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 Betreff des Beitrags: Beratung Gesetztentwurf neues Kinderschutzgesetzt 01.07.2011
BeitragVerfasst: 01.07.2011, 11:56 
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Hey hallo, heute Berät der Bundestag über seinen neuen Gesetzesentwurf zum Kinderschutzgesetz um die Kinder besser vor Missbrauch jeglicher Art zu Schützen. Wie findet ihr den Entwurf und vllt auch eine Frage an den Vereinsvorstand, wollt ihr auch für die ehrenamtliche Mitarbeit an den Kinderprojekten es einführen, dass die Leute das erweiterte Führungszeugnis vorlegen müssen oder ist das außen vor, da der Verein ja zum Großteil aus Betroffenen besteht und dadurch das statistische Risiko nicht so hoch ist?

hier der link zum Gesetzesentwurf: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706256.pdf

und hier eine knappe Zusammenfassung von der Fachstelle Kinderschutz: http://www.fachstelle-kinderschutz.de/c ... ?idcat=142

MfG, Kairan :)


P.S.: hoffe es passt hier in diese Kategorie, da ich keine passendere gefunden habe in der ich schreiben darf.

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BeitragVerfasst: 01.07.2011, 13:12 
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HI Kairan,

der Gedanke mit polizeilichem Führungszeugnis auch hier für die Kinderarbeit ist generell gut. Allerdings gibt es kein einziges Kinderprojekt, wo Leute hier alleine mit Kindern arbeiten. Selbst das Vorleseprojekt an Grundschulen findet IMMER gemeinsam mit den verantwortlichen Lehrern statt, die auch die letztendliche Verantwortung behalten. Meiner Meinung nach reicht hierbei dann in der Tat, dass die Vereinsmitglieder dem Vorstand bekannt sein müssen. Es ist ja so, dass der Verein Beratung (im Sinne von therapeutischer Beratung) eh nicht anbieten darf. Höchstens Aufklärung - und die findet nur gemeinsam mit den Lehrern statt (oder richtet sich an Erwachsene).

Also so sehe ich das. Siehts jemand anders? Wenn es Projekte gäbe, wo jemand mit Kindern alleine arbeitet, hielte ich es für unbedingt nötig, da muss man schon Vorbild sein.

Inhaltlich schaue ich mir das später mal an und schreibe ne Meinung.

LG,
Pu


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BeitragVerfasst: 01.07.2011, 13:13 
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P.S. Ich finde es passt hier- die Frage mit dem Führungszeugnis passt außerdem auch in die Kathegorie Mitarbeit.


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BeitragVerfasst: 01.07.2011, 14:38 
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Mein Sohn beginnt eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger und brauchte sogar das ausführliche Führungszeugnis!

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auch du kannst den Weg aus dem Dunklen schaffen. Du mußt nur bereit sein das Licht zu sehen und dem in kleinen Schritten entgegenzugehen.


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BeitragVerfasst: 01.07.2011, 16:00 
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Wohnort: München, Chemnitz
Ich bin Jugendleiter bei Kindervereinigung und die Arbeit dort als Jugendleiter ist ja auch nur ehrenamtlich und wir müssen dort auch das erweiterte Führungszeugnis vorlegen, was natürlich nicht älter als ein halbes jahr sein darf, wenn ich mich Recht erinnere.

Hier ist es gut, das man es teilweise kostenlos bei den städtischen Verwaltungen bekommt, wenn man vom Träger einen entsprechenden Brief mitbringt.


Ich muss Pu einräumen, dass es wohl so bei der Projektverfahrensweise im Verein wie es beschrieben wurde ausreicht. Als Jugendleiter für Ferienlager/ Freizeitbetreuung oder Übungsleiter in einem Spotverein sieht das ja schon anders aus, da dort ja alleine mit den Kindern gearbeitet wird oder erst ab ca 8-10 Kindern ein zweiter Jugendleiter bei Ferienlagern dazu kommt.

Und bei Berufen die verstärkt Umgang mit Kindern haben und sei es der hausmeister im Kindergarten, finde ich das erweiterte Führungszeugnis unabdingbar und das in regelmäßigen Abständen.

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BeitragVerfasst: 01.07.2011, 20:01 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
HI,

also bei Heilerziehungspflegern, Jugendleitern...auch bei Tagesmüttern, Lehrern usw erwarte ich sowas auch. Das erweiterte- das normale hat keine ausreichende Aussagekraft. HIer wird ja näher mit Kindern gearbeitet. Hier wird Kontakt zu Kindern aufgebaut.

Eigentlich erwarte ich sowas auch von Sportvereinen, Jugendherbergen usw....und hier liegt für mich die größte Kritik am obigen Text. Dort wird diese Arbeit nicht als "erlaubnispflichtige Einrichtung" angesehen und das eben nicht erwartet. Es bleibt bei Leuten der Jugendhilfe stecken. Das geht nicht weit genug.

Weiterhin fehlt mir ein bischen, wie die Gesetzeslage nun vorher war. Als Beispiel wird hier als Neuerung angesehen, dass Berufsgeheimnisträger bei Kindswohlgefährdung zuerst anonyme Beratung annehmen können und dann nicht mehr anonym alles ans Jugendamt weitergeben DÜRFEN. Ich war der Meinung, dass das eh schon so ist. Für die Schule weiß ich es ganz sicher, das wird ausdrücklich im Schulgesetz gefordert.

Was fehlt sind die Hilfen, wie ein Lehrer "erhebliche Gefährdung" erkennen soll. In der Praxis ist es dann so, dass bei den Kindern gehandelt wird, die explizit von Gewalt oder ähnlichem berichten. Aber wieviele Kinder können das? Die schwersten Fälle sicher nicht...und da wird dann auch nicht gehandelt, weil viele Lehrer immer noch meinen, sie müssten drauf warten, dass etwas erzählt wird. Und weil es so viele auffällige Kinder gibt, dass der Satz "Tja- wenn man das so sieht, müsste man hier jedes dritte Kind melden..." eher zu Untätigkeit führt. Und weil Lehrer im Alltag überlastet sind. Was es braucht sind nicht ANGEBOTE, sondern Schulsozialarbeiter. Mindestens für jede Schule, bestenfalls für jede Klasse.

Weiterhin wird vom Erkennen frühzeitiger Risiken und Belastungen gesprochen. Was ist mit den Familien, die weder von Arbeitslosigkeit, Drogen, bekannten eigenen Gewalterfahrungen oder psychischen Vorbelastungen betroffen sind, sondern sogenannte Vorzeigefamilien sind? Gerade bezüglich MIssbrauch findet man doch einen hohen Familienzusammenhalt- und das Gebot, nach Außen perfekt zu sein. Wie stellen die sich vor, dass diese Kinder erreicht werden?

Dann wird von Institutionen gesprochen, die auf der örtlichen Ebene strukturell vernetzt werden sollen. Das ist sicher notwendig. Nur warum nicht auch bundesweit, nicht nur örtlich? Die Täter vernetzen sich bundesweit- im Internet haben Kinder bundesweit Kontakte- schlechte und auch gute, denen sie sich öffnen und wo sie HIlfe suchen. Warum kann ich, wenn mir ein Kind weit weg von mir, mit dem ich im Internet Kontakt habe, einen HIlferuf sendet, nicht vor Ort zum Jugendamt, dass dann ebenfalls mit dem Jugendamt im Ort des Kindes vernetzt ist und so Informationen weitergegeben werden? Warum nur örtliche Vernetzung?

Naja, dann diese Qualitätsentwicklung. Sicherlich wichtig- aber eine formale Aufgabe, die die Praxis gewaltig zusätzlich belastet. Wo wird gefragt, was die Menschen, die an der Basis in der Praxis arbeiten, für Hilfen brauchen, um ihre Arbeit gut machen zu können? Statt ihnen Entwicklungsberichte aufzugeben, die sie in der Praxis sicher nicht belasten. Die Theorie kann an den Unis erarbeitet werden und - so wie es auch für den Bericht der unabhängigen Beauftragen gegen Missbrauch gemacht wurde- an der Basis erfragt. Dann aber müssen sie Hilfen an die Basis geben. Papier rettet keine Kinder. Die, die es tun, brauchen ganz konkrete Unterstützung, nicht ein mehr an Verwaltungsaufgaben.

Ich habe nicht den ganzen Bericht durchgelesen. Irgendwann stand da zu oft, welches Wort in welchem Paragraphen eingefügt oder weggenommen wurde. Da dort keine ganzen Sätze mehr standen, konnte ich nicht mehr folgen- die Paragraphen habe ich bei dem Umfang nicht nachgeschlagen.

Generell also gute Ideen, mit einigen Dingen, wo ich den Praxisbezug noch zu wenig herauslese und die mir nicht weitgehend genug sind.


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BeitragVerfasst: 01.07.2011, 21:49 
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Also das, was ich gelesen hab von diesem Gesetzesentwurf, ist meiner Ansicht nach nur ein kleiner Schritt, aber finde es denoch gut.
Das Problem ist nur, dass dadurch MB in Einrichtungen nicht ausgeschlossen werden kann und nicht jedes Opfer zeigt den Täter an... aber schonmal gut, dass auffällig gewordene Menschen nicht in Einrichtungen arbeiten dürfen. Dachte irgendwie das wäre selbstverständlich, aber scheint ja wohl doch nicht der Fall gewesen zu sein...

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BeitragVerfasst: 01.07.2011, 22:54 
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Gesetze die am Freitag schnell vor dem Wochenende verabschiedet werden sind meistens Schnellschüsse oder lästige/uninteressante Sachen für unsere Politiker.
Die Teilnahme (Anteilnahme?) daran ist meist auch sehr mager. Das ist ein Punkt was mich stören würde.

Warum sollten sie gerade bei diesem Thema mehr Vernunft und Moral zeigen als bei anderen "wichtigen" Gesetzen?

Hauptsache man gibt sich "goldene" Gesetze in einer immer schmutzigeren Welt (oder in einer isolierten sauberen unwirklichen Blase wie es der Westen ist).
Hoffnung macht mir das nicht.


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BeitragVerfasst: 03.07.2011, 12:29 
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@ Pu
und natürlich auch alle anderen :-)

Ich finde es auch sehr erstaunlich und auch irgendwie schade, dass Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergeben und Schullandheime keine Erlaubnis für den Betrieb ihrer Einrichtung brauchen, da hätte man wirklich den Gürtel deutlich enger Schnallen können und das qaulitative Schutzniveau deutlich erhöhen können.

Aber vielleicht müssen wir uns mit den kleineren Erfolgen begnügen :-)

Im Gesetz wurden ja zahlreiche Pragraphen aus dem Strafgesetzbuch aufgeführt wo Personen, die nach diesen verurteilt wurden nicht beschäftigt werden dürfen in kinder-und jugendnahen Bereichen. Das dies wohl bisher noch nicht gesetzlich richtig Pflicht gewesen ist, verwundert mich auch aber vielleicht gab es dafür bisher immer nur landerspezifische Gesetzesregelungen - da fehlt uns womöglich das nötige Tiefenfachwissen
Dennoch finde ich es sehr gewaagt vom Gesetzgeber, einen gewissen Entscheidungsspielraum der öffentlichen Träger von Kinder-/Jugendeinrichtungen usw in Bezug auf die Einstellung von einschlägig Vorbestraften zu gewähren. Wenn ich den Entwurf richtig verstanden habe, dann wäre beispielsweise ( mein eigenens beipiel) ein mit Sexualverbrechen Vorbestrafter nicht als Erzieher im Kindergarten einstellbar, womöglich aber als Hausmeister in der Einrichtung.

Zum Punkt, dass Mitarbeiter in Sportvereinen, Jugendherbergen usw kein Führungszeugnis vorlegen müssen kann ich nach lesen des gesetzes nur sagen, dass ich es selbst natürlich sehr schade finde, dass der Gesetzgeber da nicht straffer agiert. Jedoch obliegt es ja dem jeweiligen Träger selbst dies dennoch von seinen Mitarbeitern zu verlangen um die Sicherheit zu erhöhen. Der Gesetzgeber hat sich sehr bewusst für diese Regelung entschieden. Ihm ist die durchaus sehr begrenzte Schutzwirkung des erweiterten Führungszeugnisses bewusst und er berücksichtig es sehr breite Einsatzmöglichkeitenspektrum im Bereich der ehrenamtlichen/ nebenberuflichen Kinder-und Jugendarbeit, worunter dann auch die Projektmitarbeiten (Vorleser) hier im Verein fallen würden.


Ich finde es sehr gut, dass vom Gesetzgeber aus die Zusammenarbeit der Träger und Behörden ab jetzt zwingend vorgeschrieben ist und sich keiner mehr so einfach herauswinden kann. Da fällt auch die wohl dann erst jetzt einheitliche Reglung für die Berufsgeheimnisträger drunter, wo es anscheinend bisher auch nur Länderregelungen gab, was sehr bedauerlich ist.

Durch den neuen Gesetzesentwurf sehen sich natürlich die öffentlichen Träger wieder einer neues Kontroll-und Erhebungsflut gegenübergestellt, da ja einerseits die Erhebungsmerkmale sehr umfangreich im Gesetz beschrieben werden und andererseits die öffentlichen Träger die Kontrollaufgabe gegenüber den freien Träger vom Bund aufgewälz bekommen. Hierdurch müssen sich wieder all öffentlichen Träger in ihrer Region mit den freien Trägern zusammensetzen und dann Kontrollkriterien erarbeiten und durchsetzen und diese bei den freien Trägern dann auch kontrollieren.


Trotz der kritik finde ich dieses Gesetz sehr gut, denn es ist ein Schritt nach vorne in die richtige Richtung und man muss bedenken, dass die Gesetzgebung auf Bundesebene deutlich komplexer und schwieriger ist als auf Kommunaler oder Landesebene und der Bund nur den Rahmen stellen kann.


@Eislieber
das Gesetz ist meiner Auffassung nach kein Schnellschuss und wurde sehr wohl mit Vernunft erarbeitet, wenn anscheinend auch etwas Druck dahinter war es gerade jetzt fertig zu machen anstatt noch etwas zu warten bis die Untergruppen des "Runden Tisches gegen sexuelle Gewalt" ihre Abschlussberichte fertig haben.
In den ca 90 Seiten Erläuterungen zu dem Gesetzesentwurf bekräftigt der Gesetzgeber eindeutig seinen Willen und seine Pflicht den Schutz des Kindes sicher zu stellen und zu erhöhen und dies möglichst durch präventive Maßnahmen. Des weiteren wurden bereits bisher durch den "Runden Tisch gegen sexuelle Gewalt" indentifizierte Gesetzeslücken in den Rechtsvorschriften berücksichtigt und dementsprechend eingearbeitet, ebenso wie die Empfehlungen des "Runden Tisches Heimerziehung 50er und 60er Jahre"




Liebe Grüße, Kairan

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BeitragVerfasst: 03.07.2011, 13:05 
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Ja, große Erfolge schafft man nur durch kleine Schritte... :)

Woher kennst du dich eigentlich so gut mit Gesetzen aus und kannst das so reflektieren? Erstaunlich :shock:

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@ Raindrop

hmm woher kenne ich mich augenscheinlich so gut mit Gesetzen aus?:

eine gute Frage und ich weis nicht ob ich es wirklich mache :-)

sonst kann ich nur sagen, das ich Masterstudent der Wirtschafts-und Organisationswissenschaften bin und einige meine Vorlesungen unter anderen waren:
- Privatrecht
- Öffentliches Recht
- Gesellschaftsrechts

außerdem habe ich früher in einem Kinder-und Jugendbeirat eines Stadtrates gearbeitet ( noch als Schüler bis 21J.) und da sind so einige dicke Beschlussvorlagen durch meine Hände und vor meinen Augen vorbeigeflossen.

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Das erklärt einiges :)

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Ich hoffe das sich vielleicht noch einige in diesen Thread verirren und ihre Meinung zum neuen Gesetzentwurf kund tun. würde mich sehr freuen :-)

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BeitragVerfasst: 04.07.2011, 14:51 
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Er ist sehr lang und an vielen Stellen steht nur das Wort was geändert wurde. Und das macht es unübersichtlich, ohne den alten Text daneben zu haben. Ich glaube zu viele werden das vielleicht nicht lesen.


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BeitragVerfasst: 04.07.2011, 21:10 
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naja man brauch ja nur die passagen lesen wo wirklich text steht und das größte filetstück ist ja eigentlich die 80 seiten lange erläuterung zum gesetz, die direkt im anschluss und gut verständlichen fließtecht nach den paragraphen ab seite 20 oder so kommt.

einfach runterscrollen und ab da lesen und oben nur nach führungszeugnis und missbrauch suchen lassen ;-)

bin ja auch kein Rechtsgenie und kenne die Paragrafen nicht auswendig und würde auch nicht verlangen das sich hier jeder im Juristendeutsch zurecht findet. Mit juristischer Hermeneutik kann man ganze Vorlesungen füllen.....ich dürfte da eine von genießen^^ :-(
Prima wenn die dann noch von einem Rechtsprofessor mit philosophischen Hintergrund gehalten wird....


Also Leute keine scheu mal in den gesetzestext zu schauen...wenn ich mal zeit habe schreibe ich zumindest die für uns hier interessanten Paragraphen mal auf. Sonst einfach nur die Erläuterungen lesen, denke die sind teilweise auch interessanter, weil der Gesetzgeber dort seine Denkweisen und Intensionen und Verfahrensweisen beschreibt.

--> da hab ich das auch mit dem Runden Tisch gefunden, was ich etwas oeben weiter geschrieben hatte

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