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 Betreff des Beitrags: Heute im Bundestag: Missbrauch von Kindern
BeitragVerfasst: 27.09.2012, 09:32 
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Registriert: 21.02.2002, 01:00
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Missbrauch von Kindern: Um 18.15 Uhr beginnt die abschließende Beratung eines Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion mit dem Ziel, die strafrechtliche Verjährungsfrist im Falle von sexuellem Missbrauch von Kindern von gegenwärtig zehn auf 20 Jahre zu erhöhen. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist soll von derzeit ddrei auf 30 Jahre angehoben werden, heißt es weiter in dem Entwurf, über den die Parlamentarier im Anschluss an die halbstündige Debatte abstimmen werden. Dazu liegt eine Empfehlung des Rechtsausschusses vor.

Das ganze kann man live im Netz über das Parlamentsfernsehen (Kanal1) miterleben:

http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv

Ingo

_________________
Sieh nicht nur die Handlungsweise, die dich bewegt etwas zu tun,
sondern begreife den Mechanismus der dich abhält etwas zu tun,
damit du lernst etwas zu tun.


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute im Bundestag: Missbrauch von Kindern
BeitragVerfasst: 27.09.2012, 20:37 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Gerade jetzt:

Zuerst redet Sonja Steffen (SPD) und weist auf die Zeit hin, die Betroffene brauchen, um sich dem Trauma zu stellen und auf die Missbrauchsfälle in Heimen. Sie lobt die Arbeit des runden Tisches, bemängelt aber, dass die Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Sie redet von der Ungerechtigkeit, nur die zivilrechtlichen Verjährungsfristen anzuheben, weil Opfer es oft nicht beweisen können. Sie will die strafrechtliche Verfolgung ebenfalls anheben. Sie versteht nicht, dass der Gesetzgebungsentwurf seit 2010 in Bearbeitung ist, aber nicht umgesetzt wurde.

Ansgar Heveling (CDU/CSU): Spricht von dem Handlungsbedarf und dass das Ausmaß in Heimen alle aufgeschreckt hat. Der runde Tisch hätte gut gearbeitet. Der SPD Entwurf würde nur einen Aspekt, die strafrechtliche Verjährung, herausfiltern, was zu kurz greifen würde. Das Bundesjustiz....?.... hätte einen Entwurf gemacht, über den beraten wird, dass Opfer eher schützt und seiner Meinung nach umfassender ist (???).
Sonderverjährungsfrist von 20 Jahren sei nicht der richtige Weg, da das Strafrecht ne einheitliche Linie verfolgen sollte (oder so ähnlich). Eine Strafrahmensveränderung könnte zweitens ebenfalls besprochen werden, damit würde einiges vom Vergehen zum Verbrechen verändert. Ein dritter Ansatz behandelt die Hemmung der Verjährung. Hier könnte beraten werden, wieweit in die Systematik des Strafgesetzbuch hineinpasst, dass Opfer sich erst viel später ihren Erlebnissen stellen können.

Halina Wawzyniak (Linke): Weißt auf den Begriff sexuelle Gewalt hin und berichtet aus dem Rechtsausschuss. Schutz der Opfer sei Prävention. "Kein Täter werden" in der Charitee müsse ausgebaut werden. Ebenso psychotherapeutische Behandlung von Tätern. Weiterhin Kinder zu stärken. Sie meint, dass zivilrechtliche Verjährung zu verlängern von allen Fraktionen mitgetragen wird, da bestehe Einigung. Hemmung der Verjährung bis zum 21. Lebensjahr hilft nicht weiter. Verlängerung ist nötig. Die Angleichung der strafrechtlichen Verjährungsfristen sieht ein Teil nicht als sinnvoll, wenn zB ein Täter eine Therapie gemacht hat und seitdem nicht mehr auffällig geworden ist.

Christian Ahrendt (FDP): Vertagung wegen Sachverständigenanhörung. Sachverständige hätten gesagt, die Verlängerung sei nicht zielführend. Da je länger eine Tat in der Vergangenheit liegen würde, je weniger wäre sie aufzuklären. Das wichtige wäre, dass es zur Anzeige kommt und zwar frühzeitig. Eine Verlängerung behindere das.

Zwischenfrage: Sachverständige hätten zwar nicht alle der Verlängerung zugestimmt, aber der Modifizierung (zb auch durch Hemmung) aber ein Großteil schon

Ahrendt gibt Recht, wenn es um die Hemmung geht, weil ein Betroffener sich erstmal aus dem Familienverband herauslösen müsse.

Opferrechte müssen so verbessert werden, dass es einfacher ist, die Tat anzuzeigen (Erinnerungsbild besser, Beweisfrage einfacher). Wenn es später angezeigt würde, würde das Opfer damit konfrontiert werden, dass die Beweisfrage nicht zu lösen sei und die Tat daher nicht verfolgt werden kann, was ebenfalls belastend wäre.

Er plädiert für eine Verlängerung der Hemmung statt um eine Verlängerung der Verjährungsfrist.

Ingrid Hönlinger (Bündnis 90/Grüne): Betroffen über das Ausmaß in Heimen. Opfer können es oft lange nicht in Worte fassen, sie brauchen Zeit. Das aktuelle Recht räumt nicht ausreichend Zeit ein. Bei den Taten aus den 70er und 80er Jahren sei die Verjährung längst abgelaufen. Das Gesetz muss nun dafür sorgen, dass die nicht verjährten Taten und die kommenden gesühnt werden können. Hemmung soll zivil- und strafrechtlich bis zum 25-jährigen Lebensjahr ausgebaut werden. Gesetzensentwurf der SPD wolle zwar Verjährung auf 30 Jahre anheben, aber Hemmung völlig aufheben. Das wäre das falsche Signal. Weiterhin würde jede verletzung der Gesundheit in dem Gesetzentwurf der SPD mit aufgegriffen, damit würde jede Wunde von dieser verlängerten Verjährung betroffen sei. Sie fordert, dass der Gesetzentwurf sich alleine auf den sexuellen Missbrauch bezieht und weitere gesundheitliche Schäden außen vor lässt. Und bald umgesetzt wird.

Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Es braucht nicht nur punktuelle Verbesserungen, sondern umfassende. Opfer sollen bereits in Gerichtsverhandlungen besser geshützt und geschont werden. Ein Opferanwalt soll gewählt werden, mehrfachaussagen sollen vermieden werden. Er ist weiterhin FÜR die Verlängerung von 30 Jahren der zivilrechtliche Verlängerung. Der Gesetzentwurf würde sich auf die Verjährungen beschränken, das greife zu kurz, es brauche breiter angelegte Konzepte.
Rechtssicherheit würde schaffen, wenn Hemmung und Verjährung in Straf- und Zivilrecht nicht zu weit auseinanderliegen sollten. Er spricht von der abschreckenden Wirkung, wenn Täter damit rechnen müssen, dass es sehr sehr lange verfolgt wird. Ebenfalls könnte eine Veränderung von Missbrauch zum Verbrechen automatisch eine Verlängerung bewirken, aber... (irgendwas mit 1 Jahr). Er spricht außerdem von dem Fall des Vertretungslehrers, wo die Übergriffe nicht unter Missbrauch von Schutzbefohlenen gefallen sind. Das hält er auch als Vater für fürchtbar, man müsse ja sicher sein, wenn man seine Kinder in Obhut gibt, dass sie sicher sind. Macht haben auch Vertretungslehrer. Die Stärkung der Rechte von Opfern hält er für auf einem gutem Weg.

Marlene Rupprecht (SPD): Erneut wird Gesetzentwurf der SPD nicht beraten/beschlossen (?). Es braucht dringend ein Signal an die Opfer, dass die gesetzlichen Maßnahmen kommen. Natürlich reicht das Strafrecht nicht. Die 4 P der Konvention heißen: Prävention, Protektion (Schutz der Rechte der kindlichen Rechte- liegt in der Warteschleife und muss dringend beschlossen werden), Prosekution (Strafverfolgung- was heute beraten werden soll, von daher hätte es nichts gemacht, es heute auch zu beschließen) und die Promotion. Hofft, dass die Debatte dazu führt, dass die Lanzarotekonvention zum Schutz der Kinder im März beschlossen wird. 1 von 5 Kindern sei betroffen.


Ich bin nicht an allen Stellen völlig mitgekommen, hoffe so aber das Meinungsbild in etwa wiedergegeben zu haben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute im Bundestag: Missbrauch von Kindern
BeitragVerfasst: 28.09.2012, 10:24 
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Beiträge: 2046
Hi,

ich suche:

- Den Gesetzesentwurf im Original

- den Entwurf des Bundesjustiz..(?)... ministeriums (?)

- die Lanzarotekonvention

Einfach um genauer verstehen und mitreden zu können. Könnt ihr hier posten, wenn ihrs findet?

LG,
Pu


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute im Bundestag: Missbrauch von Kindern
BeitragVerfasst: 28.09.2012, 10:28 
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Registriert: 27.11.2006, 12:08
Beiträge: 2046
Hier sind die Reden im Original zu finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17195.pdf

Der Teil von Ansgar Haveling heißt im Original: "Die Bundesjustizministerin hat deshalb richtigerweise einen anderen Weg gewählt und mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs ein erstes Paket verschiedener Maßnahmen vorgelegt, die sowohl zivilrechtliche wie strafrechtliche Aspekte betreffen und auch verfahrensrechtliche Regelungen vorsehen.Diesen Gesetzentwurf beraten wir momentan intensiv in der Koalition.
(Dagmar Ziegler [SPD]: Dann wissen wir, was daraus wird! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie lange denn noch?)
Das ist der Grund, weshalb wir den SPD-Gesetzentwurf noch nicht abschließend beraten haben."


Wow, Gysi sucht klasse. HIer also schon mal der Gesetzesentwurf im Original:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703646.pdf

und

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/106/1710697.pdf

Zur Lanzarote-Konvention habe ich inzwischen (mit Hilfe) ebenfalls den Text gefunden: http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/da ... mmen-d.pdf
Ebenso, wer alles unterzeichnet hat. Für Deutschland steht die Ratifizierung noch aus. Das heißt, es hat den Status einer Willenserklärung, verpflichtet aber zu dem Prozedere, irgendwann zu ratifizieren und damit Gültigkeit zu bekommen. Die Unterschrift kann nicht zurückgenommen werden. http://conventions.coe.int/Treaty/Commu ... DF=&CL=GER


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 Betreff des Beitrags: Re: Heute im Bundestag: Missbrauch von Kindern
BeitragVerfasst: 28.09.2012, 21:22 
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Beiträge: 603
Wohnort: nrw
ich mußte nur bischen suchen habe jetzt denn live bericht gefunden.
12.) Beratung Ber Rechtsausschuss (6.A)
gemäß § 62 Abs 2 GO
zum Entwurf SPD
Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen LIVE BERICHT: http://www.bundestag.de/Mediathek/index ... ask=search


lg
gysi


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