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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: extreme triggergefahr... abgeurteilte s. straftaten
BeitragVerfasst: 11.08.2008, 07:59 
ich wohne in einer kleinstadt von knapp 25 000 einwohnern... allein hier, wurden in diesem jahr drei täter, wegen mb an kindern bzw besitz von kinderpornografie verurteil, und eine anklage gegen einen exibitionisten abgewiesen, wegen schwerer seelischer krankheit... ich kopiere nun einfach einmal die artikel hier in diesen thread und bitte alle gut auf sich aufzupassen, falls sie es lesen wollen... und lediglich eines der urteile ist halbwegs akzeptabel, aber nur weil vorraussichtlich die sicherheitsverwahrung folgt.
erschreckend... in diesem fall habe auch ich als betroffene, nichts geahnt, obwohl der täter mir bekannt war und er sogar auf unsere hunde aufgepasst hat... :evil: warum, hat mal wieder scheinbar keiner etwas gemerkt oder geahnt... selbst ich nicht...

zum vergleich... vor kurzem wurde der Vorsitzende eines sportvereins, wegen steuerhinterziehung (und Sozialabgaben) in höhe von etwa 600.000 euro zu 4 jahren haft verurteilt (leider kann ich da nur auf mündliche überlieferung zurückgreifen)

chupito

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Exhibitionist wurde freigesprochen

Von Monika Röttger

Weiße und blaue Tabletten nehme er jeden Morgen. Die Frage, ob er Medikamente bekomme, konnte Ahmoud G. dem Richter des Wipperfürther Amtsgerichts, Armin Lührs, beantworten. Ansonsten war der Angeklagte nicht in der Lage, der Verhandlung wegen Exibitionismus zu folgen.
Im November 2006 ist der 29-jährige Syrer einer 54-jährigen Raderin begegnet und hat sich vor ihr selbst befriedigt. Die Frau erstattete daraufhin Anzeige. Zu diesem Vorwurf konnte der Angeklagte keine Aussage machen. Denn der 29-Jährige ist schwer seelisch krank. Wie der medizinische Gutachter erklärte, leidet Ahmoud G. unter einer paranoiden Schizophrenie.

So sei mit dem Syrer kein geordnetes, themenbezogenes Gespräch möglich. Der Mann sei immer wieder geistig abwesend und habe dabei wahrscheinlich Halluzinationen. Die Tragweite seiner Handlung und deren Strafbarkeit war ihm auch nicht bewusst. Der enthemmte Sexualbetrieb ist nach Aussage des Arztes ein Symptom der Krankheit.

Dass ein solcher Vorfall noch einmal vorkommt, soll eine medikamentöse Behandlung ausschließen. Die "blauen und weißen Pillen" sind starke Beruhigungsmittel, angstlösende Medikamente und Antidepressiva. Letztere sollen den Sexualtrieb hemmen. Zudem wird der Mann von einem ambulanten Pflegedienst betreut, bald soll er ins Betreute Wohnen aufgenommen werden.

Aufgrund seiner Erkrankung wurde Ahmoud G. wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Am Ende der Verhandlung fragte Richter Lührs den Angeklagten, ob er wisse, warum er im Gerichtssaal sei. Daraufhin gab der Syrer an: "Vielleicht bekomme ich heute eine Arbeitserlaubnis."

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Wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Von Christian Kreckel

Insgesamt sechs Stunden dauert gestern die Verhandlung vor der zweiten großen Strafkammer im Landgericht Köln wegen sexuellem Missbrauch an einem Kind. Und immer wieder stellt Richter Wolfgang Hansel dem Angeklagten die gleiche Frage:

"Wie können Sie von einem einmaligen Vorfall sprechen, wenn sie schon mehrfach wegen solcher Delikte angeklagt waren und es sogar zustande bringen, vor einem dreijährigen Mädchen im Beisein ihres fünfjährigen Bruders zu masturbieren?" So geschehen am frühen Abend des 2. April 2007.

Der 51-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt erst seit zwei Jahren in Rade wohnt, greift die beiden Kinder laut Anklageschrift beim Spielen auf. Dann führt er sie in seine Wohnung. Während sich der Fünfjährige direkt von der Spielekonsole im Wohnzimmer ablenken lässt, nimmt der Angeklagte mit dem Mädchen auf dem Sofa Platz. Dort entblößt er sein Geschlechtsteil, zieht der Dreijährigen die Hose aus und befriedigt sich selbst. Danach hebt er das Opfer auf einen Tisch und legt erneut Hand an sich. Nach einem Gang ins Bad bringt er die Kinder dann zurück zur Tür.

Der Angeklagte, dessen Leben von Kindheit an durch Heimaufenthalte bestimmt war, erklärt: "Ich möchte mich bei der Familie der Kinder entschuldigen. Es ist einfach über mich gekommen. Ich mache so etwas für gewöhnlich nicht."

Was Richter Hansel so nicht stehen lassen kann: Schon einmal musste der Angeklagte wegen sexuellem Missbrauchs an einem Kind bereits mehrere Jahre im psychiatrischen Krankenhaus verbringen - schon damals wurde ihm starker Sexualtrieb zugeschrieben. Bei einem weiteren Fall vor der Jahrtausendwende saß er ein halbes Jahr in U-Haft, bevor das Verfahren eingestellt wurde. Im Jahr 2005 wurde der alleinstehende Mann vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach in einem dritten Prozess freigesprochen.

Sehr zum Leid der Mutter der Dreijährigen, die gestern unter Tränen ihre Aussage macht: "Die Kinder haben sich sehr verändert. Sie haben nun Ängste und Albträume." Die 29-Jährige kennt nur das Gesicht des Angeklagten, trifft ihn vor der Tat ab und zu in kirchlichen Einrichtungen, wo der 51-Jährige sehr aktiv und stets hilfsbereit ist.

Absurd: Sogar am Abend der Tat geht er noch in den Gottesdienst, wird auf dem Heimweg dann aber von einem Unbekannten verprügelt. Vom Krankenhaus aus wandert er direkt nach Bedburg-Hau, von dort dann in die U-Haft in die JVA Köln.

Gestern führte sein Weg in den Gerichtssaal, wo ihn auch die DNA-Probe von der Unterhose des Opfers überführt. Ein Schock für seine Bezugsbetreuerin, die als Zeugin geladen ist: "Das ist nicht der Mensch, den ich kennen gelernt habe." Umso mehr dürfte die Diakoniemitarbeiterin die Aussage irritieren, die der 51-Jährige gestern kurz vor Ende des ersten Prozesstages auf hartnäckiges Nachfragen von Richter Hansel macht.

"Ja, ich habe bei der Selbstbefriedigung des öfteren auch an Kinder gedacht", gibt der Angeklagte zu Protokoll. Obwohl die Verhandlung am 21. Februar mit der Vernehmung einer langjährigen Freundin des Mannes fortgesetzt wird, scheint eine Sache jetzt schon klar: Mit Einstellung oder Freispruch wird dieser Fall wohl nicht enden.


51-jähriger Rader wegen sexuellem Missbrauch in Psychiatrie

Von Sabine Naber

Wegen sexuellen Missbrauchs an einem dreijährigen Mädchen verurteilte Richter Wolfgang Hansel gestern Mittag im Kölner Landgericht den 51-jährigen Angeklagten aus Radevormwald zu vier Jahren Freiheitsstrafe.

Damit folgte er dem Antrag der Opferschutzanwältin Juliane Hilbricht, die die beiden beteiligten Kinder als Rechtsanwältin vertrat. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und sechs Monate gefordert. Einig waren sich alle Beteiligten, dass der Täter die Strafe in einem psychiatrischen Krankenhaus verbringen muss.

"Sie sind pädophil und gefährlich. Intensiver Körperkontakt, Streicheln und sich vor einem kleinen Mädchen selbst zu befriedigen - das ist eine kriminelle Sauerei", fand Richter Wolfgang Hansel deutliche Worte mit Blick auf den Tattag. "Und dass Sie nach dem Missbrauch in die Messe gegangen sind und später sogar noch beim Kirchenchor fromme Lieder gesungen haben, da bleibt mir die Spucke weg."

Schon einmal war der Täter wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden, hatte mehrere Jahre in einem psychatrischen Krankenhaus verbracht.

Das war am Abend des 2. April geschehen: Der 51-Jährige, der sich - so der Staatsanwalt - "als vertrauensvoller Onkel aus der Nachbarschaft ausgegeben hatte", holte das dreijährige Mädchen und ihren fünfjährigen Bruder in seine Wohnung. Während sich der Junge vor den Fernseher hockte, setzte sich der Täter mit dem kleinen Mädchen auf das Sofa, entblößte sein Geschlechtsteil, zog der Dreijährigen die Hose aus und befriedigte sich mehrfach selbst.

"Eine ganz schwere Abartigkeit und eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit", bescheinigte ihm Dr. Nathan Wenzel aus nervenärztlicher Sicht. Der Arzt, der den Angeklagten aus der forensischen Klinik in Bedburg-Hau kennt, betonte während des Prozesses: "Je jünger die Kinder sind, umso ausgeprägter ist die pädophile Tendenz des Täters. Und in diesem Fall waren sogar zwei kleine Kinder beteiligt", so der Arzt, der ebenso wie sein Kollege, der Psychologe Paul Maria Phillipsen, eine Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus empfahl.

Beide Fachärzte schilderten den Täter als einen eher verschlossenen Menschen, der beim Thema "sexuelle Kontakte" die Gespräche jedes Mal abbrechen wollte. "Er hat Schwachstellen im geistigen Bereich, Aggressionen richten sich aber eher gegen sich selbst als nach außen."

Die Nebenklägerin, die bei dem Prozess die beiden betroffenen Kinder vertrat, schilderte die große Belastung, der die Familie seit dem Missbrauch ausgesetzt ist. Beide Kinder seien so traumatisiert, dass sich die Familie inzwischen eine andere Wohnung habe suchen müssen.

"Es tut mir von Herzen leid, dass mir so was passiert ist", erklärte der Täter in seinem Schlusswort. Gegen das Urteil werden er und seine Verteidigerin keine Rechtsmittel einlegen.

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Hückeswagener verging sich an minderjährige Stieftochter

Von Anja Carolina Siebel

In der vergangenen Woche wurde ein 50-jähriger Mann aus dem Rader Freizeitpark Kräwinkel zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt. Er hatte über Jahre hinweg Jungen sexuell missbraucht.

Nachdem dieser Fall für große Betroffenheit gesorgt hatte, muss sich das Kölner Landgericht seit vergangenen Freitag erneut mit einem Sexualfall aus unserer Region befassen.

Werner D. (42) aus Hückeswagen (alle Namen von der Redaktion geändert) nahm auf der Anklagebank der 2. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts Platz. Sexueller Missbrauch in sechs Fällen lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Seit März 2001 soll der gelernte Maurer seine heute 16-jährige Stieftochter Stefanie sexuell missbraucht haben.

"Leider konnten wir nicht alle Straftaten zur Anzeige bringen", erklärte Annedore Reich-Brinkmann. Die Wipperfürther Fachanwältin für Familienrecht trat für das Opfer als Nebenklägerin auf. "Nur die Übergriffe, an die Stefanie sich genau erinnern kann, werden berücksichtigt", so Reich-Brinkmann.

Als die Mutter des Mädchens am 29. März 2006 früher als geplant von der Arbeit gekommen sei, habe sie Werner D. mit ihrer Tochter schmusend in dessen Schlafzimmer ertappt, schilderte die Anwältin. Daraufhin sei es zur Anzeige gekommen. Werner D. lebte zu diesem Zeitpunkt bereits von Stefanies Mutter getrennt, versorgte aber tagsüber die gemeinsame Tochter Jana (heute 5). Stefanie habe ihn und Jana regelmäßig besucht.

Werner D. gab die sexuellen Handlungen mit seiner minderjährigen Stieftochter vor Gericht zu. Gleichwohl habe sie "freiwillig mitgemacht" und er sei ihr gegenüber nie gewalttätig geworden. Zum Geschlechtsverkehr sei es nie gekommen. Stefanie habe ihn oral und mit der Hand befriedigt.

"Körperlichen Verkehr mit dem Angeklagten konnte das Mädchen immer abwehren", bestätigte die Psychologin, bei der Stefanie seit Herbst 2006 in Behandlung ist. Die Treffen mit ihrem Stiefvater habe das Mädchen in den Therapiestunden als "Pflichtübung" geschildert: "Sie hatte Schuldgefühle und Angst, dass der Stiefvater sie umbringt, wenn sie ihn nicht besuchen und seinen Wünschen nachkommen würde."

Während der Therapiesitzungen habe das Mädchen gewürgt, wenn von den sexuellen Handlungen die Rede war. Die Schülerin leide seit einiger Zeit unter Schlafstörungen und Angstzuständen, erzählten die Therapeutin sowie der leibliche Vater, bei dem Stefanie zurzeit lebt. In naher Zukunft müsse die 16-Jährige deshalb eine mehrmonatige stationäre Therapie antreten. "Es wird Jahre dauern, bis sie ihren Alltag wieder vernünftig meistern kann", prognostizierte die Therapeutin.

- Das Urteil gegen Werner D. kündigte Richter Werner Hansel für den morgigen Dienstag an.



Artikel vom: 10.04.2008

Fünf Jahre Haft für Stiefvater wegen sexuellem Missbrauch

(kam). Zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wurde Werner D. (Namen von der Redaktion geändert) vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes Köln verurteilt.

Wie berichtet, wurde dem 42-jährigen Remscheider, der lange in Hückeswagen gelebt hat, vorgeworfen, seit März 2001 seine heute 16-jährige Stieftochter Stefanie mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Zur Anklage kamen nicht alle Übergriffe, sondern nur die, an die sich das Opfer genau erinnern konnte. Diese gelten nun als nachgewiesen.

Aufgefallen war der gelernte Maurer, als er von seiner damaligen Lebensgefährtin, der Mutter des Opfers, mit der heute 16-jährigen schmusend im Schlafzimmer erwischt worden war. Der Angeklagte gab die sexuellen Handlungen zwar zu, behauptete aber Stefanie, die zur Tatzeit in vier Fällen noch jünger als 14 Jahre alt war, habe "freiwillig mitgemacht". Das sahen Vorsitzender Richter Werner Hansel und die Schöffen anders. Der 42-Jährige habe die Angst des Kindes ausgenutzt.

Werner D. muss nun die nächsten fünf Jahre für die Taten absitzen. Wie lange die Folgen für das jugendliche Opfer dauern, ist zurzeit noch nicht abzusehen. "Es wird Jahre dauern, bis sie den Alltag wieder meistern kann", sagte die Therapeutin vor Gericht, bei der die 16-Jährige seit Herbst 2006 in Behandlung ist.

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Tagebuch eines Biedermanns

Von Frank Michalczak

Seine Tagebuch-Eintragungen künden von einem Leben als Biedermann. Ganz genau hielt er seit 1998 fest, wann er sein Holzhaus in Kräwinkel strich, mit wem er eine Gartenparty feierte. Er dokumentierte, an welchem Tag die Hecke geschnitten wurde, wer ihm zum Geburtstag gratulierte und wer nicht.

"Aber es sind so gut wie keine Emotionen zu erkennen. Er schreibt weder von Sehnsüchten noch von Wünschen. Und auch nicht von seiner Sexualität", erklärte gestern ein Psychologe im Kölner Landgericht.

Hinter verschlossenen Türen ging es in der zweiten großen Strafkammer um die düstere Seite des gebürtigen Solingers, der zuletzt im Freizeitpark Kräwinkel lebte. Drei Jungen sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, was der 50-Jährige ihnen angetan hat. Zum Teil über Jahre hinweg, so der Vorwurf der Anklage, soll er sie sexuell missbraucht haben. Inklusive weiterer Taten und Opfer legt ihm die Staatsanwaltschaft hochgerechnet 1200 Fälle zur Last. Dies hat der Mann weitgehend eingeräumt.

Aber: Was ist das für ein Mensch, der es offenbar versteht, das Vertrauen von kleinen Jungen zu gewinnen, um sie anschließend zu benutzen? Licht in dieses Dunkel konnte auch das Tagebuch kaum bringen: "Nur an ganz wenigen Stellen werden in seinen Aufzeichnungen Gefühle erkennbar", so der Gutachter: "Etwa, als seine Hündin stirbt. Da beschreibt er eine 'schwere Stunde', als sie eingeschläfert werden musste." Ansonsten sei sein Tagebuch lediglich ein nüchternes Protokoll von Alltäglichkeiten - zwischen seinem Leben im Freizeitpark, Treffen im durchaus großen Bekanntenkreis und seinem Job auf einer Tankstelle.

Von der krankhaften Neigung des Angeklagten will hingegen niemand etwas geahnt haben. Auch nicht der Vater, der im Freizeitpark Kräwinkel seinen kleinen Sohn in die Obhut des Mannes gegeben hatte. "Wir kannten uns vom Campingplatz und er war immer freundlich, höflich und hilfsbereit." So habe er nichts Ungewöhnliches daran finden können, dass sich der 50-Jährige um den Jungen kümmerte - ihn von der Schule abholte und Hausaufgabenhilfe anbot. Auch gegen einen Hollandurlaub der beiden hatte er offenbar nichts einzuwenden.

Die 71-jährige Mutter des Angeklagten fand ebenfalls nie ungewöhnliche Seiten an dem Verhalten ihres Sohnes. Er sei als Kind "lieb, nett und gut erzogen" gewesen. In seiner Jugend habe er viele Freunde gehabt, sei oft Motorrad gefahren.

Als er etwa 28 Jahre alt war, sei er von zuhause ausgezogen. Doch der Kontakt zu seinen Eltern riss nie ab. Hilfsbereit wie er sei, habe er ihr im Garten geholfen - und dabei auch häufiger Jugendliche mitgebracht, die ein paar Euro für die Arbeit bekamen. "Und die schienen glücklich und zufrieden zu sein." Sie habe jedenfalls keinen Anlass gehabt, "etwas Böses" zu denken. Ob sie denn jemals etwas von "Problemen" ihres Sohnen gewusst habe, wollte Richter Hansel wissen: "Nein, nie. Alle haben ihn gemocht. Und noch heute können viele nicht glauben, dass er das getan hat."

Seine Schwester bezeichnete ihn als verlässlichen Menschen, der für sie in Notsituationen da war - "auch, wenn es nicht so den rechten Kontakt gab". Auch ihre beiden Söhne seien zuweilen bei ihm gewesen, ohne dass aber etwas passiert sei, wie die jungen Männer gestern im Gerichtssaal versicherten.

"Und ich glaube ihnen", erklärte die 45-Jährige. "Aber: Haben Sie es denn nicht seltsam gefunden, dass Ihr Bruder mit einem fremden Jungen drei Wochen nach Spanien reist?", fühlte ihr der Richter auf den Zahn. "Ich habe ihn einmal darauf angesprochen", antwortete sie: "Und da sagte er nur, ich müsse mir keine Sorgen machen."

Aufkeimendes Misstrauen habe sie schnell verworfen - schließlich habe er sich ja nicht im Geheimen mit den Jungen getroffen, sondern öffentlich. "Und außerdem haben wir uns in unserer Familie alle gerne mit Kindern umgeben."

Der Angeklagte selber verfolgte mit stoischer Ruhe die Aussagen. Einblick in sein Seelenleben gewährte er in den öffentlichen Teilen der Verhandlung nicht, sondern blieb einsilbig.

Auch die Aussage eines Gummerbacher Kriminalbeamten brachte ihn nicht aus der Fassung. Der Ermittler erklärte, wie er gelöschte Fotos auf der Festplatte des Computers des Angeklagten wieder sichtbar machte. Fotos mit "sexuellem Hintergrund".

Heute wird das Urteil im Kölner Landgericht erwartet.




Artikel vom: 20.03.2008

Sexueller Missbrauch in 1 200 Fällen

(zak). Am Donnerstag, 27. März, beginnt im Kölner Landgericht der Prozess gegen einen 50-jährigen Rader, dem teils schwerer sexueller Missbrauch in 1 200 Fällen zu Last gelegt wird.
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Er soll zwischen 1996 und Sommer 2007 insgesamt sechs Jungen sexuell missbraucht haben. Sie waren zur Tatzeit zwischen neun und 15 Jahre alt. Laut Anklageschrift missbrauchte er die Opfer teilweise bei Urlaubsreisen, teils über längere Zeiträume.

Der Prozess findet in der zweiten großen Stafkammer statt und ist auf vorerst vier Verhandlungstage angesetzt.




Artikel vom: 28.03.2008

Geständnis wegen 1 200-fachem sexuellem Missbrauch

Von Michael Granz

Was treibt einen Mann dazu, über Jahre hinweg Jungen zu missbrauchen? Wie schaffte er es, sich das Vertrauen der Eltern zu erschleichen - und die Kinder so zu manipulieren, dass seine Taten zum Großteil erst Jahre später ans Licht kommen?

Wie kann ein Mann sich über Jahre hinweg mitten im Ferienpark Kräwinkel an Kindern vergreifen, ohne dass sein Umfeld aufmerksam wird? Es ist das Psychogramm eines Pädophilen, das der Vorsitzende Richter Wolfgang Hansel und die zweite große Strafkammer am Kölner Landgericht seit gestern versuchen nachzuzeichnen.

Über 1 200 Fälle von teilweise schwerem Kindesmissbrauch wirft die Staatsanwaltschaft dem 50-jährigen Radevormwalder vor, der seit gestern auf der Anklagebank sitzt. Zusammengesunken, scheinbar eingeschüchtert hörte der unscheinbare Mann, wie die Staatsanwältin in nüchern-drastischen Worten seine Taten beschrieb. Mindestens seit 1996 habe sich der gebürtige Remscheider bei minderjährigen Jungen und ihren Eltern das Vertrauen erschlichen, so die Staatsanwältin.

In seinem Haus am Ferienpark Kräwinkel sei es dann regelmäßig zu sexuellen Übergriffen gekommen. Zwei Kinder aus Wermelskirchen, zwei aus Solingen und ein Kind aus Radevormwald im Alter zwischen neun und 15 Jahren sollen zwischen 1996 und 2007 zu seinen Opfern gehört haben.

Allein zwischen 2002 und 2005 habe die Staatsanwaltschaft Hinweise, dass sich der Angeklagte mehrmals in der Woche an einem Elfjährigen vergangen habe. Allein in diesen Jahren sei es hochgerechnet zu fast 1 000 Fällen von Missbrauch gekommen, so die Staatsanwaltschaft.

An seiner Arbeitsstelle habe der Mann die Eltern seiner Opfer kennen gelernt. Auf geschickte Art habe es der Beschuldigte verstanden, sich das Vertrauen zu erschleichen. Das ging so weit, dass die Eltern ihre Kinder dem 50-Jährigen auch für den Urlaub anvertrauten. So fuhr der Angeklagte mit den Minderjährigen nach Spanien, Holland oder nach Norddeutschland. Auch hier soll es regelmäßige Übergriffe gegeben haben.

Aufgeflogen war der Beschuldigte, als einer der Jungen sich der Polizei in Bergisch Gladbach anvertraute. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei Beweismittel. Seit September sitzt der Radevormwalder in Untersuchungshaft.

Seine Verteidigerin kündigte beim gestrigen Prozessauftakt ein Geständnis des Angeklagten an. Zu seinen Taten allerdings will er sich nur hinter verschlossenen Türen äußern. Unter Berufung auf das Recht des Persönlichkeitsschutzes schloss Richter Wolfgang Hansel daher die Öffentlichkeit vom Prozess aus; bis in den späten Nachmittag hinein befragte das Gericht den Angeklagten nichtöffentlich.

In den nächsten Tagen sollen die Ermittlungsergebnisse der Polizei gehört und ein psychologisches Gutachten erstellt werden. Neben einer langjährigen Haftstrafe steht auch eine mögliche Sicherungsverwahrung im Raum, sofern der Angeklagte als Hangtäter mit Gefahr zur Wiederholung eingestuft wird. Das Urteil soll am 2. April verkündet werden.




Artikel vom: 03.04.2008

Kräwinkler wegen mehr als 530 Fällen von Kindesmissbrauch verurteilt

Von Kerstin Neuser

Er sei "einer der schlimmsten Sexualverbrecher, den das Gericht in den letzten Jahren hier auf der Anklagebank hatte", urteilte Richter Wolfgang Hansel gestern: Elf Jahre muss der Pädophile aus dem Ferienpark Kräwinkel hinter Gitter; zudem ordnete die 2. Große Strafkammer Sicherungsverwahrung an. Ob der 50-Jährige jemals wieder frei kommt, müssen nach Ablauf der Haft Gutachter beurteilen

.Es war nicht nur die Fülle der Taten, die das Gericht schockierte. Sondern vor allem die "kriminelle Energie", die der Angeklagte dabei an den Tag legte: Zum Teil über Jahre hinweg spielte er eine Doppelrolle für die Jungen, die er sexuell missbrauchte. Auf der einen Seite knüpfte er als "netter Onkel" Kontakt zu den Opfern.

Der vermeintliche Biedermann kümmerte sich um die Kinder, unternahm mit ihnen Ausflüge ins Schwimmbad, verrichtete gemeinsam mit ihnen Gartenarbeit, man lachte zusammen. Alles Dinge, nach denen sich die Jungen sehnten, denn mit einer Ausnahme stammten sie alle aus schwierigen sozialen Verhältnissen. "Er war eine Art Vaterersatz", fasste Opfer-Anwältin Heike Arndt zusammen.

Doch dann gab es eben die Momente, in denen der nette Onkel sexuelle Handlungen einforderte. Zum Teil in seinem Haus im Freizeitpark Kräwinkel, zum Teil auf Urlaubsreisen, die die Eltern recht gedankenlos genehmigten. Mehr als 530 Missbrauchsfälle an Kindern zwischen neun und 15 Jahren sah die Kammer am Ende als erwiesen an.

Für die sexuellen Handlungen gab es Gegenleistungen. In seinem PC hatte der Angeklagte dazu virtuelle "Guthaben-Konten" eingerichtet, auf denen er Sex mit Schwimmbad-Besuchen oder Ausflügen "verrechnete". Hin und wieder gab es auch Bargeld für die Kinder. "Sie haben ein regelrechtes Marketing-Konzept aufgebaut, um die Opfer an sich zu binden", befand die Staatsanwältin: So konnte er sicher sein, dass die Kinder wiederkommen würden.

Diese emotionale Abhängigkeit der Opfer von ihrem Peiniger erkläre auch, warum die Kinder all die Taten über sich ergehen ließen, ohne sich zu wehren. Doch die vermeintliche Freiwilligkeit, die der Angeklagte daraus ableitete, habe es nie gegeben: "Sie haben sehr wohl Gewalt ausgeübt - psychische Gewalt."

Mindestens zehn Jahre lang hielt der Angeklagte dieses System aufrecht. "Sie haben sich eingerichtet in Ihrem Leben. Und Sie haben ihr komplettes Sozialleben auf Ihre sexuelle Disposition ausgerichtet", befand die Staatsanwältin, nachdem ein Psychiater dem Angeklagten einen deutlichen sexuellen Hang zu vorpubertären Jungen bescheinigt hatte. Die Übergriffe waren über zehn Jahre hinweg eingebettet in den normalen Tagesablauf.

"Und man muss sich vorstellen, was passiert wäre, wenn nicht eines der Opfer zur Polizei gegangen wäre", sagte Opfer-Anwältin Arndt: Die anderen Jungen hatten die Taten verdrängt. "Ich will das einfach nur vergessen", hatte einer von ihnen sein Schweigen begründet.

Die Verteidigerin des Angeklagten hatte das umfangreiche Geständnis des 50-Jährigen hervorgehoben. Zudem hätten auch die Eltern der Jungen ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Strafkammer wies diesen Einwand jedoch zurück - und ging in ihrem Urteil noch deutlich über den Antrag der Staatsanwältin (neun Jahre und neun Monate) hinaus.

Bis zuletzt habe der Angeklagte seine Taten bagatellisiert und nicht eingesehen, dass er auf besonders niederträchtige Art und Weise die schwierige soziale Lage der Jungen für sich ausgenutzt habe, befand Richter Hansel: "Gerade das macht Sie so gefährlich." Und: "Hätten Sie nicht gestanden, wäre das ein Fall für die Höchststrafe gewesen."

Die Verteidigung kann Revision gegen das Urteil eingelegen; ob sie das Urteil akzeptiert, steht noch nicht fest.


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