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 Betreff des Beitrags: Frage zur Fahrtkostenerstattung
BeitragVerfasst: 02.08.2013, 11:40 
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Registriert: 12.07.2013, 07:50
Beiträge: 4
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Ich fahre 76km zu meinem Therapeuten. Gibt es die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung??

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Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Fahrtkostenerstattung
BeitragVerfasst: 02.08.2013, 12:25 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Ja. Du musst nur 2% deines Einkommens für Gesundheitsleistungen dazuzahlen (ohne die Leistungen, für die es kein Rezept braucht wie zB Hustenmittel, die zählen extra). Bei chronischer Krankheit (wenn du 1 Jahr lang wegen ein und derselben Sache mindestens 1x pro Quartal beim Arzt warst) nur 1%. Für Bezieher von Hartz4 sind es pauschal 40 Euro im Jahr, die man selbst tragen muss.

Du stellst bei der Krankenkasse den Antrag auf Befreiung und eventuell Rückzahlung bereits zuviel geleisteter Eigenleistungen.

Am besten rufst du dazu die Krankenkasse an, sagst, dass du das möchtest und bittest um Beratung, welche Unterlagen sie benötigen.

Für Fahrtkosten gibts da ne Pauschale für Kilometer mit dem eigenen PKW oder eben die Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel einreichen.

Quittungen am besten immer aufheben. Die Praxisgebühr zählte auch dazu, die ist aber ja dieses Jahr abgeschafft worden, sodass du sie nicht leisten musstest.

Manche Quittung kann man auch nachträglich bekommen, da die Ärzte es ja im Computer haben, was sie dir in Rechnung gestellt haben.

Übrigens gehören auch Zahnarztkosten dazu und verordnete Krankengymnastik.

Das füllst du alles aus, schickst es hin und kriegst wenn du drüber bist den Befreiungsausweis (mit dem du zukünftig nichts mehr zubezahlen musst, wenn du ihn zB dem Apotheker vorlegst (außnahme wie gesagt Hustenmittel und anderes frei verkäufliche). Und das überzahlte Geld wird dir auf dein Konto überwiesen.

Du kannst auch weiter sammeln und bei Gelegenheit immer wieder die neuen Quittungen einreichen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Fahrtkostenerstattung
BeitragVerfasst: 02.08.2013, 16:29 
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Registriert: 09.09.2002, 00:00
Beiträge: 1831
huhu,

das mit der % regelung gilt bei fahrkosten (zumindest zu ambulanten behandlungen) so nicht..

schau mal hier, da steht ganz viel, z.b. dass fahrten zu ambulanten behandlungen nur selten erstattet werden und man auf jeden fall vorher mit der krankenkasse reden muss:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... n-133.html

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