@ Pu
und natürlich auch alle anderen
Ich finde es auch sehr erstaunlich und auch irgendwie schade, dass Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergeben und Schullandheime keine Erlaubnis für den Betrieb ihrer Einrichtung brauchen, da hätte man wirklich den Gürtel deutlich enger Schnallen können und das qaulitative Schutzniveau deutlich erhöhen können.
Aber vielleicht müssen wir uns mit den kleineren Erfolgen begnügen
Im Gesetz wurden ja zahlreiche Pragraphen aus dem Strafgesetzbuch aufgeführt wo Personen, die nach diesen verurteilt wurden nicht beschäftigt werden dürfen in kinder-und jugendnahen Bereichen. Das dies wohl bisher noch nicht gesetzlich richtig Pflicht gewesen ist, verwundert mich auch aber vielleicht gab es dafür bisher immer nur landerspezifische Gesetzesregelungen - da fehlt uns womöglich das nötige Tiefenfachwissen
Dennoch finde ich es sehr gewaagt vom Gesetzgeber, einen gewissen Entscheidungsspielraum der öffentlichen Träger von Kinder-/Jugendeinrichtungen usw in Bezug auf die Einstellung von einschlägig Vorbestraften zu gewähren. Wenn ich den Entwurf richtig verstanden habe, dann wäre beispielsweise ( mein eigenens beipiel) ein mit Sexualverbrechen Vorbestrafter nicht als Erzieher im Kindergarten einstellbar, womöglich aber als Hausmeister in der Einrichtung.
Zum Punkt, dass Mitarbeiter in Sportvereinen, Jugendherbergen usw kein Führungszeugnis vorlegen müssen kann ich nach lesen des gesetzes nur sagen, dass ich es selbst natürlich sehr schade finde, dass der Gesetzgeber da nicht straffer agiert. Jedoch obliegt es ja dem jeweiligen Träger selbst dies dennoch von seinen Mitarbeitern zu verlangen um die Sicherheit zu erhöhen. Der Gesetzgeber hat sich sehr bewusst für diese Regelung entschieden. Ihm ist die durchaus sehr begrenzte Schutzwirkung des erweiterten Führungszeugnisses bewusst und er berücksichtig es sehr breite Einsatzmöglichkeitenspektrum im Bereich der ehrenamtlichen/ nebenberuflichen Kinder-und Jugendarbeit, worunter dann auch die Projektmitarbeiten (Vorleser) hier im Verein fallen würden.
Ich finde es sehr gut, dass vom Gesetzgeber aus die Zusammenarbeit der Träger und Behörden ab jetzt zwingend vorgeschrieben ist und sich keiner mehr so einfach herauswinden kann. Da fällt auch die wohl dann erst jetzt einheitliche Reglung für die Berufsgeheimnisträger drunter, wo es anscheinend bisher auch nur Länderregelungen gab, was sehr bedauerlich ist.
Durch den neuen Gesetzesentwurf sehen sich natürlich die öffentlichen Träger wieder einer neues Kontroll-und Erhebungsflut gegenübergestellt, da ja einerseits die Erhebungsmerkmale sehr umfangreich im Gesetz beschrieben werden und andererseits die öffentlichen Träger die Kontrollaufgabe gegenüber den freien Träger vom Bund aufgewälz bekommen. Hierdurch müssen sich wieder all öffentlichen Träger in ihrer Region mit den freien Trägern zusammensetzen und dann Kontrollkriterien erarbeiten und durchsetzen und diese bei den freien Trägern dann auch kontrollieren.
Trotz der kritik finde ich dieses Gesetz sehr gut, denn es ist ein Schritt nach vorne in die richtige Richtung und man muss bedenken, dass die Gesetzgebung auf Bundesebene deutlich komplexer und schwieriger ist als auf Kommunaler oder Landesebene und der Bund nur den Rahmen stellen kann.
@Eislieber
das Gesetz ist meiner Auffassung nach kein Schnellschuss und wurde sehr wohl mit Vernunft erarbeitet, wenn anscheinend auch etwas Druck dahinter war es gerade jetzt fertig zu machen anstatt noch etwas zu warten bis die Untergruppen des "Runden Tisches gegen sexuelle Gewalt" ihre Abschlussberichte fertig haben.
In den ca 90 Seiten Erläuterungen zu dem Gesetzesentwurf bekräftigt der Gesetzgeber eindeutig seinen Willen und seine Pflicht den Schutz des Kindes sicher zu stellen und zu erhöhen und dies möglichst durch präventive Maßnahmen. Des weiteren wurden bereits bisher durch den "Runden Tisch gegen sexuelle Gewalt" indentifizierte Gesetzeslücken in den Rechtsvorschriften berücksichtigt und dementsprechend eingearbeitet, ebenso wie die Empfehlungen des "Runden Tisches Heimerziehung 50er und 60er Jahre"
Liebe Grüße, Kairan