Es grüsst:
Gwyndon

_________________
Inter Surgo Meliore Omine


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 14.02.2008, 02:12 
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Registriert: 05.01.2008, 02:11
Beiträge: 3
So falsch finde ich das aber nicht.

Besonders in kleinen Betrieben mit weniger als einem Dutzend Arbeitnehmern kann eine Anklage den Unternehmensruin bedeuten. Ist die Gewinnspanne niedrig, zählt jeder €. Ging die sexuelle Belästigung von einem AN aus, der noch nicht lange angestellt war, und der Rest des Betriebes wusste davon nichts, weil das Opfer selbst noch neu ist und es verschwiegen hat, kann der Betrieb selbst nicht viel dafür. Wird der Täter selbst angeklagt, betrifft es das Unternehmen auch nicht. Andernfalls trifft es die falschen, weil neben dem Belästigungsopfer auch die anderen AN betroffen sind, die damit überhaupt nichts zu tun hatten. Ist dem Unternehmen auch bewusst, mit einer kostenintensiven Anklage rechnen zu müssen, wird es entsprechenden Druck ausüben, es überhaupt nicht zu einer Anklage kommen zu lassen. Eine Alternative wäre überhaupt nur AN eines bestimmten Geschlechts einzustellen. Ob damit Frauen zufriedener wären?

Ist der Täter der Eigentümer oder eine andere höhergestellte Person, die nach dem Vorfall nicht gleich gekündigt wird, wird sich die Versicherung hoffentlich überlegen, ob sie das Unternehmen auch versichern will. Bestimmt nicht ohne die Prämien entsprechend zu erhöhen.

Die Unternehmen, die es als Freifahrtsschein für sex. Belästigung sehen, sind hoffentlich doch in der Minderheit. Dass die Gegenseite nun womöglich einen besseren Anwalt aufstellen kann als ohne Versicherung, ist natürlich der Nachteil.


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