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BeitragVerfasst: 20.01.2012, 14:03 
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Hallo Sternchen,

vielen lieben Dank dir für diesen interessanten Bericht.

Es verwirrt mich gerade sehr. Ich war auch bisher der Meinung, dass die diese Kosten-also Nachzahlungen - nicht übernehmen müssten....blicke gerade überhaupt nicht mehr durch hier. Das Amt muss doch meines Wissens nach nur einen Anteil der Heizungskosten tragen( was drüber ist muss man monatlich von dem Geld bestreiten das man zum Leben hat )...kapiere gerade nicht, dass das Amt dann in diesem Fall die Nachzahlung komplett bezahlen muss.
Demzufolge müsste das Amt dann doch auch die gesamten monatlichen Heizungskosten tragen-macht anders wenig Sinn für mich...oder bin ich gerade bissl ballaballa...

:idea: werde mit dem Anbieter ausmachen dass ich monatlich nur noch den Betrag bezahle den sowieso das Amt übernimmt...dann lass ich mir eine jährliche Nachzahlung schicken und reiche die weiter.....ähh ich checks nicht..

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BeitragVerfasst: 20.01.2012, 15:49 
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nachforderungen werden erstattet, rückzahlungen als einkommen angerechnet. also bezahl einfach so wenig abschlag wie möglich.
zahlst du zb mehr als gefordert um ein "polster" zu haben und keine nachzahlung zu bekommen, zahlst du drauf.
und versuch nicht das zu verstehen. obiges beispiel zeigt doch schon wie absurd das ist. es geht um angewandte vorschriften und gesetze, nicht um menschenverstand oder sinn. in diesem fall ausnahmsweise mal pro leistungsempfänger.

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BeitragVerfasst: 20.01.2012, 19:55 
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Danke kmc, das ist ja echt krass und ja, ich werde nicht weiter versuchen das zu verstehen...aber:

ich zahlte lieber etwas mehr um wie du schon schreibst keine so hohe Nachzahlung zu bekommen...aber Nachzahlungen hatte ich dennoch, aber das Geld nicht erstattet bekommen obwohl ich die Jahresabrechnung beim Amt abgegeben habe...

kann es sein, dass jemand der harz-4 aufstockend zum zu geringen Arbeitseinkommen bekommt, das nicht erhält oder dem das nicht zusteht?

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BeitragVerfasst: 20.01.2012, 20:07 
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Hi Sabine,

das kann unmöglich sein. Auch aufstockend gilt überall. Ist ja genausowenig Geld da. Es kann sein, dass du es beantragen musst. Die werden damit nicht gerade hausieren gehen. Füge einfach den Paragraphen mit bei, damit du nicht erst in den Wiederspruch musst.

Erklärbar ist aber doch, dass immerhin auch, wenn man einen Job findet und dann die Nachzahlung kommt, man sie ja auch selbst tragen muss- selbst wenn es einen vergangenen Zeitraum betrifft, wo man noch im Bezug war.

LG,
Pu


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BeitragVerfasst: 21.01.2012, 00:06 
Hy,
krieg zur Rente eine Aufstockung mit Hilfe vom Jobcenter.
Krieg die Kosten erstattet. Im Umkehrschluß mußte ich 120 euro Rückzahlung letztes Jahr abgeben. Ich muß das jedes Jahr vorlegen,nicht nur im Notfall.

Strom muß ich selbst nachzahlen.
Übrigens Haftpflicht UND Hausratversicherung wird auch übernomm,bzw angerechnet.Nur mal so. ;-) Hab Jahre selbst gezahlt und nun fällts weg und ich bin voll versichert.
Joni


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BeitragVerfasst: 24.01.2012, 21:10 
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Registriert: 24.06.2008, 20:37
Beiträge: 497
huhus...

ja, die arge/das jobcenter/sozialamt, muss auch die heizkostennachzahlung übernehmen ... jedoch gibt es eine bedingung... die heizung darf nicht über gebühr gentzt werden .... es gibt sozusagen heizkontigente, die einem Harzler zustehen ... das sind (dummerweise) gemittelte werte die eine raumtemperatur in wohnräumen von 20 bis 22 grad gewährleisten sollen ... also in der heizperiode natürlich.... das dummerweise steh da, weil sich jeder vorstellen kann, das verschiedene häuser, unterschiedlich gut oder schlecht isoliert sind. schon bei zwei unterschiedliche wohnungen im gleichen haus kann es da enorme unterschiede geben .... eine dachgeschoss wohnung muss meist mehr geheizt werden,als eine mitten drin... weil einfach mehr flächen vorhanden sind, wo die wärme entweicht.
eine zweite schwierigkeit kann bei zentralheizungen enstehen... denn da wird ja zu 50 bis 60 prozentder gesamtverbrauch nicht nach dem realen verbrauch abgerechnet, sondern nach m².
tja und dann gibt es noch unterschiedlich "gute" heizungen... die zumbeispiel auf grund des alters unterschiedlich viel gas/strom/öl brauchen.

tja, was wollte ich eigentlich sagen .... also ganz so einfach mit nachzahlungen muss das amt in jedem fall übernehmen ist es nicht...

das sind jetzt fiktive zahlen ...

also 1 person die alg2 bezieht wohnt in einer 45m² wohnung.... um diese angemessen zu heizen... also bis 22 grad .... braucht man im jahr 350m³ gas .... jedlicher verbrauch bis 350m³ steht dieser person also zu ... und zwar unabhängig von den realen kosten ... denn wir wissen a alle wie schnell der gaspreis steigt .... liegt der verbrauch aber bei 360m³ ist also theoretisch das amt nicht verpflichtet, die 10m³ die darüber sind zu bezahlen. ....

zu den rückzahlungen .... das muss nur soweit dem amt zurückgezahlt werden, wie es das amt auch bezahlt hat ...

wenn also das amt meinte .... für möglich 350m³ nur 1200 € im jahr zu zahlen ... also 100 € im monat... der vermieter hat aber eine vorrauszahlung von 120 € im monat (1440€ im jahr) gefordert und der mieter hat diese 20 euro aus der eigenen tasche gezahlt.

in der abschlussrechnung stellen sich tatsächliche heizkosten von 1300 € heraus... so bekommt der hilfeempfänger die 140€ rückzahlung und muss sie nicht andas amt abführen .... (könnte aber theoretisch versuchen die restlichen 100€ noch vom amt zu bekommen, wenn der realverbrauch nicht über den 350m³ gas liegt).

liegt die schlussrechnung bei 1000€, so gehen 240€ an den leistungsempfänger und die 200€ die vom amt zuvorbezahlt wurden, gehen auch ans amt zurück ....

komplizierter wied dieses rechen beispiel, wenn nicht das ganze jahr über alg 2 bezogen wurde (nur bezüglich er rückzahlung) und wenn die warmwasserversorung über die heizung läuft, denn warmwasser zahl der leistungsempfänger aus dem regelsatz, genau wie den haushaltsstrom, oder auch gas zum kochen...

eine rückzahlung die sih aus der stromabrechnng ergibt, geht im übrigen auch nicht ans amt ... rückzahlungen sind _KEIN_ einkommen

lg chupi

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BeitragVerfasst: 24.01.2012, 21:36 
Hm,
also bei mir haben die hohe Rechnungen von Heiznachzahlungen problemlos bezahlt und die Rückzahlung mußte ich abgeben weil sie ergänzend Hilfe zahlen und ich alles abgeben muß...
Das ist meine Erfahrung der letzten Jahre.
joni


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BeitragVerfasst: 24.01.2012, 23:48 
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Registriert: 24.06.2008, 20:37
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huhu joni

das ist doch gut das das amt nachzahlungen übernommen hat ... das heißt du bleibt in deinem "verbrauchsbuget" oder die handhaben es großzügig ....

was rückzhlungen angeht, gilt weiter, wenn die vorrauszahlung das amt geleitet hat, geht natürlich auch die rückzahlung ans amt zurück .. das istnormaler weise bei alles wohnnebenkosten der fall ... ausser beim haushaltsstrom .... das geld hierfür ist im regelsatz enthalten .... das heißt stromnachzhlungen muss man selber tragen und rückzahlungen müssen NICHT ans amt gezahlt werden, weil es kein zuverdienst ist .... due bekommst ja keine zinsen drauf .... wenn die das von dir verlangen wäre das als wenn du jeden monat 20 € auf deinem sparbuch eizhlst und wenn du am jahres ende die 240€ abholst, warum auch immer ... das amt sagen würde he, das is ein verdienst das bekommen wir ....

lg chupi

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BeitragVerfasst: 25.01.2012, 00:29 
Hy,
ich muß auch Stromrückzahlungen abgeben. Darf nix hinzuverdienen,obwohls mit Rente erlaubt wär. Müßte 240 Euro verdienen,damit die Ergänzung weg fällt und ich überhaupt ein Euro behalten darf. In den Bedingungen steht das bei mir auch so drin vom Amt. Ich hatte Neben und Heizkosten 2 Jahre oder so über 300euro in meiner ehemaligen Wohnung.Das haben die bezahlt ohne Aufstand.
Aber ich glaub das ist unterschiedlich,habs in anderen Kreisen auch anders gehört...
Joni


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BeitragVerfasst: 28.01.2012, 12:29 
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Registriert: 24.06.2008, 20:37
Beiträge: 497
huhu joni
nochmal... den strom zahlst du du doch direktvon dem geld was auf deinem konto landet oder ?

rückzahlungen sindkein einkommen... da kann sich ie arge auf den kopf stellen wenn sie wollen, das ist bundesrecht, egal welche bundesland oder welche kommune ...

das was du von dem geld, das dir zur verfügung steht/gestellt wird vorrauszahlst, und das sind normalerweise haushaltsstrom und kosten für die warmwasser bereitung ... das ist deins und bleibt deins, auch wenn es zwischendurch auf einem anderen konto lag .... du bekommst ja nur einen teil zurück, den du vorher ja auch so bezahlt hast, und hast dadurch keinen zugewinn...

das wär genauso, wen du jemandem 50 euro leihst und wenn ers dir zurück gibt isses ein zuverdienst und du müsstest es beim amt abgeben ...

also strom ückzahlungen sind keinverdienst.. und nur weil ide arge es sagt, is es noch lange nicht rechtens ;-)

lg chupi

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