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BeitragVerfasst: 06.07.2011, 00:18 
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oh guter Link ;-)

Ich wollte schon immer auch Schöffe werden vorallem in solchen Gerichtsverfahren oder am Jugendgericht.


Interessant währe hier noch zu Wissen, was das Schulamt bzw das Staatsministerium für Kultus disziplinarrechtlich gemacht hätte. Aber wahrscheinlich ist ja auch nicht viel passiert außer vllt einer Versetzung in eine andere Schule.

Ich bin ja gewiss durchaus tolleranter, was das zwischenmenschliche verhältnis zwischen Schutzbefohlenen und dem Betreuer/Lehrer/.. angeht aber so etwas geht nicht. Dafür habe ich null und nichts an Verständnis und das geht dann wohl allen hier so.

Disziplinarrechtlich muss bei sowas auf jedenfall eine Versetzung irgendwo hin kommen, wo kein Kontakt zu Schutzbefohlene besteht also z.B. Schulamt oder so, inklusive einer Gehaltskürzung bzw Strafzahlungen.
Aber leider weis ich nicht wie das bei Lehrern so aussieht, ich könnte sowas nur aus sicht der Bundeswehr erzählen wie da mit solche sachen verfahren wird und das da passieren kann.

Als Schöffe hätte ich dem Richter geraten, eine haftstrafe zu verhängen oder an das nächst höhere Gericht weiter zu geben. Haftstrafe natürlich plus der Zahlung die er eh zahlen musste und einen Eintrag in das Führungszeugnis.

Da wir ja hier beim Führungszeugnis sind ist dies natürlich einer der Musterfälle die bezeugen welchen geringen Aussagewert es haben kann, daher wäre ich dafür, dass selbst eine Eintragung erfolgt, wenn keine verurteilung vollstreckt wird aber dennoch die tat bewiesen ist und ggf auch zugegeben wurde.
Ohne Eintrag darf sowas nicht von statten gehen aber da ist man ja in Deutschland auf sehr weichen Boden. Weshalb ich es manchmal bedauere, dass wir nicht das amerikanische strafgesetzbuch von bundesstaaten wie texas oder so haben. denn da würde auf so einen fall vom 10-20 jahre oder mehr Haft anstehen und bei schwerer sexueller vergewaltigung natürlich die Todesstrafe.

Viele halten nichts von der Todesstrafe aber ich bin ein Befürworter für die Verbrechen: Mord und Missbrauch
für Missbrauch wäre ich für die Zeit zwischen Verurteilung und Hinrichtung noch für Kastration.



Zurück nochmal zum Führungszeugnis :-) :

ohne eine Verschärfung dessen was dort eingetragen werden muss ist es ein schwaches Schutzelement aber dennoch ein Teil des Sicherheitspuzzle, welches als Ganzes den optimalen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch bewerkstelligt zumindest im Bereich der Träger die mit Kindern arbeiten bzw Pflegefamilien usw.

außerdem sollte dringend das Strafgesetzbuch in diesen Belangen überarbeitet werden - Todesstrafe wird es natürlich nie in Deutschland geben außer durch Selbstjustiz aber unter 15 Jahren sollte keiner den Gerichtssaal verlassen der sich an Kindern oder Jugendlichen vergriffen hat.


MfG, kairan

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BeitragVerfasst: 06.07.2011, 18:56 
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Unglaublich ! Und Gütersloh ist bei mir fast um die Ecke ! :shock:

@ Kairan:
Darf ich dir mal was ehrliches sagen? Ist auch nicht böse gemeint. Irgendwie wird es langsam anstrengend, deine mega langen Beiträge zu lesen. Hab diesmal zumindest keine Lust dazu grad. Immer diese Studenten :lol:

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BeitragVerfasst: 06.07.2011, 19:43 
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@ Raindrop

ich werde versuchen mich kürzer zu fassen.

Ich hoffe jedoch, dass meine langen Texte bisher trotzdem einen guten Inhalt hatten und nicht als Gelaber oder Geschwalle gesehen wurden

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BeitragVerfasst: 07.07.2011, 13:41 
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Beiträge: 2083
Wohnort: Göttingen
Wer sich die Beratung im Wortlaut durchlesen möchte findet diese unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17118.pdf

Hier ab Seite 13 (Top 35)

Ingo

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BeitragVerfasst: 09.09.2011, 19:01 
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Wohnort: NRW
Hallo Kairan,

nein, du schreibst kein Geschwafel ;)

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