Hallo
Ich habe mal eine Frage.
Habe letztes Jahr den Antrag gestellt (wobei mir nur eine Szene erinnerlich ist). Nun habe ich vor einiger Zeit einen Ablehnungsbescheid bekommen und selbst ein Widerspruch war erfolglos (wobei die Anwältin die Begründung für den Widerspruch nicht rausgeschickt hat - "wegen Urlaub") und auch der Umgang von der Anwältin mit mir lässt zu wünschen übrig... jetzt kam ein Brief von ihr von wegen "wir müssen jetzt klage einreichen" und ich soll den Prozesskostenhilfe-Antrag doch vollständig zurück schicken. Dabei habe ich beim letzten Termin gesagt dass ich nicht weiß ob die Kraft reicht und jetzt soll ich einfach - pffff -.-
Nun zu meiner Frage: was soll ich tun? Ich will falls klage eingereicht wird nicht mehr von ihr vertreten werden und überhaupt: ist es sinnvoll klage einzureichen (die Kraft dafür inbegriffen) wenn nur eine Szene erinnerlich ist und ich keine beweise habe? Eine gynäkologische Untersuchung als Kind reicht denen nicht sowie auch dass es keiner leugnet und bagatellisierende Worte vom Täter widergibt. Der Täter hat schon vor längerer Zeit ins gras gebissen.
Raindrop