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 Betreff des Beitrags: Darf ein Kinderschänder ein Kind adoptieren?Der Opektafarmer
BeitragVerfasst: 26.01.2011, 17:18 
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Registriert: 01.06.2004, 21:17
Beiträge: 4
Darf ein Kinderschänder ein Kind adoptieren?


In diesem Forum dürfte eine solche Frage als absurd angesehen werden. Die Antwort darauf wird um so unglaublicher erscheinen: Ja, er darf.

Ein Mann adoptierte die Tochter seiner Ehefrau. Diese Tochter missbrauchte er immer wieder und wurde dafür letztlich zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Nach der Haft lernte er seine nächste Frau kennen. Diese hatte zwei Söhne. Die beiden brachen jeden Kontakt zu ihrem Vater ab. Der jüngere ließ sich von dem Kinderschänder adoptieren, obwohl der Vater dies ausdrücklich abgelehnte und den zuständigen Richter über die Vorstrafe des Mannes informiert hatte.


Der Vater der beiden Söhne hat nun in einer Autobiografie seinen Lebensweg bis hin zum Verlust seiner Kinder aufgeschrieben. Er berichtet von seiner eigenen bewegten Kindheit. Diese war geprägt von ständigem Wechsel mit Heimaufenthalten bis hin zu Misshandungen und Missbrauch. Er erzählt von seinem späteren Leben und zwei Ehen, in denen er Vater von vier Kindern wurde. Und er beschreibt ausführlich, wie er seine Kinder verlor: Durch Tod, Adoption und seine Entsorgung als Vater.

Mit seinem jüngsten Sohn ist der Vater nach dem Gesetz nicht mehr verwandt. Statt dessen tritt der Kinderschänder als dessen Vater auf.


Der Opektafarmer
Von vaterloser Kindheit zum entsorgten Vater. Eine Autobiografie.

ISBN 978-3-8423-3629-2 , Herstellung und Verlag: Books on Demand GmbH, Norderstedt,
196 Seiten, Preis 12,90€.


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BeitragVerfasst: 21.06.2011, 18:42 
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Beiträge: 1396
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Unglaublich !

Wie ist sowas nur möglich? :(


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BeitragVerfasst: 02.07.2011, 12:21 
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Registriert: 21.04.2011, 16:11
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Wohnort: München, Chemnitz
Ist diese Geschichte in Deutschland so passiert?

Ich hoffe doch das es aus einem anderen Land kommt, denn sonst muss man ja wenn man es nicht sowieso schon macht, an unserer Justiz zweifeln.

Ein Richter der Kinder einem Kinderschänder anvertraut als Vaterperson, ein echt starkes Stück was im Zweifelsfalls, wenn dann dadurch das Kind zum Opfer wird sicherlich große Kreise ziehen kann und dem Richter hoffentlich den Kopf kostet. Denn er hat grob fahrlässig bis vorsätzlich diesen Rechtsspruch erlassen und sicherlich nicht zum Schutze und Wohle des Kindes gehandelt.

Aber wer weis was der Richter zu hause im Kinderzimmer seiner kinder oder seiner Enkelkinder macht...............


*traurig*

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BeitragVerfasst: 05.07.2011, 00:18 
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Registriert: 21.12.2002, 01:00
Beiträge: 1744
Unglaublich!

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BeitragVerfasst: 05.07.2011, 00:51 
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Registriert: 21.03.2003, 01:00
Beiträge: 1072
Wohnort: Göttingen
Tolle Frage, aber da fängt es an wer darf was?

Anfang der 80iger entzog man beiden Elternteilen das Sorgerecht für drei Kinder (4,6.7 Jahre alt) . Die Kinder kamen von einem Tag auf den anderen in verschiedene Heime.

Kurz darauf adoptierte die leibliche Mutter drei neue Kinder, obwohl sie ihre eigenen gerade verloren hat.

Ja so hart es klingt, aber es ist viel möglich.


Doni

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 05.07.2011, 12:10 
der täter meiner tochter gibt ehrenamtlich kurse in den klassen 9-12. thema: motivationstraining.

er ist in der lehrlingsausbildung der dehoga ebenfalls als motivationstrainer aktiv.

der darf das...... :evil:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 05.07.2011, 23:54 
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Registriert: 21.04.2011, 16:11
Beiträge: 26
Wohnort: München, Chemnitz
@hexchen

wurde der Täter deiner Tochter angezeigt durch euch und hat er eine Strafe bekommen?

weis die organisation von der aus er die kurse in den klassen gibt, dass er ein Täter ist und weis das die dehoga?

leider kann er sich in den zwei fällen auch nicht mehr so strafbar machen, da man ja in den altersstufen schon meist volljährig ist aber bedauerlich ist es dennoch.

@ Doni

das mit der Mutter ist ja auch ein ziemliches Stück.....erstaunlich was in der deutschen Justiz und in den Jugendämtern so abgeht. Scheinen nur Unterbemittelte zu sitzen und Justizia schläft anscheinend während der Strafprozesse und den Sorgerechtsverhandlungen.

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