Stolzenauer Vater wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter verurteilt
Für sieben Jahre hinter Gitter geschickt / Reue mildert Strafe / Familien-Tragödie
VON WIEBKE BRUNS
Stolzenau/Verden (wb). Wegen sexuellen Missbrauchs seiner zu Beginn der Taten erst zweijährigen Tochter ist ein 31 Jahre alter Angeklagter aus der Gemeinde Stolzenau gestern zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Verden sprach ihn in 39 Fällen schuldig. Die Taten erstreckten sich über einen Zeitraum von circa viereinhalb Jahren.
"Ein so kleines Kind haben wir bislang nur ganz selten als Opfer gehabt", betonte Staatsanwältin Regina Steinebach in ihrem Plädoyer. Dem stimmte die 3. Große Strafkammer im Urteil zu, blieb aber deutlich unter den von der Juristin geforderten neun Jahren.
Die erste Tat fand im Herbst 2004 statt, die zweijährige nackte Tochter auf einer Wickelkommode, hatte den Angeklagten dermaßen erregte, dass er vor dem Kind onanierte. "Alleine zwischen Weihnachten 2005 und Mitte 2006 hat er das Mädchen in mindestens 18 weiteren Fällen sexuell missbraucht", so der Vorsitzende Richter Joachim Grebe in der Urteilsbegründung.
Immer wieder betonte der Vorsitzende, wie jung das Mädchen war und wie sich die Taten in ihrer Ausführungsweise verstärkten. Das Gericht erkannte in elf der 39 Fälle auf schweren sexuellen Missbrauch. Diese seien mit einem Eindringen in den kleinen Körper des Körpers verbunden gewesen, wobei das Kind teilweise auch zum "besonders erniedrigenden Oralverkehr" missbraucht worden ist.
Als das Mädchen fünf war, habe er nach gut einem Jahr Pause die Taten mit einer noch größeren Intensität weitergeführt. "Im Kinderbett, im elterlichen Schlafzimmer oder auf einer Matte im Badezimmer", so der Vorsitzende.
"Es war regelrechter sexueller Verkehr der dort stattgefunden hat." Bei der letzten Tat im März 2009 habe er sich nicht nur des schweren sexuellen Missbrauchs mit Kindern und zugleich Schutzbefohlenen schuldig gemacht sondern auch den Tatbestand des "Beischlafs mit Verwandten" erfüllt.
Das Kind hatte am nächsten Tag gegenüber einer Betreuerin in der Schule davon berichtet. Daraufhin nahm das Jugendamt das Mädchen aus der Familie und der Mann legte ein umfassendes Geständnis ab. Dies rechnete das Gericht dem 31-Jährigen besonders hoch an, denn damit hatte er seiner Tochter nicht nur die Aussage vor Gericht sondern auch schon in dem Ermittlungsverfahren erspart.
Laut einem psychiatrischen Sachverständigen ist der Mann kein Pädophiler. Es gab für das Gericht keine Gründe für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit und keiner der Fälle sei als minderschwer einzustufen.
Offen blieb die Frage nach dem Warum. "Wir konnten nicht klären, wie ein junger Mann, der keine Pädophilie aufweist, solche Taten begehen kann, die uns alle entsetzt haben," so der Vorsitzende. "Er hat seine Tochter auf übelste Weise missbraucht und damit ihre gesamte Kindheit in ärgste Mitleidenschaft gezogen."
Das Mädchen, Haupt, aber nicht Alleinopfer dieser Tragödie, befindet sich in Therapie, der Bruder in einer Pflegefamilie und die Mutter, die glaubhaft versichert hatte, von all dem nichts bemerkt zu haben, in einer psychiatrischen Klinik.
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