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 Betreff des Beitrags: Da bleibt einem die Spucke weg! Zeitungsbeitrag *triggergef*
BeitragVerfasst: 07.06.2017, 13:42 
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Registriert: 12.11.2007, 12:01
Beiträge: 95
Wohnort: Waldviertel
Hallo Leute! Mein Mann und ich haben gerade einen Artikel in einer unserer österreichischen Zeitungen gelesen und ich hoffe,dass ich mit dem Beitrag hier richtig bin. Ansonsten habe ich nicht allzuviel zu sagen,ausser dass ich schockiert und sprachlos bin. Ich kopiere den Text aus Onlinequelle hier rein und ich hoffe es ist ok,dass ich es poste,denn es geht dabei auch um ein derzeit heftig diskutiertes Thema. Und ich versuche möglichst noch die Triggersterne einzufügen. Ansonsten ändere ich an dem Artikel nichts,bis auf eine Anmerkung!

"Ein Asylwerber vergew*ltigte br*tal einen 10-jährigen Buben im Hallenbad. Der Oberste Gerichtshof senkte die Strafe von sieben auf nur vier Jahre. Die Begründung: „Man dürfe hier nicht das Augenmaß verlieren“ – es sei bloß bei einem „ einmaligen Vorfall“ geblieben. Das Gegenteil stimmt. Die Strafe hätte nicht hart genug sein können!

Der Fall erregte großes Medienaufsehen: Ein Iraker war im September 2015 über die Balkanroute illegal nach Österreich eingereist und stellte einen Asylantrag. Drei Monate später vergew*ltigte er in der Umkleidekabine eines Hallenbades einen 10-jährigen Buben. Nach Vollendung der Tat ergriff der Täter nicht einmal die Flucht. Nein – er ging zurück zum Schwimmbecken und genoss „danach“ entspannt den Tag im Hallenbad. Die Polizei verhaftete den Täter, als er gerade vom Dreimeterbrett springen wollte. In seiner Einvernahme rechtfertigte der Vergew*ltiger sein Verbrechen damit, dass er „vier Monate keinen Sex gehabt habe“. Der m*ssbr*uchte Bub – er entstammt einer Zuwandererfamilie – musste wegen seiner schweren Verletzungen im AKH (*Anmerkung:Allgemeines Krankenhaus) behandelt werden. Er ist traumatisiert. Seine Großmutter erlitt wegen des Vorfalls einen Herzinfarkt.

Das Erstgericht verhängte über den Täter eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Bis zu 15 Jahre Haft wären möglich gewesen. Nun reduzierte der Oberste Gerichtshof die Strafe für den Vergew*ltiger von sieben auf nur vier Jahre! Die Begründung der Höchstrichter ist abenteuerlich und lautet: „Man dürfe hier nicht das Augenmaß verlieren“ – es sei bloß bei einem „einmaligen Vorfall“ geblieben.

Das Augenmaß hat möglicherweise einer verloren: der Oberste Gerichtshof. Denn der Täter ist bei guter Prognose nach 2-3 Jahren wieder frei!

Und ja, verehrte Höchstrichter! Es handelt sich tatsächlich um einen „einmaligen Vorfall“. Und zwar für den 10-jährigen Buben, dessen Leben zerstört ist!

Was, wenn der Täter nicht gefasst worden wäre und wieder „vier Monate keinen Sex gehabt“ hätte? Dann wäre es vielleicht zu noch einem „einmaligen Vorfall“ gekommen? Das wäre ein „zweimaliger einmaliger Vorfall“ gewesen.

Es häufen sich „einmalige Vorfälle“, wie dieser. Unsere Strafen haben zu wenig Abschreckungswirkung. Es ist eine unglaubliche Verrohung gerade im Zusammenhang mit der Asylwerberkriminalität zu beobachten: Etwa die Vergew*ltigung einer 72-jährigen. Der Täter nahm stolz die Unterhose des Opfers als „Trophäe“ mit. Oder das 15-jährige Mädchen, das in Tulln vor ihrem Elternhaus mehrfach vergew*ltigt wurde. Oder die Mutter mit Kinderwagen, die der Täter vor ihren Kindern sexuell m*ssbr*uchen wollte. Oder Sex-Attacken eines Mannes auf 14 Frauen in zwei Monaten.

Die Opfer haben das Recht, dass die Täter hart bestraft werden! Hier die Maßnahmen:

Die Strafen für Sexualverbrechen müssen drastisch erhöht werden. Und zwar so, dass es kein mildes Urteil mehr geben kann. Es ist stets langjährige – verschärfte – Haft zu verhängen.
Bei kriminellen Asylwerbern ist mit dem Verlust des Asylstatus, Abschiebungen und lebenslangen Einreiseverboten vorzugehen. Nötigenfalls sind Kriminelle auf von der UNO geschützte Inseln außerhalb Europas zu bringen. Bei Wiedereinreise droht Haft.
Die Täter müssen während der Haft arbeiten. Jeder Cent, den sie verdienen, geht an die Opfer ihrer Verbrechen.
Denn: „Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen.“

Krone Bunt Artikel"

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