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 Betreff des Beitrags: Info für Kindersicherheit
BeitragVerfasst: 25.12.2009, 22:39 
Ein Plus an Sicherheit im Lebensraum Ihrer Kinder
Mit Hilfe von trackyourkid können Sie den Aufenthaltsbereich Ihres Kindes
per Internet oder SMS abfragen.

Ihr Kind benötigt dazu lediglich ein Handy, ganz gleich, ob es ein
Prepaid- oder Vertragshandy ist. Mit trackyourkid können Sie den Aufenthaltsort Ihres Kindes abfragen! Trackyourkid ortet das Handy Ihres Kindes und teilt Ihnen mit, wo es sich gerade befindet. So bietet die Handyortung über trackyourkid eine ganz neue Art der Sicherheit.

Weitere Infos unter
www.trackyourkid.de

• Keine teuren Zusatzgeräte notwendig
• Einfache Abfrage per Internet oder mobil per Handy
• Mit jedem deutschen Vertrag oder Prepaid-Karte nutzbar
• Rund um die Uhr verfügbar
• Sanfte und sichere Kontrollmöglichkeit
geortet werden kann
Sanfte und sichere Kontroll-Möglichkeit
Ortungen schon ab 0,40 Euro

Unter genannte Webseite bietet Handy für Kinder an.
www.kinderhandy-shop.de

P.S Hab es hier reingestellt, dann kann es auch von Öffentlichen User
gelesen werden.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26.12.2009, 00:55 
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Registriert: 11.07.2007, 21:30
Beiträge: 36
hm ich kenn mich damit nciht aus, aber könnten dann nciht auch andere dieses handy orten? also zb. jemand mein handy orten???


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26.12.2009, 12:51 
Offline

Registriert: 11.07.2007, 21:30
Beiträge: 36
ja das hatte ich auch gelesen... aber naja ich stell mir das dann so vor, dass sich jemand mein Handy nimmt, das freischaltet ohne mein wissen und das man dann geortet wird. oder wird bei jeder ortung nochmal nachgefragt?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 27.12.2009, 00:07 
@jenna
du hast die Möglichkeit bei deinen Netzanbieter nachzufragen ob dein Handy registriert ist für Ortung. Falls du meinst jemand hätte in deiner Abwesenheit dich zur Ortung registriert.

Es gibt auch Handyortungs -Seiten, auf denen man selbst keinen Einfluss hat. Jeder kann x-beliebige Handy-Nummern dort eingeben und dann wird man geortert. Das ist eine strafbare Handlung.

Wie funktioniert eine Handyortung genau?
Ein Handy zu orten ist für den Anwender kaum schwerer als das übliche Internetsurfen. Dabei liefert aber im Hintergrund der Netzbetreiber die wichtigsten Informationen zu der Handy Ortung. Dieser registriert nämlich immer, in welchem Sendemast das jeweilige Handy momentan eingeloggt ist. Jeder Sendemast deckt einen bestimmten Bereich ab. Dieser ist in der Stadt wesentlich geringer als auf dem Lande. Beispielsweise kann man von einer Genauigkeit von ca. 300m ausgehen, auf dem Lande kann es schon mal um Kilometer gehen. Auch der Wechsel von einem Sendemast zum anderen wird protokolliert und somit weiß der Netzbetreiber stets, wo man sich ungefähr befindet. Handyfinder- bzw. Handyortung Dienste greifen auf diese Informationen zurück und liefern das Endergebnis in Form von Landkarten oder Straßenangaben.

Handyortung für jedermann?
Eine Handyortung kann nur durchgeführt werden, wenn das Gegenüber zugestimmt hat. Die meisten Anbieter sichern sich ab, indem einfach eine SMS von dem betroffenen Handy aus an den Netzbetreiber geschickt werden muss. Dies dient als Erlaubnis für den Netzbetreiber, die Ortungsdaten an den Ortungs-Dienst weiterleiten zu dürfen.

Natürlich kann man auch das Handy des Partners ohne sein Wissen entwenden, und eine Zustimmung mittels SMS senden. Auch wenn kaum bewiesen werden kann, wer tatsächlich die SMS geschickt hat, macht man sich durch solch eine Handlung strafbar und sollte es daher lieber bleiben lassen, auch wenn einen die Eifersucht zu vielerlei Raffinessen verführen mag.
Quelle :google



Handy-Ortung: Bundesregierung bremst Hobby-Spione

Die Bundesregierung hat einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von Handy-Besitzern beschlossen. Der derzeitigen Praxis von Ortungsdiensten, sich per SMS die Bestimmung des Aufenthaltsortes erlauben zu lassen, schob das Kabinett einen Riegel vor. In Zukunft müssen Betroffene schriftlich zustimmen.

"Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben", sagte Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Lindemann leitet derzeit das Ministerium bis der Nachfolger von Horst Seehofer (CSU), der am Montag zum Ministerpräsidenten von Bayern gewählt wurde, feststeht.

Die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und somit die Ortung von Mobiltelefonen soll künftig nur noch dann möglich sein, wenn der Inhaber des Mobilfunkanschlusses "ausdrücklich, gesondert und schriftlich" zugestimmt hat.

Wer ein verlorenes oder gestohlenes Handy orten, den Partner kontrollieren oder nur mal schauen will, wo sich der Nachwuchs gerade aufhält findet im Internet zahlreiche Ortungsdienste. Die Anbieter teilen bei Angabe der Mobilfunknummer den Aufenthaltsort des Handys mit. Zur Einwilligung verlangen sie derzeit nur eine SMS von dem gesuchten Handy.

Eine SMS ist jedoch einfach zu fälschen und belegt nicht, dass sie tatsächlich vom Inhaber des Handys und nicht einer dritten Person versendet wurde. Zum Beispiel wenn jemand sein Handy einige Minuten unbeaufsichtigt lässt.

Handy-Besitzer müssen bewusst einwilligen. Eine Mitteilung, wo sich jemand befindet, betrifft nach Ansicht des Bundesverbraucherministeriums jedoch die Persönlichkeit erheblich.

Daher habe sich das Ministerium für die Regelung eingesetzt, nach der Ortungen nur zulässig sind, wenn der Handy-Besitzer bewusst eingewilligt hat. Zusätzlich soll der Handy-Besitzer über die Zahl der erfolgten Ortungen spätestens bei der fünften Standortfeststellung informiert werden.

Die neue Regelung wird in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht und voraussichtlich erst in einigen Monaten in Kraft treten.
Quelle:Netzwelt/News


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 27.12.2009, 21:07 
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Registriert: 11.07.2007, 21:30
Beiträge: 36
Danke :D


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