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 Betreff des Beitrags: evtl. Trigger - neue Doku im NDR Fernsehen, 02.09.13, 22:00h
BeitragVerfasst: 20.08.2013, 23:52 
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NDR Fernsehen, 02. September 2013, NDR 22:00 bis 22:45 Uhr

45 Min - Kindesmissbrauch: Das Versagen der Politik
neue Dokumentation (2013) von Sebastian Bellwinkel

http://www.ndr.de/fernsehen/epg/epg1157 ... 18220.html

LG, Paula64

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„Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“ (Antoine de Saint-Exupéry, Der Kleine Prinz)


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 Betreff des Beitrags: Re: evtl. Trigger - neue Doku im NDR Fernsehen, 02.09.13, 22
BeitragVerfasst: 03.09.2013, 22:18 
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Jetzt in der Mediathek:

http://www.ardmediathek.de/ndr-fernsehe ... d=16882242

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 Betreff des Beitrags: Re: evtl. Trigger - neue Doku im NDR Fernsehen, 02.09.13, 22
BeitragVerfasst: 04.09.2013, 01:33 
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Gestern kam der Beitrag zum TV , hier weißt Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert bereits letztes Jahr auf dieselben Missstände hin.
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Vorschläge, um den Gesundheitszustand der Opfer zu verbessern, wurden jetzt in einem Forderungskatalog vorgelegt, den die Beteiligten der Anhörung ausgearbeitet haben. Das wichtigste Ziel dabei ist die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung für die Betroffenen. Vorrangig wird dieses Ziel auch in den Rahmenempfehlungen, die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband jetzt vorgelegt haben, behandelt (siehe Kasten).

„Länger als drei Monate sollte niemand auf einen Therapieplatz warten müssen“, sagte Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert, Ulm, Fachbeirat beim Unabhängigen Beauftragten. Wenn regionale Engpässe bestehen, sollten sich auch qualifizierte Psychotherapeuten in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Beratungsstellen an der ambulanten Versorgung beteiligen können. „Die Ermächtigung approbierter Psychotherapeuten in Beratungsstellen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ist ein ganz wichtiger Punkt“, ergänzte der Präsident der BPtK, Prof. Dr. Rainer Richter. Außerdem sollen Sonderbedarfszulassungen bei nachgewiesenen Engpässen erteilt werden können. ,„In der ambulanten Psychotherapie stoßen wir an die Grenzen des Systems.“ Steht kein Vertragspsychotherapeut zur Verfügung, sollte den Betroffenen eine Psychotherapie im Rahmen von Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ermöglicht werden. „Klar ist aber, dass es ohne eine Reform der Bedarfsplanung keine spürbare Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung geben kann“, sagte Richter.

Die weiteren Forderungen:

Betroffene brauchen einen Lotsen durch den „Therapie- und Hilfedschungel“. Kassenärztliche Vereinigungen und Kassen sollen den Lotsen bereitstellen, der geeignete Ansprechstellen nennen kann. Ist das nicht möglich, soll der Lotse den Fehlbedarf dokumentieren, damit langfristig Sonderzulassungen oder Ermächtigungen durchgesetzt werden können.
Ambulante und stationäre Gesundheitsleistungen in Diagnostik und Behandlung von Betroffenen, auch von medizinischen Verdachtserklärungen, müssen abrechenbar sein.
Kindesmissbrauch muss im Gesundheitswesen erkannt, diagnostiziert und dokumentiert werden können. Gemäß einer Richtlinie des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus ist es nicht erlaubt, die Kodes der ICD-10 für Missbrauch zu verwenden. Die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information herausgegebene Version der ICD-10-GM enthält jedoch eine entsprechende Kodierung (ICD-Kode/74.2). Diese paradoxe Situation führe zu ausufernden Begründungen einer Behandlung, während der eigentliche Grund verschleiert würde.
Der Schutz der Betroffenen steht an oberster Stelle. Ärzte und Psychotherapeuten sollten von den Krankenkassen nicht mehr dazu verpflichtet werden können, Angaben zu den Tätern zu machen, um Regressansprüche geltend machen zu können. Dazu bedarf es einer gesetzlichen Änderung in § 294 a SGB V. Die Kassen würden oftmals sogar von Patienten verlangen, den Täter bekanntzugeben, berichtete Fegert: „Das ist ein unhaltbarer Zustand.“
Aktuelle Leitlinien für die Diagnostik und Therapie der Betroffenen von sexueller Gewalt werden benötigt. Für einige häufige Folgeerkrankungen sexuellen Kindesmissbrauchs wie der posttraumatischen Belastungsstörung oder der unipolaren Depression gibt es zwar S3-Leitlinien. Für das Kindes- und Jugendalter fehlen diese jedoch.
Praxen und Krankenhäuser müssen sichere Schutzräume vor sexueller Gewalt sein. Studien zeigen, dass es auch zwischen Arzt/Psychotherapeut und Patient zu sexuellen Übergriffen kommen kann (Fegert 2011). Die Berufsordnungen müssen ernst genommen werden. Zudem sollten Betroffenen die Beschwerdemöglichkeiten bei den Kammern aufgezeigt werden.
„Man muss die Forderungen der Anhörung und die Rahmenempfehlungen zusammen sehen“, erklärte BPtK-Präsident Richter. „Unsere Empfehlungen haben keine Weisungsfunktion. Deshalb ist der politische Druck durch die Forderungen der Anhörung wichtig.“

Petra Bühring
http://www.aerzteblatt.de/archiv/132125 ... nd-gesucht
(© Deutsches Ärzteblatt,)


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 Betreff des Beitrags: Re: evtl. Trigger - neue Doku im NDR Fernsehen, 02.09.13, 22
BeitragVerfasst: 08.09.2013, 20:21 
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Anlässlich des TV Beitrages ist vom NDR eine Liste mit Beratungsstellen veröffentlicht worden, da wird GM gleich an 2. Stelle genannt :D

http://www.ndr.de/ratgeber/kindesmissbrauch243.html

LG, Paula64

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 Betreff des Beitrags: Re: evtl. Trigger - neue Doku im NDR Fernsehen, 02.09.13, 22
BeitragVerfasst: 11.09.2013, 21:30 
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antwort von cdu facebook film kritik!

CDU
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht an uns. Ihre Kritik haben wir zur Kenntnis genommen. Gerne möchten wir die Möglichkeit nutzen und ein paar Worte zum Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ schreiben.
Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt kontinuierlich zu verbessern. Um einen wirksamen Schutz gewährleisten zu können, müssen Präventionsmaßnahmen möglichst früh ansetzen. Qualität in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, ein Grundverständnis für den Kinderschutz bei allen, die mit jungen Menschen arbeiten sowie eine Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis, sind dabei grundlegende Voraussetzungen.
Um die Opfer von Kindesmissbrauch zu unterstützen und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen vorzubeugen, wurde am 24. März 2010 ein Runder Tisch eingerichtet. Den gemeinsamen Vorsitz übernahmen die Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Annette Schavan.
Zur Mitwirkung am Runden Tisch waren Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen eingeladen - unter anderem der Kinder- und Opferschutzverbände, der Bundesinitiative der Betroffenen, bundesweiter Zusammenschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer, der Familienverbände, der Schul- und Internatsträger, der Freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, des Deutschen Bundestages sowie aus Bund, Ländern und Kommunen. Am 30. November 2011 beendete der Runde Tisch seine Arbeit mit einem Abschlussbericht, der dem Bundeskabinett am 7. Dezember 2011 vorgelegt wurde. Darin sprechen die Mitglieder zahlreiche Empfehlungen aus, unter anderem für die Bereiche "Leitlinien für Institutionen", "Stärkung der Rechte der Opfer" und "Verbesserung des Zuganges zu Hilfen für Betroffene".
Ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt ist der am 27. September 2011 vom Kabinett beschlossene Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Anknüpfend an den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2003 führt er alle konkreten Maßnahmen in einem Gesamtkonzept zusammen und berücksichtigt die bisherigen Erkenntnisse und Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" und der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Der Aktionsplan 2011 konzentriert sich auf folgende Schwerpunktbereiche:
• Prävention
• Intervention
• Sexualisierte Gewalt und Ausbeutung in den digitalen Medien (einschließlich Kinderpornografie)
• Bekämpfung des Handels von Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung im In- und Ausland
• Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Jungen durch reisende Sexualtäter
• Forschung
• Internationale Zusammenarbeit
Das Angebot eines bundesweiten Beratungsstellenfinders für Betroffene sexualisierter Gewalt wird derzeit überarbeitet. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesfamilienministerium ein Online-Hilfeportal für Betroffene und Interessierte aller Altersgruppen. Ziel ist es, in Kooperation mit Beratungsstellen, Therapeutinnen und Therapeuten, Opferanwälten und anderen Akteuren für das gesamte Bundesgebiet eine Landkarte mit Hilfe- und Präventionsangeboten anzubieten und Checklisten für Einrichtungen und Eltern sowie Best Practices zur Verfügung zu stellen.
Hilfe und Beratung gibt es bei der Telefonischen Anlaufstelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs unter der Telefonnummer 0800-2255530. Auf www.dajeb.de (Beratungsstellenfinder der Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V.) kann außerdem nach einer geeigneten Beratungsstelle vor Ort gesucht werden.
Unter folgendem Link des Bundesfamilienministeriums können Sie sich noch weiter informieren:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Kinder-und- ... chutz.html
Mit freundlichen Grüßen
CDU /redaktion
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. - DAJEB
www.dajeb.de
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V.
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